Nein, ich habe das Referendariat erfolgreich abgeschlossen und wurde somit über die Sommerferien entlassen ( ). Ich trete im September meine neue Stelle als Beamter auf Probe an und begebe mich dann wieder in den Staatsdienst. Und da ich im LBV Kundencenter aktuell keine Beihilfeanträge einreichen kann, gehe ich davon aus, liegt das an meinem Status als aktueller Nicht-Beamter.
Dann beantrage die Erstausstattungspauschale doch, sobald Du wieder Beihilfeanträge einreichen kannst. Du warst ja bei der Geburt Deines Kindes Beamter und bist es beim Einreichen des Antrags wieder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LBV Dir die Erstausstattungspauschale dann verweigern kann.