Wartepunkte verloren? Was tun?

  • Hallo,


    ich habe mein Staatsexamen 2016 gemacht. 2018 habe ich endlich eine Referandariatsstelle in Hessen/Darmstadt erhalten, aber aufgrund der Tatsache, dass ich eine Psychotherapie gemacht habe, bekam ich vom Gesundheitsamt Darmstadt eine Absage. Um zugelassen zu werden bräuchte ich ein positives psychiatrisches Gutachten. Meine Bewerbungsunterlagen waren wieder in Kassel und ich bekam für Mai 2019 eine Stelle, die ich abgelehnt habe, weil ich zu diesem Zeitpunkt über das Gutachten nicht verfügte. Inzwischen habe ich es und schickte das Schreiben des Arztes nach Kassel. Heute bekam ich eine Mail, dass meine Wartepunkte verloren gegangen sind, weil ich die Bewerbung nicht zurück gezogen habe!
    Ich warte seit 2016 darauf das Referendariat endlich anzufangen!
    Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, damit mir die Wartepunkte anerkannt werden?
    Ich bin echt verzweifelt!
    Sylwia

  • Aus welchem Grund soll es rechtliche Schritte geben können?


    "Bewerberinnen und Bewerber, die im Hauptverfahren ein Einstellungsangebot erhalten, dieses jedoch ablehnen, oder sich nicht innerhalb von fünf Jahren wieder bewerben, verlieren alle bis dahin erworbenen Wartepunkte."


    Die Stelle wurde abgelehnt, dementsprechend gehen die Punkte verloren.
    Wäre der Zugang aufgrund des fehlenden Gutachtens verwehrt gewesen, entspräche dies nicht einer Ablehnung.

  • Das Gutachten war die Voraussetzung und ich hatte es nicht zu diesem Zeitpunkt. Nein, ich konnte es nicht nachreichen.

  • Ich konnte doch die Stelle nicht annehmen, weil ich dieses Gutachten nicht besaß.
    Es lag auch nicht an mir, sondern an dem Psychiater, der keine Termine frei hatte.
    Ich wusste nicht, dass ich meine Bewerbung hätte zurück ziehen müssen, sonst hätte ich es getan.

  • Es ist egal, wessen Schuld es sein sollte, weshalb das Gutachten nicht vorlag.


    Natürlich kann man sagen, hätte, hätte oder wieso hast du nicht [etwas] usw. usf.


    Die gesuchte Antwort bleibt jedoch gleich: die Stelle wurde abgelehnt und somit gehen die Wartepunkte verloren. Rechtlich ist nichts zu machen, da diese Regelung in den Richtlinien eindeutig geregelt ist. (Passus s.o.)

  • Ärgerlich, aber ich denke, ich würde meine Kräfte schonen und nichts weiter unternehmen. Es gibt genug Bundesländer, wo man problemlos reinkommt, das würde ich einfach tun.

  • Vielleicht ist es eine Option, ohne Ref schon eine Vertretungsstelle anzunehmen.


    In Nds. würde das gehen und ich weiß, dass das viele nach dem Studium machen, da es auch immer kurzfristig noch Stellen gibt.


    Anschließend gehen sie dann ins normale Ref,
    wir hatten jetzt eine solche Vertretung, die nun das Ref aufnehmen wird,
    und die Referendarin, die wir bekommen, soll 1 Jahr Vertretung erteilt haben.

  • Verstehe ich es richtig, dass Dir aufgrund einer absolvierten Therapie nicht eine Planstelle, sondern das Referendariat (und damit der Abschluss Deiner Ausbildung) verwehrt wurde? Das darf eigentlich nicht sein, wie schon aus Art. 3 Absatz 3 GG folgt.


    Wende Dich an einen Anwalt, am besten auch gleichzeitig an die für Dich zuständige Behindertenvertretung (beim Land oder dem zuständigen Schulamt).


