Guten Tag,
offenbar ist es in Hessen möglich nach einer freiwillen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beim Erreichen des Pensionsalters ein Altersgeld zu erhalten.
Soweit ich das verstanden haben, entspricht dieses Altersgeld der Pensionszahlung. Man macht also dabei keine Verluste (wie früher bei der Nachversicherung in die Rentensysteme).
Allerdings scheint auch der Beihilfeanspruch zu erlöschen. Das bedeutet, man bekommt nicht die 70% Beihilfe bei Krankheit, wenn man in 'Pension' ist, sondern muss sich selbst versichern.
Würde man dadurch nicht (vorausgesetzt man lebt noch eine paar Jahre oder Jahrzehnte) mehrere zehntausend Euro Verlust machen (weil man sich ja selbst für die fehlenden 70% versichern muss).
Warum sollte das jemand dann überhaupt machen wollen? Mir scheint es offensichtlich, dass einem diese Regelung gar nicht weiterhilft, aus seinem 'goldenen Beamtenkäfig' auszubrechen - jedenfalls dann, wenn man nicht mehr ganz jung ist und vielleicht nur noch ein Dutzend Jahre zur Pension hat.
Oder habe ich da was nicht kapiert?
fragt euer
Herby