Frage zur Beihilfe (BaWü)

  • Guten Morgen allerseits,


    zunächst einmal hoffe ich, dass ihr alle die Ferien genießt! Dann hätte ich mal eine Frage zur Beihilfe. Wir waren mit unserer Tochter kürzlich im Krankenhaus (sie war zu diesem Zeitpunkt etwa 5 Wochen alt), da man ungewöhnliche Herztöne festgestellt hatte. Ich habe nun eine Rechnung eingereicht sowohl über das LBV Kundenportal als auch bei meiner PKV. Ich habe nun von meiner PKV eine Erstattungsmitteilung über lediglich 20 % des Rechnungsbetrages erhalten - vom LBV habe ich bisher natürlich noch nichts gehört. Ist denn mein Kind dann quasi zu 80 % "beihilfeberechtigt"?


    So lese ich das zumindest auch aus dieser Quelle hier heraus: https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz


    Ich frage nur nach, da es bisher leider schon etwas Komplikationen mit meiner PKV gab, die Rechnung allerdings bis Ende des Monats beglichen werden sollte (und ich meine Rechnungen immer gerne pünktlich zahlen möchte). Sollte die Beihilfeberechtigung für meine Tochter von 80 % über das Land NICHT gegeben sein, muss ich ja nochmal nachfragen.


    Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt?


    Liebe Grüße!

  • Ich habe nun eine Rechnung eingereicht sowohl über das LBV Kundenportal als auch bei meiner PKV. Ich habe nun von meiner PKV eine Erstattungsmitteilung über lediglich 20 % des Rechnungsbetrages erhalten - vom LBV habe ich bisher natürlich noch nichts gehört. Ist denn mein Kind dann quasi zu 80 % "beihilfeberechtigt"?

    Ja, ist es. Aber mich wundert es, dass dir das völlig unbekannt ist. Du wirst doch wissen, welchen Tarif du bei deiner PKV für euer Kind abgeschlossen hast. Oder hast du da einfach blind irgendwas unterschrieben?

  • Ich finde die Frage ganz und gar nicht verwunderlich.
    Der Vertrag für`s Kind wird nämlich zu einem späteren Zeitpunkt erst abgeschlossen, ein Mitarbeiter der PKV besucht die junge Mutter auch gerne zu Hause.
    Dennoch ist das Kind von Geburt an versichert und zwar zu 20 % PKV und 80 % Beihilfe.


    Das Krankenhaus rechnet gerne (wenn gewünscht) mit der PKV selbst ab, Rechnung an die Beihilfe erhälst du vom Krankenhaus und schickst sie ein.

  • 1) Der Vertrag für`s Kind wird nämlich zu einem späteren Zeitpunkt erst abgeschlossen
    2) ein Mitarbeiter der PKV besucht die junge Mutter auch gerne zu Hause.

    1) Nicht unbedingt. Ich habe mich damals gegen Ende meiner Schwangerschaft mit der PKV in Verbindung gesetzt und mir alle Unterlagen zuschicken lassen. Das erforderliche Formular habe ich dann kurz nach der Geburt ausgefüllt und weggeschickt.


    2) Mich hat er nicht (gerne) besucht, aber ich bin auch eine alte Mutter und Kaliostro ist männlich. ;)

  • Ja, ist es. Aber mich wundert es, dass dir das völlig unbekannt ist. Du wirst doch wissen, welchen Tarif du bei deiner PKV für euer Kind abgeschlossen hast. Oder hast du da einfach blind irgendwas unterschrieben?

    Ich habe eine Finanzberaterin, die mich betreut und auf meine "Wünsche" hin handelt. Ich muss allerdings ehrlich sagen, dass ich in manchen versicherungstechnischen Aspekten froh bin, auf ihre Expertise zurückgreifen zu können. Mit Hochzeit, Lehrproben und Geburt unserer Tochter war in den vergangenen Wochen/Monaten allerdings einiges los. Feststand für mich auf jeden Fall, dass die Kleine über mich privatversichert wird. Kann schon sein, dass meine Beraterin in einem der Gespräche darauf hingewiesen hat, dass die Kleine nur zu 20 % privatversichert werden muss - das ist mir aber ganz ehrlich wohl im Nachhinein entfallen. Viele Dinge sind diesbezüglich leider Neuland für mich. Kompliziert genug, die ganze Versicherungsgeschichte nun über die 6 Wochen Sommerferien zu organisieren... Anwartschaft, Familienversicherung, etc. Wenn man da nicht bereits in der Vergangenheit in irgendeiner Form mit in Kontakt gekommen ist oder einen Verwandten / Freund hat, der sich damit auskennt, dann muss man sich da leider ein wenig in fremde Hände geben. Natürlich nicht völlig blind.