    Das Ref kann man in bestimmten Fällen auch als Angestellte absolvieren. Die Begründung Deiner Ablehnung würde mich interessieren. Immerhin geht es für Dich um massive finanzielle Einbußen, die jetzt schon aufgrund der dreijährigen Wartezeit mindestens ca. 50.000 € betragen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Nein, es lag kein gültiges amtsärztliches Zeugnis vor, da dieses ohne Vorlage des Gutachtens des Psychiaters nicht erteilt werden konnte.


    Das darf eigentlich nicht sein, wie schon aus Art. 3 Absatz 3 GG folgt.

    Bitte den Sachverhalt genau durchlesen und dann wirst du sehen, dass dies nicht zuträfe.

  • Die Begründung Deiner Ablehnung würde mich interessieren.


    Wahrscheinlich §33 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV), der weiter oben schon zitiert worden ist - die Wartepunkte sind verfallen, da die Ausbildungsstelle durch Nichtantritt abgelehnt wurde. Das ist in diesem Fall sehr bedauerlich für den Bewerber, aber ob da der Rechtsweg durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht (du verweist auf das Grundgesetz) wirklich erfolgsversprechend ist?

  • Ich habe jetzt auf die Schnelle nicht so gründlich recherchiert, sehe das Problem aber auf einer basaleren Ebene: das Referendariat ist Teil der Ausbildung. Selbst jemandem, der aktuell in Psychotherapie ist, könnte man letztendlich nicht verweigern, seine Ausbildung abzuschließen. Gleiches gilt für akute somatische Erkrankungen, sofern sie nicht mit dauerhafter AU einhergehen.
    Eine Studienkollegin von mir erlitt während des Staatsexamens mehrere Schlaganfälle und konnte selbstverständlich nach ihrer Genesung das Referendariat antreten, obwohl von vornherein klar war, dass sie nicht verbeamtet werden konnte.


    Insofern hätte das Gesundheitsamt die Ablehnung gar nicht aussprechen dürfen. Dass das Ganze nach dem nicht erfolgten Rücktritt der Bewerberin zumindest wesentlich komplizierter ist, bestreite ich nicht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Selbst jemandem, der aktuell in Psychotherapie ist, könnte man letztendlich nicht verweigern, seine Ausbildung abzuschließen.

    Ja, ich finde es auch äußerst schwierig. Ich finde, sie hätten das Nachreichen der fehlenden Unterlagen fordern können.
    Was ich mich halt nur frage ist, hat Sylwia die Ref-Stelle abgelehnt, weil sie wusste, das Gutachten fehlt und das würde Probleme machen oder weil sie von denen aus musste (da das Gutachten fehlt). Das wäre ein Unterschied, denke ich, auch was rechtliche Schritte anbelangt.

  • 2018 habe ich endlich eine Referandariatsstelle in Hessen/Darmstadt erhalten, aber aufgrund der Tatsache, dass ich eine Psychotherapie gemacht habe, bekam ich vom Gesundheitsamt Darmstadt eine Absage

    Genau das macht mich auch stutzig. Ich komme ja selbst aus Hessen und habe das ganze Prozedere durch und kenne auch einige Refs etc. Ich kenne aber niemanden, der das Ref aus gesundheitlichen Gründen versagt bekommen hat.
    Ich weiß von einigen, die wegen einer Psychotherapie keine Verbeamtung bekamen, dann aber eben als Angestellte das Ref gemacht haben. Aber eine totale Absage ist mir neu.

  • Insofern hätte das Gesundheitsamt die Ablehnung gar nicht aussprechen dürfen. Dass das Ganze nach dem nicht erfolgten Rücktritt der Bewerberin zumindest wesentlich komplizierter ist, bestreite ich nicht.

    Es wurde garantiert keine Ablehnung ausgesprochen! Die Formulieren der TE' ist uneindeutig.


    Der Amtsarzt darf, bevor er irgendwelches Gutachten erstellt, wohl ein Gutachten erfordern, um zu wissen, wie die Psychotherapie verlaufen ist. Das muss der Amtsarzt machen, ansonsten kann er dafür in Regress genommen werden.


    Egal ob Beamte a.W. oder angestellter Referendar, es muss ein Gutachten vorliegen!

Werbung