Frage zur Beihilfe (BaWü)

  • Nein, ich habe das Referendariat erfolgreich abgeschlossen und wurde somit über die Sommerferien entlassen ( :autsch: ). Ich trete im September meine neue Stelle als Beamter auf Probe an und begebe mich dann wieder in den Staatsdienst. Und da ich im LBV Kundencenter aktuell keine Beihilfeanträge einreichen kann, gehe ich davon aus, liegt das an meinem Status als aktueller Nicht-Beamter.

    Dann beantrage die Erstausstattungspauschale doch, sobald Du wieder Beihilfeanträge einreichen kannst. Du warst ja bei der Geburt Deines Kindes Beamter und bist es beim Einreichen des Antrags wieder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LBV Dir die Erstausstattungspauschale dann verweigern kann.

  • Du musst ja auch die Rechnungen einreichen können, die in deiner Zeit als Referendar entstanden sind und jetzt erst ankommen.


    Aber wenn das bei euch wirklich so ist, dass ihr dann zwischendurch keine Beamten seid und auch nicht nachträglich für die Ferien rückwirkend besoldet werdet oder so, dann hat natürlich auch dein Kind in der Zeit Anspruch auf Beihilfe und muss voll versichert werden.


    (PS: was ist das denn für eine Idiotie? Hat das Ref dann 2 Jahre gedauert oder wie?
    Ich hab mich damals gewundert, dass mein Ref im September begann, 3 Wochen nach Schulbeginn, bis uns erklärt wurde, dass wir so bis zum letzten Tag der Sommerferien 2 Jahre später noch bezahlt werden würden und mit einer festen Stelle dann nahtlos Beamte blieben. Das war 2009-11 in NRW, bevor gekürzt wurde.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Du bist arbeitslos, du hast keinen besonderen Status als "Nicht-Beamter", sondern du bist halt einfach Arbeitslos und stehst in keinem Verhältnis zum Land Bawü. Du hast momentan nix mit dem LBV oder der Beihilfe o.ä. am Hut, dementsprechend auch keinen Anspruch und keine Beihilfeberechtigung. Sofern du nicht Anspruch auf ALG I hast, hast du Anspruch auf ALG II. Deine private Krankenversicherung läuft weiter, musst du aber auf 100% Abdeckung umstellen. Für dein Kind genauso, das hat aktuell keinen Beihilfeanspruch.
    Warst du zum Zeitpunkt der Geburt schon nicht mehr Beamter? Dann hatte es da auch keine Beihilfeansprüche.

    Habe ich irgendwo behauptet, ich sei aktuell etwas Besonderes? Ich war Beamter bis 31.07., wie gesagt, ich habe das Referendariat ganz normal beendet. Natürlich erhalte ich auch jetzt noch Rechnungen von Krankenhäusern, in denen wir mit unserer Tochter aufgrund diverser Untersuchungen waren. Und es geht hier ja nicht zwingend um das Datum des Einreichens, sondern um das Datum der Leistung! Und das war zu der Zeit, als ich noch Beamter war. ALG I Anspruch kann ich nicht haben, da ich innerhalb der letzten 2 Jahre nicht 1 Jahr (? kann auch ein kürzerer Zeitraum gewesen sein) am Stück in die Sozialkassen eingezahlt habe (so die Erklärung der Dame auf dem Jobcenter). Für ALG II verdient meine Frau mit dem Elterngeld aktuell noch zu viel. Aber darum ging es hier doch gar nicht? Für mich sowie für meine Tochter habe ich eine sogenannte Anwartschaft abgeschlossen, es ist auch bereits alles mit der PKV ab September geregelt, lediglich für den Zeitraum der Sommerferien bin ich (inkl. meiner Tochter) in die gesetzliche Familienversicherung meiner Frau mit gerutscht. Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht, wie wir jetzt auf dieses Thema gekommen sind.


    Zum Thema Ref in BaWü: Jeder Refi in BaWü beginnt seinen Vorbereitungsdienst zum 1.2. des Jahres und beendet (wenn alles glattläuft) ihn zum 31.07. des Folgejahres, sodass sich das Land quasi anderthalb Monatsgehälter spart. Das ist sehr ärgerlich und spiegelt auch keineswegs eine Form der Wertschätzung wider, ist aber allgemein bekannt und man kann sich drauf einstellen (oder man versemmelt absichtlich eine Lehrprobe, dann wird die ganze Angelegenheit über die Sommerferien natürlich verlängert).


    Du musst ja auch die Rechnungen einreichen können, die in deiner Zeit als Referendar entstanden sind und jetzt erst ankommen.

    Eben, daher bin ich auch aktuell auch verunsichert, dass ich keine Beihilfeanträge einreichen kann. Da wird nämlich sicherlich noch etwas reinflattern (an Rechnungen).



    Aber wenn das bei euch wirklich so ist, dass ihr dann zwischendurch keine Beamten seid und auch nicht nachträglich für die Ferien rückwirkend besoldet werdet oder so, dann hat natürlich auch dein Kind in der Zeit Anspruch auf Beihilfe und muss voll versichert werden.

