Wenn man sowas liest, muss man aufpassen, dass man vom vielen Kopfschütteln kein Schleudertrauma bekommt...
Handynutzung in den Pausen
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Bei uns ist die Smartphone Nutzung auf dem kompletten Schulgelände während der Unterrichtszeit (das schließt die Pause mit ein) verboten.
Das sehe ich auch als einzige Lösung. Damit wurden die Mobbinggespräche direkt halbiert.
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Das ist mit der Rechtsabteilung der Schulbehörde abgeklärt und von denen abgesegnet. Von daher entspricht es sicherlich den gesetzlichen Bestimmungen.Weiterhin wurde die Regel als Teil der Schulordnung von der Schulkonferenz beschlossen.
Du kannst dir doch dann gerne eine andere Schule suchen, an der andere Regeln gelten. Wir wollen das bei uns so.Wenn in der Schulkonferenz ein Gleichgewicht zwischen den Interessengruppen bestehen würde - sprich die Kinder dort genau so viele Stimmen wie die Lehrkräfte hätten - dann wäre das natürlich ein Argument, dass die Schulkonferenz das so beschlossen hat.
Und ansonsten:
Ein Rüpel von Schüler schlug und bestahl andere Schüler und sprach auch auf wohlmeinende pädagogische Ermahnungen nicht an. Man schaute also in die Verordnung, in der die Schulstrafen (damals hießen sie noch so) gegen solche Schüler geregelt waren, fand als geeignete Maßnahme den Schulausschluss für zwei Wochen und verhängte diesen gegen den Schüler. Der Rüpel bzw. seine Eltern nahmen sich einen Anwalt und der prüfte den Fall nach allen Regeln der juristischen Kunst. Nachdem er die Verordnung gefunden hatte, suchte er nach der dazugehörigen Ermächtigung im Gesetz. Die jedoch fand er nicht,weil es sie nicht gab. Was war passiert? Das Kultusministerium hatte die Verordnung einfach so herausgegeben,weil es meinte, dieser Bereich müsse geregelt werden und wegen solcher Lappalien brauche man doch das Parlament nicht zu behelligen. Zudem hielten sich Generationen von Lehrern, Schulleitern, Eltern und Schülern an diese (rechtswidrige)Verordnung, ohne dass jemand auf die Idee gekommen wäre, sie jemals infrage zu stellen. Das tat aber jetzt der Anwalt. Das zuständige Gericht konnte und durfte sich nicht der Sichtweise des Kultusministeriums anschließen. Der Schüler bekam Recht, der Schulausschluss durfte (pädagogisch bedauerlich,aber juristisch korrekt) nicht verhängt werden. Daraus folgt: Nicht alles, was irgendwo geschrieben steht, ist gültig, nicht einmal wenn es vom Kultusministerium kommt. [Hervorhebung durch mich.] [...]
Und wie wir wissen, hat die Landesregierung in NRW keine Rechtsgrundlage für ein Handyverbot geschaffen.
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Die Schulkonferenz besteht doch aus Lehrern, Eltern und Schülern zu gleichen Teilen. Uns Lehrer kann man immer überstimmen. Kommt hin und wieder auch vor.
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Und wie wir wissen, hat die Landesregierung in NRW keine Rechtsgrundlage für ein Handyverbot geschaffen.
Wir verbieten kein Handy. Wir untersagen in der Hausordnung die Nutzung während der Schulzeit. Wer also mit 13 oder 14 Jahren schon nicht mehr ohne Internet leben kann, schaltet es stumm und steckt's in den Ranzen. Wenn eine Mutti ihrem Kind einredet, dass es trotzdem und aus Trotz damit rumspielen darf, weil es kein Gesetz gibt, das die Nutzung in der Schule untersagt, dann muss sie halt tun, was sie nicht lassen kann.
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Da hast du Recht, @Jule13; wenn das an der Schule der Fall ist, finde ich das Handyverbot in der Pause auch wirklich zumindest akzeptabel. Ich bin zwar dann noch etwas kritisch, da immer noch die Rechte der Kinder eingeschränkt werden durch die Stimmen der Eltern und Lehrkräfte, aber immerhin hatten die Kinder ein Mitbestimmungsrecht. Noch besser wäre es mMn, das Thema noch mehr in Schüler*innenhand zu geben (Es gab ein Projekt des Göttinger Instituts für Demokratiefoschung, aus dem sich ein Projekt zur Handynutzung entwickelt hat z.B..).
Jedoch ist das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Lehrkräften nicht an allen Schulen gleich (Primarstufe, Sekundarstufe II und ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern als in NRW aussieht).@Krabappel
Du weißt denke ich, dass ich das Handynutzungsverbot in der Pause meinte.
Es geht nicht darum, dass es ein Gesetz geben muss, dass die Nutzung verbietet, sondern darum, dass es ein Gesetz geben muss, dass dieses Verbot in der Pause überhaupt ermöglicht. Es geht mir auch darum, dass die Schule auch eine demokratische Institution ist und wir den Lehrauftrag haben, den Kindern nicht nur Medienkompetenzen beizubringen, sondern auch demokratische Mitbestimmungskompetenzen und bspw. die Kinderrechte. All das tritt man mit Füßen, wenn man von oben herab einfach ein Handynutzungsverbot in der Pause erlässt (für das es wie gesagt evtl. gar keine gesetzliche Grundlage gibt - Stichwort zwei Wochen Schulverweis ohne gesetzliche Grundlage nach Hoegg). -
...dass es ein Gesetz geben muss, dass dieses Verbot in der Pause überhaupt ermöglicht.
