Krabappel, die Rechtslage ist eindeutig und da wird ihr auch niemand einen Strick draus drehen. Warum habe ich schon erörtert. Ich war zehn Jahre lang Zugführer einer Einsatzeinheit und da wurden mehrfach in der Praxis solche Fälle durchgekaut.Wenn mir übel wird, kann ich mich auch im Sekretariat aus gesundheitlichen Gründen abmelden. Wenn Du Dich morgens krank meldest hat die SL das gleiche Problem.
Versetzung wegen ehrenamtlicher Tätigkeit?
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Also wenn Mrs Pace sicher wäre, dass es ihrem Versetzungsgesuch nicht schaden würde, hätte sie es ja bereits versucht.
Ich darf erst seit 1. April mit in Einsätze. Das Fenster für die Versetzungen schließt am ersten Tag nach den Weihnachtsferien.
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Krabappel, die Rechtslage ist eindeutig und da wird ihr auch niemand einen Strick draus drehen. Warum habe ich schon erörtert.
Ah okay, übersehen... na prima, dann wäre ja die Versetzung zum Einsatzort auch für das Land von Vorteil, weil die Arbeitnehmerin/Beamte nicht so lang ausfällt.
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Palim
Zitat: Du bist nicht verpflichtet Einsätze während Deiner Dienstzeit anzunehmen
Falsch!
Die Kommune kann Dich heranziehen und die Weigerung ist eine Ordnungswidrigkeit. Für einen Beamten der einen Eid auf die Einhaltung der Gesetze abgelegt nochmal ein ganz spezieller Aspekt -
Es geht zwar nicht um die FFW aber es sei mir die Frage in die Runde gestattet: lebt ihr alle in der Großstadt? Oder ist euch nicht klar, wer euch im Ernstfall das Leben rettet?
Ich bin mit der FFW aufgewachsen und wären damals Frauen zugelassen gewesen, hätte mich niemand abgehalten, auch einzutreten. Die meisten Familien sind ohnehin komplett involviert.
Da weiß man sehr wohl, wann so ein Einsatz kommen kann und dass das so gut wie immer vorgeht.
Damit lernt man umzugehen, es gibt auch für Angehörige bessere und schlechtere Phasen dabei.Und ich weiß auch, dass die Freistellung trotz ö.D. zu der Zeit nicht problemlos möglich war und es immer wieder Debatten gab.
... und man muss dann überlegen, wie man sich miteinander arrangiert, generell und nicht für den einen Einsatz, der dann mal nicht so läuft, wie man es sonst gewohnt ist.Zitat: Du bist nicht verpflichtet Einsätze während Deiner Dienstzeit anzunehmen
Falsch!Ja. Offenbar gibt es dafür Gesetze, die das regeln sollen. Ob es die damals schon gab, bin ich mir nicht sicher. Ob sie inzwischen nachgebessert wurden? Kann sein.
Und ja, es ist gut, das Gesetz dabei auf seiner Seite zu haben und offenbar auch in der Gesellschaft notwendig, die deutlich und per Gesetz zu regeln.
Zum einen halten sich aber dennoch nicht alle an diese Gesetze und der Nachteil kann dann eben doch beim TE hängen bleiben.
siehe https://www.ndr.de/der_ndr/pre…pressemeldungndr6458.html
zum anderen steht im dem Gesetz nicht, dass ein Arbeitgeber dafür Sorge tragen muss, dass der Ehrenamtliche seinen Arbeitsplatz vor die Haustür gelegt bekommt.Und bei allem Verständnis und aller Würdigung bleibe ich bei der Meinung:
Bevor ich ein solches Argument einsetze, weil ich etwas ganz anderes erreichen möchte, informiere ich mich vorab, damit es mir später nicht auf die Füße fällt, weil ich etwas nicht bedacht habe.
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