Eigentlich sehr normal, denn nicht nur bringen 16 BL 16 verschiedenen Landesrechte mit sich die den Umgang z.B. bei der digitalen Kommunikation oder auch der Amtshaftung regeln (ergänzt um die Grundfrage, ob es bereits eine dienstliche Mailadresse gibt die man nutzen kann oder nicht), sondern zusätzlich ist jede Schule ein eigener kleiner Mikrokosmos mit eigenen Besonderheiten im Umgang mit der jeweiligen Zielgruppe, dem Einzugsgebiet, bestehenden Problemen etc. und in jeder dieser Schule sind es dann Individuen die ihre Aufgaben mit Leben füllen, keine Roboter, die auf einen bestimmten Leistungsumfang und eine bestimmte Leistungsinterpretation programmiert wären. Dazu kommt in pädagogischen Situationen, dass immer auch das Gegenüber/die Situation verschieden ist: Was für Schülerin A in Situation X genau richtig ist (einmal kurz umarmen zum Trösten) kann für Schüler B in Situation X völlig falsch und übergriffig sein.Wenn du dir unsicher bist, hältst du dich erstmal buchstabengetreu an Recht und Gesetz und erarbeitest dir dann sukzessive im Laufe der Jahre die nötige Berufserfahrung (und Menschenkenntnis), um differenzierter und individualisierter reagieren zu können. Also nicht einfach "aufs Bauchgefühl" hören, sondern ein professionell begründetes Bauchgefühl erarbeiten, dass sich aus deinen vielfältigen, kritisch reflektierten Berufserfahrungen, deinem Fachwissen und deiner Menschenkenntnis speist, ergänzt wird um ein gesundes, respektvolles Grenzbewusstsein, so dass man tatsächlich die eigene Feinfühligkeit, Wissen, Erfahrungen und echte Kompetenz zur Basis seines Bauchgefühls macht und nutzt.
Wenn es dir um konkrete Fälle geht, wäre es hilfreich, wenn du das BL nennen würdest, um zumindest den rechtlichen Rahmen des BLs zu erfahren. Wie dieser dann mit Leben gefüllt wird ist aber eben immer sehr unterschiedlich.
Und Österreich