Reicht der Bachelor of Education für ein Drittfach, wenn man bereits beide Staatsexamen abgelegt hat?

  • Hallo liebe Forumsbenutzer,


    ich bin neu hier und freue mich über den Austausch mit anderen. Zu mir - ich bin bereits im Lehramt tätig und habe ein 1. und ein 2. Staatsexamen. Nun studieren ich ein weiteres Fach im Bachelor of Education. Wisst Ihr, ob der Bachelor ausreicht, um ein drittes Fach zu unterrichten, da ich bereits fertige Lehrkraft mit abgechlossenem Studium und Referat bin? Oder muss ich noch den Master zusätzlich machen (was ich aus Zeitgründen ungern täte, da ich momentan nur in Teilzeit aufgrund des Zweitstudiums arbeiten kann und aus finanziellen Gründen gerne wieder mehr Stunden unterrichten würde).


    Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder kennt Kollegen, die in einer ähnlichen Situation waren?


    Vielen Dank für Auskünfte!

  • Um ein Fach zu unterrichten - Da wird es grundsätzlich wohl reichen, es unterrichten ja auch Kollegen fachfremd an vielen Schulformen.
    Der Punkt sind Prüfungen, die darf man nur mit der entsprechenden Fakulta ran. Und die bekommt man nur bei komplett abgeschlossenem fachwissenschaftlichem Studium (das pädagogische muss man ja nicht noch einmal machen).


    Würde also in der Beziehung mal den Schulleiter ansprechen und nach Bedarf fragen.


    Ich unterrichte aktuell schon mein Drittfach, aber die Schule will gerne, dass ich es abschließe, da sie mich beim Abitur brauchen mit dem Fach, das geht nur mit Fakulta.


  • das geht nur mit Fakulta.

    OT: Singular ist "Fakultas", korrekter Plural wäre "Fakultates".


    - Nur weil man das hier so oft liest.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • OT: Singular ist "Fakultas", korrekter Plural wäre "Fakultates".
    - Nur weil man das hier so oft liest.


    Danke für den Hinweis, habe es direkt mal nachgeschlagen, laut Duden ist Plural aber Fakultäten und laut Wiktionary gibt es keinen Plural. So etwas verwirrt mich.
    Bist du sicher mit Fakultates? (habe ich auch noch nie gehört), Fakultäten habe ich durchaus schon gehört.

  • Facultas (docendi = Befähigung zu lehren) ist noch original Latein, außer dem k statt c. Facultates wäre der Plural nach lateinischen Regeln (leider müsste man dann auch den passenden Kasus nehmen, was es kompliziert macht: die Endungen -um oder -ibus gibt es auch noch), Fakultäten wäre die eingedeutschte Variante.

  • Also die lateinische Herleitung in allen Ehren:


    Eingedeutscht kenne ich es so:
    Singular: Fakulta
    Plural: Fakulten


    Die Fakultät ist etwas anderes. Das ist eine Abteilung an einer Universität und der Plural von Fakultät. ;)


    Und jetzt mal mit Klugscheiß-Modus zuende:
    Unterrichten darfst Du auch mit dem Bachelor-Studium alles. Die Frage ist nur, ob Du Abschlußprüfungen abnehmen darfst. Dafür brauchst Du leider das komplette Studium. Die Möglichkeit eines Erweiterungsfachs (3. Fach) wurde bei Umstellung auf den Bologna-Prozeß gestrichen. Als es noch das klassische Grund- und Hauptstudium gab, war dies problemlos möglich.

    • Offizieller Beitrag


    Die Möglichkeit eines Erweiterungsfachs (3. Fach) wurde bei Umstellung auf den Bologna-Prozeß gestrichen. Als es noch das klassische Grund- und Hauptstudium gab, war dies problemlos möglich.

    höööö ... nein...
    Es wurde in vielen Bundesländern stark eingeschränkt bzw. anders als vorher beim Staatsexamen umgesetzt aber gestrichen wurde es nicht.
    Die Unis können selbst entscheiden, für welches Fach sie eine solche Regelung anbieten und es ist (meiner Meinung nach) das größere Problem. Solche Entscheidungen sehen sehr willkürlich aus. Die Unis entscheiden nunmal nach wirtschaftlichen Gründen (welches Studium kostet wenig, usw..) und nicht nach marktpolitischen oder gar ideologischen Gründen. und viele Fächer, die man _wirklich_ in einer 3er-Kombi studieren sollte, weil der Markt mit denen gesättigt ist, werden nicht mehr angeboten. Da jede Uni auch ihr eigenes Süppchen kocht (zumindest in NRW), ist die Chancengleichheit nicht gewährleistet oder man muss quasi einen Standortwechsel in Kauf nehmen, obwohl die eigene Uni das Fach anbietet, man es studieren kann / könnte, aber keinen offiziellen Abschluss als Erweiterungsfach machen darf.

