Kündigungsfrist zum Quartalsende- was bedeutet das genau?

  • Hallo Ihr Lieben,


    meine Kündigung beschäftigt mich leider immer noch etwas und mir liegt eine ungeklärte Frage schwer im Bauch.


    Ich habe eine TVL Vertrag und bin über ein Jahr angestellt. Demnach beträgt meine Kündigungsfrist 6 Wochen. Nun lese ich allerdings überall den Zusatz "bis zum Quartalsende".
    Bedeutet das, dass ich nicht einfach Heute kündigen kann und in 6 Wochen meinen letzten Tag hätte? Kann ich immer nur zu bestimmten Terminen (Quartalsenden) kündigen?


    Ich hoffe jemand hat Rat und Ahnung :)


    liebe Grüße

  • Konkreter Fall:


    Ich möchte zum 1.11 eine neue Stellen antreten. Muss ich dann quasi spätestens 6 Wochen vor dem 30.09 ne Kündigung einreichen in der steht, dass ich zum 31. OKtober kündige?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, du musst spätestens 6 Wochen vor dem 30. September eine Kündigung eingereicht haben, damit du Ende September (da endet nämlich das 3. Quartal) gehen darfst.
    Ende Oktober kannst du mit dieser Regelung nicht gehen. Es sei denn, es findet sich eben eine andere Lösung in beidseitigem Einvernehmen.

  • Ok danke für deine Antwort. Das bringt schonmal ein wenig Licht ins Dunkel.


    Könnte man als Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündigen? Bislang fand ich nur die Legitimation durch "Gründe die das Vertrauen erschüttern".

  • Ok danke für deine Antwort. Das bringt schonmal ein wenig Licht ins Dunkel.


    Könnte man als Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündigen? Bislang fand ich nur die Legitimation durch "Gründe die das Vertrauen erschüttern".

    Rede mit deinem Arbeitgeber und erkläre die Situation. Wenn sich dann herausstellt, dass du zu Ende Oktober nicht ordentlich kündigen kannst, dann bitte darum, einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

  • Bislang fand ich nur die Legitimation durch "Gründe die das Vertrauen erschüttern".

    Was würde eigentlich passieren, wenn Du ein Kündigungsschreiben 6 Wochen vorm Quartalsende mit dem Vermerk "zum 31.10." einreichst, der Arbeitgeber das nicht akzeptiert und auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreibt und du dann im November einfach nicht mehr kommst? Was will der Arbeitgeber dann machen? ;)

  • Ich glaube das würde einige Probleme bedeuten oder? :D Zumal ich ja auch evtl. eine neue Arbeitsstelle antreten möchte und das allein Lohnsteuertechnisch n Kuddelmuddel wäre.

  • Wieso soll das ein Kuddelmuddel geben? Du hast den Arbeitgeber rechtzeitig vorgewarnt, da kann er von dir nicht einmal Schadenersatz verlangen. Du haust ja nicht plätzlich von einen auf den nächsten Tag ab.

  • Aber im Vertrag ist ja eine Kündigungsfrist zum Quartalsende festgeschrieben. Also entfällt hier ja die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
    Denke ich werde da erstmal den Weg der Aufhebung gehen und wenn das nicht klappt den außerordentlichen Weg. Bin sehr gespannt und ein wenig ängstlich, dass ich da Abhängig bin von den Entscheidern.

    • Offizieller Beitrag

    Was würde eigentlich passieren, wenn Du ein Kündigungsschreiben 6 Wochen vorm Quartalsende mit dem Vermerk "zum 31.10." einreichst, der Arbeitgeber das nicht akzeptiert und auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreibt und du dann im November einfach nicht mehr kommst? Was will der Arbeitgeber dann machen? ;)

    manchmal wundert es einen nicht, dass du hier und da mit deinen Vorgesetzten /Arbeitsstellen Problemchen hast.
    Wer nach dem Motto lebt, muss auch mit den Konsequenzen leben...

  • @chilipaprika:


    Wieso? Wenn @meyereggers mit 6 Wochen Frist vor Ablauf des aktuellen Quartals am 30.9. kündigt und in die Kündigung als letzten Arbeitstag den 31.10. vermerkt anstatt des 30.9., kann sich derArbeitgeber nicht darauf berufen, daß er nicht genug Zeit hatte, um für Ersatz zu sorgen. Außerdem müßte man dann mal untersuchen, ob solch lange Kündigungsfristen überhaupt zulässig sind. Schließlich sieht die gesetzliche Regelung bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer vor, daß die regelmäßige Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Von Quartalen und 6 Wochen steht da nichts. Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitsvertrag mit einer so langen Kündigungsfrist keine Übervorteilung des Arbeitnehmers ist.

  • Schadenersatz wofür? Dafür, daß der Arbeitnehmer mit ausreichender Frist gekündigt hat?
    Sollte es um den Umstieg von einer TV-L Stelle auf einen Beamtenposten gehen, würde ich allerdings notfalls sogar noch den Schadenersatz in Kauf nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    https://www.juraforum.de/geset…bei-arbeitsverhaeltnissen


    Da gibt es auch längere Fristen, wenn man länger angestellt ist.
    In der Firma meines Mannes haben die AT-Leute vom ersten Tag an 6 Monate zum Quartalsende Kündigungsfrist. Du argumentierst oft gerne mit den Arbeitsbedingungen und Gehältern der freien Wirtschaft... da muss man auch sich an Regeln halten.
    Solche Fristen, die sich im öffentlichen Dienst und in den meisten Tarifverträgen mit der Zeit verlängern, sind zum Schutz BEIDER Seiten.

  • @chilipaprika:


    Wieso? Wenn @meyereggers mit 6 Wochen Frist vor Ablauf des aktuellen Quartals am 30.9. kündigt und in die Kündigung als letzten Arbeitstag den 31.10. vermerkt anstatt des 30.9., kann sich derArbeitgeber nicht darauf berufen, daß er nicht genug Zeit hatte, um für Ersatz zu sorgen. Außerdem müßte man dann mal untersuchen, ob solch lange Kündigungsfristen überhaupt zulässig sind. Schließlich sieht die gesetzliche Regelung bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer vor, daß die regelmäßige Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Von Quartalen und 6 Wochen steht da nichts. Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitsvertrag mit einer so langen Kündigungsfrist keine Übervorteilung des Arbeitnehmers ist.

    wenn die Kündigung so eingereicht wird, würde es mich nicht wundern, wenn der AG eine Kündigung seinerseits ausspricht und zwar zum eigentlichen Quartalsende, dem 30.9.
    Bei meinem Mann mussten wir auch mit nur einem Tag vor Fristende kündigen, da er sonst mit einer früheren Kündigung hätte rechnen müssen.

  • Ok das wäre dann natürlich auch blöd.
    Hat jemand evtl. schon Erfahrungswerte was einen Aufhebungsvertrag angeht und wenns nicht klappt mit einer fristlosen Kündigung meinerseits aus gesundheitlichen Gründen? Darauf würde ich mich im Notfall berufen.

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