Altersgeld ohne Beihilfe. Warum macht das jemand? (Hessen)

  • Guten Tag,


    offenbar ist es in Hessen möglich nach einer freiwillen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beim Erreichen des Pensionsalters ein Altersgeld zu erhalten.
    Soweit ich das verstanden haben, entspricht dieses Altersgeld der Pensionszahlung. Man macht also dabei keine Verluste (wie früher bei der Nachversicherung in die Rentensysteme).
    Allerdings scheint auch der Beihilfeanspruch zu erlöschen. Das bedeutet, man bekommt nicht die 70% Beihilfe bei Krankheit, wenn man in 'Pension' ist, sondern muss sich selbst versichern.
    Würde man dadurch nicht (vorausgesetzt man lebt noch eine paar Jahre oder Jahrzehnte) mehrere zehntausend Euro Verlust machen (weil man sich ja selbst für die fehlenden 70% versichern muss).
    Warum sollte das jemand dann überhaupt machen wollen? Mir scheint es offensichtlich, dass einem diese Regelung gar nicht weiterhilft, aus seinem 'goldenen Beamtenkäfig' auszubrechen - jedenfalls dann, wenn man nicht mehr ganz jung ist und vielleicht nur noch ein Dutzend Jahre zur Pension hat.
    Oder habe ich da was nicht kapiert?
    fragt euer
    Herby

  • Vll. da man im Falle eines Austritts aus dem Beamtenverhältnisses danach einen anderen Job annehmen kann?

    Wohl wahr.
    Aber ganz schlicht gefragt: Zwar entspricht immerhin das Altersgeld anscheinend der Pension (in Hessen zumindest), aber der fehlenden Beihilfe wegen macht man doch immer noch einen Verlust, oder?

  • Wohl wahr.Aber ganz schlicht gefragt: Zwar entspricht immerhin das Altersgeld anscheinend der Pension (in Hessen zumindest), aber der fehlenden Beihilfe wegen macht man doch immer noch einen Verlust, oder?

    Jein. Wenn du gedenkst nicht krank zu werden ...
    Ich weiß ja nicht wie es bei euch in Hessen ist: Wir haben immer eine gewisse Kostendämpfungspauschale (ich weiß nicht, wie es als pensionierter Lehrer in NRW ist, aber bei mir beträgt sie 300 €).
    Und wenn du einen Nebenjob hast, der relativ hoch liegt, machst du ggf. ein Plus
    (Ich käme jedoch auch nie auf die Idee in NRW nach meiner Pensionierung aus o.g. Gründen (Verlust) aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden. Zumal ich dann meinen Ruhezustand auch gerne genießen möchte und nicht noch arbeiten.)

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