  • Ich habe eine Frage, die glaube ich ganz gut hier rein passt: In Bayern kann man eine Erweiterungsprüfung ablegen, also das Erste Staatsexamen, ohne das Fach in einem Präsenzstudium studiert zu haben. Man kann sich direkt zur Prüfung anmelden. Ich spiele mit dem Gedanken das für Spanisch zu machen, da ich bereits Literatur- und Sprachwissenschaften studiert habe und meine Spanischkenntnisse sehr gut (Niveau C2) sind. Daher ist diese Möglichkeit sehr interessant für mich. Allerdings lebe und arbeite ich in BaWü. Ich bin mir nicht sicher, ob ich dann eine Prüfung in Bayern ablegen darf, obwohl ich in einem anderen Bundesland bleiben möchte. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

  • Das ist eine interessante Diskussion, zu der ich auch etwas beitragen kann :)
    Wie viele schon gesagt haben, auch meine Erfahrung, dass man unterrichten darf ohne Facultas - ging für mich am Gymnasium in NRW problemlos. Eingesetzt wurde ich bis in die Oberstufe, wenn nicht ausreichend Fachlehrer an der Schule waren. Einmal habe ich es ihm Kollegium mitbekommen, dass eine Kollegin fachfremd quasi alle Stunden abgedeckte , ein anderer Kollege mit Fakultas aber zu uns abgeordnet werden musste , um den Fachvorsitz einzunehmen, da war wohl auch eine Grenze erreicht.


    Da ich bis heute mit dem Gedanken spiele mein Drittfach nochmal auf feste Beine zu stellen, würde mich die bayerische Möglichkeit interessieren. Ich habe das bei einer ehemaligen Kollegin mitbekommen, die auch diese Zusatzprüfung abgelegt hat - damals wohnte und arbeitete sie bereits nicht mehr in Bayern und fuhr nur zu den Prüfungen dorthin (also geht das offensichtlich). Weiß jemand, ob das nur geht , wenn man ursprünglich auch in Bayern studiert hat oder steht jedem diese Möglichkeit offen?


    Grüße an alle Sommerferiengenießer

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte ein bayrisches Prüfungsamt angeschrieben und es wäre an sich kein Problem, obwohl alle meine Abschlüsse außerhalb von Bayern erworben wurden. Eine Anerkennung des 1. Staatsexamens in Bayern ist Voraussetzung. (&in meinem Fall müssen leider 2 Scheine auch gemacht werden. Aber vielleicht irgendwann...)

  • Ich habe eine Frage, die glaube ich ganz gut hier rein passt: In Bayern kann man eine Erweiterungsprüfung ablegen, also das Erste Staatsexamen, ohne das Fach in einem Präsenzstudium studiert zu haben. Man kann sich direkt zur Prüfung anmelden. Ich spiele mit dem Gedanken das für Spanisch zu machen, da ich bereits Literatur- und Sprachwissenschaften studiert habe und meine Spanischkenntnisse sehr gut (Niveau C2) sind. Daher ist diese Möglichkeit sehr interessant für mich. Allerdings lebe und arbeite ich in BaWü. Ich bin mir nicht sicher, ob ich dann eine Prüfung in Bayern ablegen darf, obwohl ich in einem anderen Bundesland bleiben möchte. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

    Das würde ich aber neben der Abklärung mit der bayrischen Uni auch in BW abklären, ob das unter diesen Vss. dennoch problemlos in BW anerkannt wird. Am Ende steht auf dem Zeugnis dann irgendwas darüber, dass es keine Präsenzstudium war und das RP stellt sich deshalb quer mit der Ankerkennung. (Spanisch ist ja nun auch wirklich kein Mangelfach in BW am Gym, bei dem das RP einen "Anerkennungsdruck" hätte, um dich als Lehrkraft einsetzen zu können.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe diesen Weg für Ethik gewählt (das geht so allerdings nicht mehr, weil das Fach in Bayern endlich aufgewertet wurde und nur noch nach ablegung von Scheinen als Drittfach anerkannt wird). Jedenfalls besitze ich ein Zeugnis, das mir bescheinigt, die 1. Staatsprüfung im Fach Philosophie (vertieft studiert, höhö) mit Erfolg absolviert zu haben.


