Natürlich darf man das nicht. Aber wir wissen alle, wie die Realität aussieht.
Und weshalb eine unverschlüsselte dienstlich bereitgestellte E-Mail-Adresse datenschutzrechtlich sicherer ist als Whatsapp mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung - das ist mir auch schleierhaft.
Realität hin oder her: es geht mir weniger um tatsächliche Datensicherheit als darum, was Dienstvorgesetzte gerade triggert. Und genau da wäre ich mit dem Klammerbeutel gepudert, Whatsapp zu verwenden und auch noch darüber zu reden, und sei es wegen mangelnden Problembewusstseins. Vor allem als Referendar.
Was die Email angeht: wenn mir der Dienstherr eine gibt und sagt, dass das vom Datenschutzbeauftragten abgesegnet sei, dann zucke ich die Schultern und bin mit der Sache zufrieden. Hackbar sind wir alle, das ist einfach nur eine Frage von Ressourceninvestition.