Vertretung - wie kurzfristig?

  • Hallo,


    ich unterrichte an einer Oberschule in Niedersachsen. Dieses Jahr hat unser zweiter Schulleiter mir gegenüber sein Bedauern ausgedrückt, was die Stundenverteilung angeht.
    Für mich ergeben sich nämlich sechs Springstunden, was ich an sich nicht als Genickbruch erachten würde.


    Aus meinen eigenen leidvollen Erfahrungen in den vergangenen Jahren leite ich jedoch ab, dass es für mich durchaus zu einem Mehr an Stress kommen könnte.
    Denn es war kein Einzelfall, dass ich erst etwa drei Minuten vor der eigentlichen Stunde von meinem Glück erfuhr, obwohl ich bereits auf dem Sprung war, mich für eine Weile aus dem Staub zu machen.
    Einmal ist es sogar vorgekommen - zugegebenermaßen handelte es sich hier "nur" um eine Aufsicht -, dass ich am selben Morgen vorher in unserem System nachgesehen hatte, um mich abzusichern, und gegen Mittag erfuhr, dass ich kurzfristig noch eingetragen wurde. Also eine Erkenntnis 'after the fact' (die aber keinerlei Nachspiel hatte).


    Deshalb wollte ich mich auf diesem Wege erkundigen, was ich mir im Endeffekt bieten lassen muss (womöglich nicht die ideale Wortwahl). Ich sehe natürlich Sonderfälle ein, in denen praktisch von einer Minute zur nächsten eine Klasse bespaßt werden muss und sich die Schulleitung deshalb nach freien und willigen Lehrkräften im Lehrerzimmer umsieht. Aber ist das, was hier immer mehr zur Norm wird, eigentlich zulässig?


    Vielen Dank schon einmal für euer Feedback

  • Gibt es eine schulinterne Absprache/GLK-Beschluss, wie viele Springstunden ihr pro Woche machen müsst? Was sagt eurer Schulgesetz, ab wie vielen Stunden monatlich die Mehrarbeit vergütet werden muss (ab der 4.Stunde?)?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für deine Antwort, CDL.


    Hinsichtlich des Beschlusses müsste ich mich noch einmal informieren. Darum geht es mir in erster Linie aber gar nicht. Was ich eigentlich wissen will ist, wie kurzfristig man mir eine Vertretung aufbrummen darf. Sollte es nicht eigentlich genügen, etwa 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn (bei uns 8:10 Uhr) das System zu checken?

  • Wenn ich von uns ausgehe (anderes BL): Wenn jemand gebraucht wird, um die Aufsichtspflicht zu erfüllen so kurzfristig wie nötig, so langsfristig wie möglich. Ich erfahre auch im Regelfall spätestens am Vortag, wo ich am Folgetag ggf. als Vertretung eingeplant bin, muss aber dennoch 1-2x täglich auf unseren digitalen Vertretungsplan schauen, ob noch etwas dazugekommen ist. Im Alltag ist das extrem selten bei uns, dass noch etwas dazukommt (fallen ja nicht alle Nase lang unerwartet KuK in der Schule um/aus mitten am Tag), in Prüfungsphasen kommt es häufiger vor, weil da viele KuK eben gleichzeitig vetreten werden müssen und schon ein kurzfristig erkankter Kollege in so einem Fall ein kleines Chaos verursacht.


    Ist das bei euch denn nicht so, dass die Vertretungen, die planbar sind auch rechtzeitig eingeplant werden?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Wohl wahr. Dann hab ich mich damit fürs Erste mal abzufinden. Mit einem Wunder hatte ich auch nicht wirklich (vielleicht zu 10%) gerechnet.


    Danke für eure Zeit und Mühe!

  • Ich vermute mal, da gibt es keine genaue, für alle geltende Regelung. Wenn überhaupt gibt es eine schulinterne Regel.
    Falls nicht, wäre es evlt. möglich mit Hilfe des Personalrats auf einer der nächsten Konferenzen eine aufzustellen?

  • Ich weiß nicht, was Springstunden sind. Bei uns gibt es Präsenzstunden, im Stundenplan eingetragen, wo man da sein muss, um für Vertretungen bereit zu sein. Einen Einsatz kann man am Vortrag erfahren, kann aber auch erst nach Beginn der Stunde geschehen, wenn die eigentliche Lehrkraft einfach nicht da ist. Ich wüsste da auch keine andere Möglichkeit, aber diese Präsenzstunden müssen natürlich angemessen verteilt werden.


    (Bei uns macht mehr oder weniger jeder eine, abhängig von Klassenleitung oder Anzahl anderer Aufsichten. Daneben gibt es noch eine "integrierte Lehrerreserve", wo man tatsächlich weniger Unterricht hat und dafür eine deutlich höhere Anzahl solcher Präsenzstunden.)

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Wenn ich von uns ausgehe (anderes BL): Wenn jemand gebraucht wird, um die Aufsichtspflicht zu erfüllen so kurzfristig wie nötig, so langsfristig wie möglich.

    Genau so ist es, kann eben auch manchmal 10 Minuten nach Stundenbeginn sein.


    Das mit dem Checken zwanzig Minuten vorher klappt natürlich nur, wenn alle erkrankten KuK sich morgens rechtzeitig krankgemeldet haben und keine KuK ihre Vertretungsstunden übersehen.

