Guten Morgen allerseits,
zunächst einmal hoffe ich, dass ihr alle die Ferien genießt! Dann hätte ich mal eine Frage zur Beihilfe. Wir waren mit unserer Tochter kürzlich im Krankenhaus (sie war zu diesem Zeitpunkt etwa 5 Wochen alt), da man ungewöhnliche Herztöne festgestellt hatte. Ich habe nun eine Rechnung eingereicht sowohl über das LBV Kundenportal als auch bei meiner PKV. Ich habe nun von meiner PKV eine Erstattungsmitteilung über lediglich 20 % des Rechnungsbetrages erhalten - vom LBV habe ich bisher natürlich noch nichts gehört. Ist denn mein Kind dann quasi zu 80 % "beihilfeberechtigt"?
So lese ich das zumindest auch aus dieser Quelle hier heraus: https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz
Ich frage nur nach, da es bisher leider schon etwas Komplikationen mit meiner PKV gab, die Rechnung allerdings bis Ende des Monats beglichen werden sollte (und ich meine Rechnungen immer gerne pünktlich zahlen möchte). Sollte die Beihilfeberechtigung für meine Tochter von 80 % über das Land NICHT gegeben sein, muss ich ja nochmal nachfragen.
Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt?
Liebe Grüße!