@Mrs Pace: ich war bei einer Veranstaltung unseres Hauptpersonalrates, bei der das so kommuniziert wurde. Für mich ist das auch schlüssig. Du darfst als Beamter keinerlei Vergünstigungen annehmen. Wenn du jetzt Reisekosten von von dir abhängigen Schülern annimmst, dann kommst du in den Verdacht der Vorteilsnahme. 700 Euro in bar würdest du jetzt ja auch nicht annehmen, oder? In Bayern wurde die Umlegung auf Schülerkosten ist deswegen auch ausdrücklich untersagt ("unzulässig"). Dazu z.B. hier
http://www1.bayern.landtag.de/…Vaw3CLwg5FG_6qnj4_cH1ZuEe
Oder auch hier: Vergünstigungen Dritter (nix anderes sind Eltern) sind nicht zulässig, wenn sie personengebunden an eine Person gehen: https://www.realschulebayern.d…Vaw0bEdXkroYLtUQnBsONQk-u
Laut meines HPR würde "man sich auch der Vorteilsnahme schuldig machen, wenn man sich nicht selber einen finanziellen Vorteil verschafft, sondern (und erschwerend eben in Ausübung seines Diebstes) einen Dritten. Der Dienstherr ist dann der Dienstherr, der die Reisekostenerstattung spart."
Die gleiche Rechtslage gilt für dich auch, denke ich. Vorteilsannahme ist schließlich keine Ländersache, sondern Strafrecht. Und bei Vorteilsannahme bin ich draußen. Ich fahre definitiv nur, wenn mir die Reise durch meinen Dienstherrn bezahlt wird.