Soll heißen, dass wir als LehrerInnen selbstverständlich NICHT psychische Erkrankungen diagnostizieren oder Kinder therapieren ABER eben Kinder, mit denen wir aufgrund von solchen Erkrankungen / Verhaltensauffälligkeiten Schwierigkeiten haben (die sich nicht durch die üblichen Erziehungsmaßnahmen oder das gegenwärtig erarbeitete Handwerkszeug beheben lassen) NICHT als unbeschulbar (oder was auch immer) betrachten und weiterreichen oder uns von unserer Verantwortung für Bildung / Erziehung / Entwicklung loslösen, bzw. sie abschieben (seien es andere Fachkräfte, wie z.B. die Sozialarbeiter, oder Förderschulen...). Schon klar, dass interdisziplinäre Zusammenarbeit, Reflexionen und kollegialer Austausch im Zusammenhang mit verhaltensauffälligen (insbesondere traumatisierten) Kindern wichtig sind. Und dass man sich Hilfe suchen können muss, wenn man selbst nicht weiter weiß....
Entschuldige, aber das halte ich für eine Unterstellung. Wir Lehrkräfte, also diejenigen mit Schreibberechtigung in diesem Forum, die den Beruf tatsächlich bereits ausüben, wedeln nicht mal eben mit Urteilen von Abschulung bis Unbeschulbarkeit rum, weil uns danach ist oder wir unsere Arbeit nicht machen wollen würden! Übliche Erziehungsmaßnahmen, Elternarbeit, Hinzuziehen von Schulsozialarbeit/Beratungslehrern/schulpsychologischer Beratungsstelle/Jugendamt... sind Teil unserer normalen Arbeit, um die wir uns auch nicht aus Bequemlichkeit drücken.
Abschulungen sind sehr klar geregelt, ob sie überhaupt stattfinden dürfen im jeweiligen Bundesland oder an der jeweiligen Schulart und mit Sicherheit nicht das Mittel der Wahl im Umgang mit SuS, sondern nicht zuletzt auch weil Elternwünsche und Lernvorraussetzungen und-bedürfnisse der eigenen Kinder nicht immer kompatibel sind leider immer wieder unumgänglich. Ziel einer Abschulung ist es nicht sich als Lehrkraft von einer Bildungsverantwortung freizusprechen, sondern vielmehr SuS ein Lernumfeld zu ermöglichen, wo sie mit ihren Voraussetzungen und Potentialen bestmöglich abgeholt und gefördert werden können. Wenn Eltern meinen eine Werkrealschulempfehlung (Hauptschulempfehlung) der Grundschule werde ihrem Nachwuchs nicht gerecht und diesen am Gymnasium anmelden ist das eben im Regelfall eine extrem frustrierende Erfahrung für die Schüler bis im Laufe der Orientierungstufe (wenn ich von BW ausgehe) die Werkrealschüler normalerweise vollständig abgeschult wurden um endlich in einem Lerntempo und in einem Klassenverband lernen zu können, der ihnen gerechter werden kann, damit sie sich auch als erfolgreich erleben können. In vielen Bundesländern gibt es Schularten, die so aufgestellt sind, dass eine Abschulung nicht nötig ist, unabhängig vom tatsächlichen Lernniveau von SuS (Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen). Eltern, die eine Abschulung in der Sek.I verhindern wollen, können ihre Kinder dort anmelden, aber eben nicht erzwingen, dass ihre Kinder auf Gymnasialniveau beschult werden, wenn dies den Kindern (Notenbild) nicht gerecht werden würde. Kinder vor den Bildungsaspirationen (und der damit einhergehenden Überforderung) der eigenen Eltern zu schützen ist nämlich auch ein Teil der Wahrnehmung von Verantwortung für die Bildung und Entwicklung von SuS, wobei am Ende an vielen Stellen ganz ungeachtet des Kindeswohls der Elternwille eben doch greift. So habe ich in einer Klasse einen Schüler sitzen, der auf Elternwunsch nur auf Hauptschulniveau beschult werden darf, obgleich er problemlos einen Realschulabschluss machen könnte. Die Eltern finden HS reicht in der Familie als Abschluss; da in diesem Fall natürlich die Noten nicht dagegen sprechen, können die Eltern das durchsetzen als Erziehungsberechtigte, so unangemessen wir Lehrkräfte das auch finden mögen. In einer anderen Klasse habe ich Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwickung sitzen, die in einem SBBZ deutlich besser gefördert werden könnten (ich bin nunmal keine Sonderschullehrkraft und dieses Lehramt nicht umsonst ein eigener Studienbereich)- Elternwille sagt Inklusion, also müssen die Kinder auch an Unterrichtsfächern teilnehmen die nicht Teil ihres Bildungsplans sind und die sie inhaltlich an vielen Stellen völlig überfordern, während ich versuchen muss dem Bildungsanspruch dieser Kinder so gut wie möglich gerecht zu werden.