  • Ich finde es vollkommen nachvollziehbar, dass dir durchgerutscht ist, dass das Kind 80% Beihilfe bekommt. Es können kurz vor der Geburt und auch nachher so viele Sachen auf einen einstürzen. Ich hatte mir auch vorgenommen, alle Unterlagen vor der Geburt soweit es geht auszufüllen. Mutterschutz ist ja lang genug. Was ist passiert? Am vierten Tag des Mutterschutzes ging es ab ins Krankenhaus, da (schwer) krank gelegen, Kind dann geholt, ab auf die die Neugeborenenintensiv. Da kriegt man wirklich kaum noch was mit. Ich frage mich heute immer noch, wie ich es geschafft habe, das Kind rechtzeitig bei der Versicherung anzumelden und meine Elternzeit zu beantragen. Darum, mach dir nichts draus, bei dir hört sich das ja auch nach einer Menge Stress zu der Zeit an!

  • Ich hatte bei meiner PKV damals nachgefragt und ich meine, es wären zwei Wochen nach der Geburt gewesen. Die wollten aber nur ein formloses Schreiben haben. Die Geburtsurkunde konnte ich später nachreichen.

  • Das ist so pauschal nicht richtig. Die Beihilfeberechtigung hat es, aber automatisch privat krankenversichert ist es nicht.

    Aber selbst das genügt nicht. Das Kind muss mit Geburtsurkunde erst einmal dem LBV gemeldet werden. Und im Beihilfeformular muss das Kreuz bei den beihilferelevanten Änderungen gemacht werden.


    Ich hoffe @Kaliostro du hast die Erstausstattungspauschale angefordert.

  • Ich hoffe @Kaliostro du hast die Erstausstattungspauschale angefordert.

    Da versuche ich grad noch herauszufinden wie und wo ich das beantragen kann. Um ehrlich zu sein dachte ich bisher, man bekäme sie automatisch mit Einreichung der Geburtsurkunde... :autsch: Kannst du mir da weiterhelfen? :)

  • Da versuche ich grad noch herauszufinden wie und wo ich das beantragen kann. Um ehrlich zu sein dachte ich bisher, man bekäme sie automatisch mit Einreichung der Geburtsurkunde... :autsch: Kannst du mir da weiterhelfen? :)

    Für die Erstaustattungspauschale gibt es auf dem Beihilfeantrag ganz unten was zum Ankreuzen.

  • Für die Erstaustattungspauschale gibt es auf dem Beihilfeantrag ganz unten was zum Ankreuzen.

    Vielen Dank! Leider bin ich momentan offiziell nicht im Landesdienst / als Beamter tätig. Weißt du zufällig, ob die Möglichkeit auf diesen Antrag "verfällt"?

  • Nein, ich habe das Referendariat erfolgreich abgeschlossen und wurde somit über die Sommerferien entlassen ( :autsch: ). Ich trete im September meine neue Stelle als Beamter auf Probe an und begebe mich dann wieder in den Staatsdienst. Und da ich im LBV Kundencenter aktuell keine Beihilfeanträge einreichen kann, gehe ich davon aus, liegt das an meinem Status als aktueller Nicht-Beamter.

  • Du bist arbeitslos, du hast keinen besonderen Status als "Nicht-Beamter", sondern du bist halt einfach Arbeitslos und stehst in keinem Verhältnis zum Land Bawü. Du hast momentan nix mit dem LBV oder der Beihilfe o.ä. am Hut, dementsprechend auch keinen Anspruch und keine Beihilfeberechtigung. Sofern du nicht Anspruch auf ALG I hast, hast du Anspruch auf ALG II. Deine private Krankenversicherung läuft weiter, musst du aber auf 100% Abdeckung umstellen. Für dein Kind genauso, das hat aktuell keinen Beihilfeanspruch.
    Warst du zum Zeitpunkt der Geburt schon nicht mehr Beamter? Dann hatte es da auch keine Beihilfeansprüche.



    Ich habe eine Finanzberaterin, die mich betreut

    Und der solltest du einen Tritt in den Hintern verpassen. Ich finde, dass du das ganze etwas blauäugig angehst.

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