    Und niemand im Laufe des Tages erkrankt o.ä. also nur morgens nachsehen reicht bei uns eindeutig nicht!

  • Bei uns gibt es offiziell keinen Präsenzstunden, wie von @Herr Rau beschrieben. Allerdings hatte ich auch schon ähnlich viele Freistunden zwischendurch. Ich hab mir dann bei unserem Stundenplan Mensch quasi eine Präsenzstunde erbeten. So wusste ich einigermaßen sicher, am Dienstag erwischt es mich immer mit Priorität, am Donnerstag werden erst andere Kollegen gesucht. Hat mir persönlich ziemlich viel Stress erspart.

  • So eine Art Präsensstunden haben wir auch. Heißt bei uns Bereitschaft. Die Vertretungsplaner machen den Plan immer 2 Tage im Vorraus, allerdings melden sich durchaus morgens noch KollegInnen krank. Wenn die sich erst 7 Minuten vor Unterrichtsbeginn melden und Unterricht in der ersten Stunde haben, dann erfährt man von seinem "Glück" durchaus erst mit dem Klingeln. Es kommt auch schon mal vor, dass jemand, der erst zur dritten Stunde Unterricht hat, sich auch erst im Laufe der ersten großen Pause krank meldet (war vorher beim Arzt, lag noch im Bett, keine Ahnung warum). Auch dann erfährt man erst kurz vor Beginn der Stunde, dass man vertreten muss.
    Allgemein gilt bei uns die Regel, dass wer Bereitschaft hat auf jeden Fall direkt vor Beginn der Bereitschaft noch mal auf den Plan gucken muss. Wenn man keine Bereitschaft hat, wird man aber auch nicht eingesetzt.

  • So ist es und es wäre super, wenn alle das so sehen würden. Ist aber leider nicht so. Krank melden kurz vor Unterrichtsbeginn kommt immer wieder vor, wobei mir auch nicht klar ist, wieso das so ist.
    Die meisten KuK melden sich allerdings deutlich eher krank. Aber es reichen halt ein bis drei Leute, die sich nicht frühzeitig krank melden, damit es immer wieder vorkommt, dass es morgens für die Vertretungsplaner sehr hektisch wird.

  • Für mich ergeben sich nämlich sechs Springstunden, was ich an sich nicht als Genickbruch erachten würde.



    Aus meinen eigenen leidvollen Erfahrungen in den vergangenen Jahren leite ich jedoch ab, dass es für mich durchaus zu einem Mehr an Stress kommen könnte.
    .......

    Das Mehr an Stress kommt aber wohl hauptsächlich dadurch zustande, dass Du in allen sechs Stunden damit rechnen musst, dass man Dich zur Vertretung einteilt. So viele unbezahlte Bereitschaftsstunden finde ich unzumutbar. Auch wenn es dafür vielleicht keine offizielle Regelung gibt, würde ich dies mal bei der Schulleitung ansprechen.


    (Hier wurde schon mal darüber diskutiert: Wie viele "Bereitschaftsstunden" als Teilzeitlehrer?)

  • Ich denke auch, ansprechen, gerechter im Kollegium verteilen. Auch wenn kein rechtlicher Anspruch auf "Ankündigubgsvorlauf" für Vertretungen besteht, muss ja nicht einer über Gebühr belastet werden. Theoretisch. Praktisch kommt's immer auf dein Verhältnis zur Schulleitung an.

  • Auch wenn jeder über Nacht krank werden kann, ist sowas immer sehr ärgerlich. Ich weiß doch morgens um 7, ob ich um 8 unterrichten kann - von sehr besonderen Ausnahmen abgesehen.

    Wenn ich bspw. um Elf Unterricht habe, weiß ich das um neun, wenn ich aufstehe und rufe dann an. Bis dann geplant ist und die Info beim Vertreter gelandet, geht locker noch eine Stunde drauf, der Planer hat ja auch noch anderes zu tun. Ich sehe aber nicht ein, jeden Morgen um halb sieben aufzustehen, wenn ich erst später Unterricht habe, damit ich um sieben anrufen kann, falls ich krank sein sollte.


    Mir wurde auch schon ausdrücklich verboten, mich "prophylaktisch" krank zu melden (ich hatte nachmittags schon Fieber und zur Sekretärin gesagt, dass ich mich eigentlich auch gleich für den Folgetag krank melden könne), da eine "angekündigte Krankheit" ein Grund für ernsthafte disziplinarische Maßnahmen sei.

  • ... da eine "angekündigte Krankheit" ein Grund für ernsthafte disziplinarische Maßnahmen sei.

    damit ist aber doch eher was gemeint, wie: "wenn ich morgen schon wieder vertreten muss, hab ich aber Migräne" und nicht: "ich habe Fieber und gehe morgen zum Arzt, plant mich aus." Oder?

  • Was gemeint ist, weiß ich nicht, aber die Sekretärin meinte dann SEHR deutlich, dass sie das nicht gehört habe, aus ebendiesem Grund.

  • Finde ich seltsam, dann kann ich auch nicht morgens um 5 eine Mail schreiben oder auf den AB quatschen? Ab wie viel Uhr wäre es denn korrekt deiner Sekretärin nach?

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