    Trotz grottiger Noten bin ich da übrigens stolz drauf, weil es tatsächlich das gleiche Examen war wie für die regulären Kandidaten und ich das neben einer vollen Stelle mit D/E durchgezogen habe.


    edit: Die Noten waren für den Erwerb der Fakultas egal.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Hallo,


    danke für die vielen Infos und Einträge in diesem Thread! Dass man in Bayern ein weiteres Staatsexamen einfach so - ohne Präsenz - machen kann bzw, konnte, überrascht mich. Das wäre natürlich eine interessante Option gewesen, aber offensichtlich gilt das nach meinen Recherchen für viele Fächer nicht mehr, oder? Und für Musik müsste man z.B. auch wieder eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Schade.


    Dass man in NRW nicht mit einem B.A. unterrichten darf, wundert mich insofern, da es in NRW ja das (übrigens phantastische) Angebot an Zertifikatskursen gibt, die im Rahmen von vier Std. pro Woche - ein Jahr lang - einem B.A.-Studium nicht wirklich überlegen sein können, oder?
    Ich arbeite leider nicht in NRW. Manche Unis in Dtl. bieten zwar noch Erweiterungsstudiengänge inkl. M.A. und ohne Didaktikanteile und Prüfungen an, aber in meiner Nähe gibt es dieses Angebot nicht. Ich studiere einen Zwei-Fächer-Bachelor und eines der Fächer ist das, was ich schon als Erststudium im Staatsexamen absolviert habe (Anerkennungsverfahren läuft grad, ich hoffe, ich muss da nichts mehr nachträglich studieren).

  • Um ein Fach zu unterrichten - Da wird es grundsätzlich wohl reichen, es unterrichten ja auch Kollegen fachfremd an vielen Schulformen.
    Der Punkt sind Prüfungen, die darf man nur mit der entsprechenden Fakulta ran. Und die bekommt man nur bei komplett abgeschlossenem fachwissenschaftlichem Studium (das pädagogische muss man ja nicht noch einmal machen).


    Würde also in der Beziehung mal den Schulleiter ansprechen und nach Bedarf fragen.


    Ich unterrichte aktuell schon mein Drittfach, aber die Schule will gerne, dass ich es abschließe, da sie mich beim Abitur brauchen mit dem Fach, das geht nur mit Fakulta.

    Das ist ja toll. Unterstützt Dich die Schule im Hinblick auch auf das dritte Fach, z.B. dass Du für die Uni freigestellt bzw. nicht mit Vertretung o.ä. am Unitag belegt wirst?

    Ich hatte ein bayrisches Prüfungsamt angeschrieben und es wäre an sich kein Problem, obwohl alle meine Abschlüsse außerhalb von Bayern erworben wurden. Eine Anerkennung des 1. Staatsexamens in Bayern ist Voraussetzung. (&in meinem Fall müssen leider 2 Scheine auch gemacht werden. Aber vielleicht irgendwann...)

    Ist das schon länger her? Und wo erfährt man, wieviel Scheine man noch ablegen müsste? Hast Du das erfragt?

  • Aber ein Staatsexamen ist ja ein Staatsexamen? Die abgeprüften Kompetenzen werden durch dieselben Prüfungen bescheinigt?

    Ein Staatsexamen im Lehrbereich ist aber Landes- und nicht Bundesrecht. Das jeweilge Bundesland, in dem du unterrichtest, muß das andere Staatsexamen anerkennen. Meine Cousine hat in NDS auf Lehramt Grundschule studiert und wollte damit in NRW arbeiten. Das wurde nichts, weil NRW den Abschluß aus NDS nicht anerkannt hat. Ich selber habe es damals mit meinem 2. Staasexamen in der Gegenrichtung versucht, also Studium in NRW, Anerkennung des Abschlusses durch NDS, funktionierte auch nicht.


    Wenn man direkt an einer Landesgrenze (bei mir NRW/NDS) wohnt, kommt schnell der Gedanke auf, daß man sich auch im Umkreis in der anderen Himmelsrichtung bewerben will, aber dann kommt der Amtsschimmel. :(

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