Ehrenamt im Sportverein, Nebentätigkeit?

  • Ich werde ab nach den Sommerferein ehrenamtlich einen Traininggruppe im Sportverein leiten. Es geht um 2 Stunden pro Woche plus eventuell einzelne Veranstaltungen, wenige Stunden im Monat.


    Ist so etwas eine Nebentätigkeit, die ich melden muss?


    Die Verordnung über Nebentätigkeiten redet von "Tätigkeiten". Der (juristische?) Begriff wird mir aber nicht klar. Umgangssprachlich ist's wohl auch eine Tätigkeit, wenn ich einkaufen gehe. In den nicht als Nebentätigkeit geltenden Tätigkeiten finde ich den Sportverein nicht.


    Weiß jemand was?


    Achja, Geld bekomme ich keines, auch keine Aufwandsentschädigung oder -erstattung. Lediglich einen geldwerten Vorteil in Form eines verringerten Eintritts in die vereinseigene Sportstätte. Das entspricht 17 Euro pro Monat. Insofern müssten die Bedingungen gemäß §7 (Allgemeine Genehmigung) erfüllt sein, so dass es sich wohl nur um die Anzeige, nicht aber um eine Genehmigung handeln dürfte.


    Wie handhabt ihr das so?


    Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich würde sagen, solange du nichts bekommst, ist es keine Nebentätigkeit.


    Ob du die 2 Stunden in der Woche Trainer oder Trainierender bist, ist meiner Meinung nach egal und Training gibt man ja auch nicht an.

  • Ich würde sagen, solange du nichts bekommst, ist es keine Nebentätigkeit.

    Zum Einen ist das nicht da Kriterium, zum Anderen gilt der geldwerte Vorteil als Vergütung.



    Ob du die 2 Stunden in der Woche Trainer oder Trainierender bist, ist meiner Meinung nach egal

    Ist's bei dem Training, um das es geht nicht. Das findet ohne Übungsleiter nicht statt, während ein fehlender Teilnehmer nichts ausmacht. Insofern ist die Verpflichtung eine andere. Die Frage, die übrig bleibt, ist, inwiefern dieser Unterschied für die Rechtslage relevant ist.


    Danke für deine Einschätzung, aber die bringt mr nicht viel. Ich formuliere meine Frage um: Hat jemand konkrete Erfahrungswerte aus NRW? Oder hat jemand eine belastbare Einschätzung zur Rechtslage?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige nordrhein-westfälische Lehrer sein sollte, der im Sportverein aushilft.


    Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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