    Daher wurde auch für den Zeitraum der Sommerferien eine Anwartschaft abgeschlossen, meine Tochter und ich sind aktuell in der Familienversicherung bei meiner Frau mitversichert (GKV).

  • Und der solltest du einen Tritt in den Hintern verpassen. Ich finde, dass du das ganze etwas blauäugig angehst.

    Und aus welchen Gründen genau, sollte ich ihr in den Hintern treten? Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich mich hier ein wenig in "fremde Hände" begebe. Wie aber bereits erwähnt, war dieses Jahr bereits viel los und ich bin kein Versicherungsexperte. Ich versuche mich in die wichtigsten Themen einzuarbeiten soweit es die Zeit zulässt und begebe mich mit diesem Beitrag in eine defensive Grundhaltung, die mir nicht gefällt. Bei allem Respekt: Ich habe kein Interesse mich hier in irgendeiner Form zu rechtfertigen, sondern versuche direkte Antworten auf Fragen zu erhalten, zu denen erfahrene Kolleginnen und Kollegen etwas beitragen können. Nicht falsch verstehen: ich freue mich über jeden Beitrag, sofern er etwas zu meiner Frage beisteuern kann. Was ich (und das habe ich in ein paar anderen Threads in diesem Forum bereits erlebt) sehr unangenehm und nervig finde, ist das Abdriften in die bloße Meinungsäußerung und hinzuziehen des "schlechten Gewissens machens".

  • ALG I Anspruch kann ich nicht haben, da ich innerhalb der letzten 2 Jahre nicht 1 Jahr (? kann auch ein kürzerer Zeitraum gewesen sein) am Stück in die Sozialkassen eingezahlt habe (so die Erklärung der Dame auf dem Jobcenter).

    Das ist falsch, denn wenn du vorher noch einen Restanspruch vom ALGI z.B. gehabt hättest, wäre der noch nicht verfallen (tut er erst 4 Jahre nach der Entstehung!)


    Eben, daher bin ich auch aktuell auch verunsichert, dass ich keine Beihilfeanträge einreichen kann. Da wird nämlich sicherlich noch etwas reinflattern (an Rechnungen).

    Irgendwie muss es gehen, aber evtl. eben nicht auf dem bequemen Weg. Sah damals in Berlin ähnlich aus, habe ich dann trotzdem in Papierform eingereicht und ging problemlos durch.


    sondern versuche direkte Antworten auf Fragen zu erhalten, zu denen erfahrene Kolleginnen und Kollegen etwas beitragen können.

    Aber genau diese Dinge sollte dir deine Finanzexpertin erklären oder schon erklärt haben und nicht Kollegen.Und genau deshalb verdient sie einen Tritt in den Hintern, wenn sie dies nicht tut.

  • Und wenn der Anspruch als Beamter vorhanden war als die Leistung getätigt wurde, dann reichste du es ein. Stresst die Beihilfe herum, gibt es nur noch den Weg zum Anwalt.


    Und kein Mensch braucht eine Finanzexpertin, erst recht kein Akademiker.
    So kompliziert ist die Thematik wirklich nicht.

  • Das ist falsch, denn wenn du vorher noch einen Restanspruch vom ALGI z.B. gehabt hättest, wäre der noch nicht verfallen (tut er erst 4 Jahre nach der Entstehung!)

    Möglicherweise hat sie darauf nicht hingewiesen, da ich erwähnt hatte, zuvor 4,5 Jahre lang studiert zu haben. Aber wir kommen hier irgendwie vom Thema ab.



    Irgendwie muss es gehen, aber evtl. eben nicht auf dem bequemen Weg. Sah damals in Berlin ähnlich aus, habe ich dann trotzdem in Papierform eingereicht und ging problemlos durch.

    Das hoffe ich auf. Vielen Dank für die Info!


    Aber genau diese Dinge sollte dir deine Finanzexpertin erklären oder schon erklärt haben und nicht Kollegen.Und genau deshalb verdient sie einen Tritt in den Hintern, wenn sie dies nicht tut.


    Ey sorry, aber wie oft muss ich denn noch wiederholen, dass sie es u.U. bereits in einem Gespräch erwähnt hat, ich das aber im Stress der letzten Monate vergessen habe? Ich dachte, ich schreib hier einfach schnell in's Forum und frage nach. Das werde ich mir in Zukunft aber echt zwei Mal überlegen! Das geht natürlich nicht gegen alle Beitragsschreiber hier! Die ersten beiden Beiträge haben meine Frage präzise beantwortet.


    Von meiner Seite aus sind alle Fragen beantwortet und hier kann dicht gemacht werden.


    Vielen Dank an alle zielführenden Beiträge! :)

  • Dann ruf da an und frag wie sie es gerne hätten, dass du dir Rechnungen einreichst. Vielleicht wacht da ja jemand auf und erkennt, dass da was schief läuft.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Dann ruf da an und frag wie sie es gerne hätten, dass du dir Rechnungen einreichst. Vielleicht wacht da ja jemand auf und erkennt, dass da was schief läuft.

    Ja, aktuell sind alle vorhandenen Rechnungen eingereicht worden (online, letzte am 31.7.). Sobald die nächste da ist, muss ich ja tätig werden. :top:

Werbung