Warum? Wer übt denn das Hausrecht an einer Schule aus. Der/Die/Dass-jenige sollte dann auch bestimmen, was geht und was nicht.
Wenn ein Restaurant ein Handynutzungsverbot hat, beruft sich auch keiner darauf, dass kein Gesetz gäbe, das dieses regelt. Da gilt Hausrecht und wem das nicht passt, der isst dort nicht.
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Warum? Wer übt denn das Hausrecht an einer Schule aus. Der/Die/Dass-jenige sollte dann auch bestimmen, was geht und was nicht.
Wenn ein Restaurant ein Handynutzungsverbot hat, beruft sich auch keiner darauf, dass kein Gesetz gäbe, das dieses regelt. Da gilt Hausrecht und wem das nicht passt, der isst dort nicht.Das Hausrecht sprich die Schulordnung übt die Schulkonferenz aus (§ 65, 22 SchulG NRW). Die Schulordnung ist natürlich den Landesgesetzen unterworfen, so wie diese den Bundesgesetzen unterworfen sind, so wie diese der Verfassung unterworfen sind, so wie diese europäischem Recht oder internationalen, in Deutschland ratifizierten Abkommen (Konvention über die Rechte der Kinder bspw.) unterworfen ist.
So kannst du halt - wie in dem von mir angebrachten Beispiel von Hoegg - nicht einfach ohne rechtliche Grundlage einen zweiwöchigen Schulausschluss eines Kindes beschließen und eben auch nicht einfach ohne rechtliche Grundlage ein Handynutzungsverbot in der Pause. -
Ja, mit Schulzeit meine ich die Zeit bis zum Schulschluss.
Und Hausordnungen sind SchuKo-Beschlusssache. Wenn Eltern und Schüler dagegen sind, so geht sie nicht durch.
Welches Kinderrecht siehst du beim Handynutzungsverbot in Hofpausen verletzt?
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Ich glaube, wir haben jetzt alle Argumente hinreichend ausgetauscht. Überzeugt bekommt man hier in der Regel ja selten jemanden.
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Wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn so ein 1000Euro teures iPhone der abnehmenden Lehrkraft aus der Hand rutscht und kaputt geht. (Reparaturkosten liegen, wenn man's einschickt so bei 300 ,Euro)
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Wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn so ein 1000Euro teures iPhone der abnehmenden Lehrkraft aus der Hand rutscht und kaputt geht. (Reparaturkosten liegen, wenn man's einschickt so bei 300 ,Euro)
Grundsätzlich der Dienstherr, da die Lehrkraft ja hoheitlich handelt, wenn kein Vorsatz vorliegt, wobei dann noch zu klären wäre, ob das Mitbringen und die unerlaubte Nutzung des Handys nicht auch ein (teilweises) Selbstverschulden konstituieren.
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Dachte ich mir schon. Passiert das mehr als zweimal im Jahr untersagt der sowieso das einkassieren
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Dachte ich mir schon. Passiert das mehr als zweimal im Jahr untersagt der sowieso das einkassieren
Ich wäre da entspannt, wenn der Schüler bzw. die Eltern es einklagen wollen, dauert der Prozess möglicherweise Jahre und die müssen erst mal Geld für den Anwalt in die Hand nehmen.
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Wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn so ein 1000Euro teures iPhone der abnehmenden Lehrkraft aus der Hand rutscht und kaputt geht. (Reparaturkosten liegen, wenn man's einschickt so bei 300 ,Euro)
Der Schüler bzw. dessen Familie.
In Hamburg wird eindeutig darauf hingewiesen, dass man sich mit der Mitnahme des Smartphones in die Schule automatisch damit einverstanden erklärt, dass die Schule bei Verlust oder Beschädigung während der Einlagerung des Handys nicht haftbar ist. Diesen Haftungsausschluss müssen die Eltern bei Anmeldung unterschreiben.
Die Rechtsabteilung sagt, das sei okay so. Ich bin kein Jurist.
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Ich nehme die handys meiner sus grundsätzlich nicht in die Hand damit hinterher keiner sagen kann "frau hannelotti hats kaputt gemacht". Wenn irgendwer meint, entgegen der ansage "handys bleiben in der verschlossenen Tasche" handeln zu müssen, darf sein heißgeliebtes Handy persönlich zum Pult bringen und ablegen.
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Ausserdem geht der Trend bei uns eindeutig zum Zweithandy. Das ältere kriegt dann immer der Lehrer.
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Ausserdem geht der Trend bei uns eindeutig zum Zweithandy. Das ältere kriegt dann immer der Lehrer.
Das höre ich immer wieder und halte es für eine Urban Legend. Und selbst wenn es stimmt: dann nimmt man halt das Zweithandy bei Nutzung ebenfalls ab und denkt spätestens dann aufgrund des
fortgesetzten Regelverstoßes langsam mal über weitergehende Konsequenzen nach. -
Die Eltern deiner Schüler müssen ja reich sein, dass sie sich für ihr Kind (vlt. sogar bei 2 oder 3 Kindern) mehrere Handys leisten können. Meine Eltern hätten mir da etwas Anderes erzählt .
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Zu 142
Reich ? Eher Brennpunkt. Aber mit den Handys ist es tatsächlich so. Alle zwei Jahre gibt es das Neuste. Evtl. sogar jedes Jahr weil Mama und Papa ja auch einen Vertrag haben und der Prinz das jeweils neuste Handy bekommt. Da sind dann genug alte vorhanden, die man dem Lehrer geben kann. Und die werden dann auch nicht mehr abgeholt. Meine ehemalige Chefin hatte nachher 80 von den Dingern im Tresor liegen. Niemand wollte sie haben
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