Zeitliche Länge einer schriftlichen Leistungsüberprüfung?

  • Hallo,
    kurze Frage: "Wie lang (zeitlich) darf in NRW am BK in der Oberstufe des beruflichen Gymnasium ein Test bzw. eine schriftliche Leistungsüberprüfung sein, welche in die "Sonstige Leistung" mit einfließt?"


    Da in der 13. Jahrgangsstufe keine Klausur mehr im Grundkurs geschrieben wird, wäre das eine Alternative für das Schriftliche!


    Danke 8)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Danke!


    Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?

    Das steht in den Verwaltungsvorschriften dazu, also in der Bass §8:


    "8.2.3 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden."
    Quelle: https://bass.schul-welt.de/Service/3129.htm#13-33nr1.1p8


    Also wenn Du für den Test 29 Minuten ansetzt, ist das keine schriftliche Arbeit und wenn es keine schriftliche Arbeit ist, geht es in die SL-Note mit rein.

  • Wenn schriftliche Arbeiten 30-90 min dauern, schließt das dann aus, dass Tests 10-40 min dauern können?
    Warum darf sich das nicht überschneiden?
    Kommt es nicht eher darauf an, wie die „sonstigen Leistungen“ konzipiert sind?
    Können das nicht auch ganz andere Formen sein, für die es dann zeitlich einen ganz anderen Rahmen braucht?
    Oder gibt es das bei euch nicht?

  • Warum darf sich das nicht überschneiden?

    Darf sich nicht überschneiden, weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.
    Klar kann man auch andere Dinge machen, z.B. Projektarbeit oder sowas. Aber wenn man einen klassischen Test schreiben läßt, der eben genau so abläuft wie eine Klausur, darf er nicht so lang sein.


    Aus genau dem Grund haben wir bei uns in den Bildungsgangkonferenzen immer nur die Mindestanzahl an Klausuren festgelegt, die geschrieben werden muß. Will ein Kollege mehr Klausuren schreiben lassen, kann er dies tun. Das Problem kommt erst auf, wenn die Bildungsgangkonferenz beschlossen hat, daß eine exakte Anzahl an Klausuren zu schreiben ist. Dann ist man darauf festgelegt mit allen Folgen, wie in diesem Fall Magda-T, die keine Klausur schreiben lassen kann, obwohl sie dies möchte. Zumeist gab es dann Probleme, wenn ein Kollege länger erkrankt ist und dann nur 3 Klausuren im Schuljahr geschrieben werden, wo eigentlich 4 angedach sind. Seitdem wir "mindestens 2 Klausuren" beschlossen haben, aber eben im Normalfall 4 Klausuren geschrieben werden, sind wir zumindest an der Stelle aus dem Minenfeld raus.


  • Aus genau dem Grund haben wir bei uns in den Bildungsgangkonferenzen immer nur die Mindestanzahl an Klausuren festgelegt, die geschrieben werden muß. Will ein Kollege mehr Klausuren schreiben lassen, kann er dies tun.

    Japp, machen wir auch so.
    Außerdem lassen bei uns die „sonstigen Aufgaben“ viel Spielraum, weil die Curricula da absolut nachlässig bearbeitet sind. Man bekommt den Eindruck, das Schlagwort war inhaltslos vom Ministerium vorgegeben und schon die Ersteller des Curriculums waren und blieben ratlos.


    Wenn „Test“ nicht festgelegt ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass ein Test, der 40 min umfasst, als Klassenarbeit gelten soll, da für Arbeiten noch ganz andere Vorgaben bestehen als für einen Test, z. B. hinsichtlich der Anforderungsbereiche, möglicherweise auch hinsichtlich der Bewertungskriterien.

  • "8.2.3 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden."
    Quelle: bass.schul-welt.de/Service/3129.htm#13-33nr1.1p8


    Also wenn Du für den Test 29 Minuten ansetzt, ist das keine schriftliche Arbeit und wenn es keine schriftliche Arbeit ist, geht es in die SL-Note mit rein.

    Ich bedanke mich! Super :)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.

    Rechtsgrundlage?


    Aus der Länge daraus zu schließen, dass etwas eine Klausur ist, ist ähnlich, wie zu konstatieren, jedes rote Auto sein ein Feuerwehrauto.



    Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?

    Irgendwie schon, nur nicht explizit. VV 10.2 zu §10 der Anlage D sagt:



    Zitat

    die schriftliche Übung muss den zeitlichenUmfang von Klausuren deutlich unterschreiten.

    Da wäre man mit einer Minute weniger also auch nicht im Rahmen. Vielmehr muss man aber die Länge der Klausuren in der Qualifikationsphase zu Grund legen:



    Zitat

    Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 12 in den Leistungskursfächern 180 bis 225 Minuten und in den Grundkursfächern 135 bis 180 Minuten.

    bzw.



    Zitat

    9.3.1 Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 13.1 in den Leistungskursfächern 210 bis 240 Minuten und in den Grundkursfächern 180 bis 210 Minuten.
    9.3.2 Die Klausurdauer in der Jahrgangsstufe 13.2 im ersten bis dritten Abiturfach entspricht der Klausurdauer in der schriftlichen Abiturprüfung, gegebenenfalls einschließlich der entsprechenden Auswahlzeit. [...]
    9.3.3 Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 13.1 und 13.2 in den schriftlichen Prüfungsfächern der zweiten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung 180 Minuten.


    Heißt bei uns konkret, dass die angekündigten ein bis zwei schriftlichen Übungen pro Semester 45 Minuten dauern. Das ist deutlich unter der Klausurzeiten. Die 30 bis 90 Minuten aus dem allgemeinen Teil sind der falsche Maßstab.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Darf sich nicht überschneiden, weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.Klar kann man auch andere Dinge machen, z.B. Projektarbeit oder sowas. Aber wenn man einen klassischen Test schreiben läßt, der eben genau so abläuft wie eine Klausur, darf er nicht so lang sein.


    Aus genau dem Grund haben wir bei uns in den Bildungsgangkonferenzen immer nur die Mindestanzahl an Klausuren festgelegt, die geschrieben werden muß. Will ein Kollege mehr Klausuren schreiben lassen, kann er dies tun. Das Problem kommt erst auf, wenn die Bildungsgangkonferenz beschlossen hat, daß eine exakte Anzahl an Klausuren zu schreiben ist. Dann ist man darauf festgelegt mit allen Folgen, wie in diesem Fall Magda-T, die keine Klausur schreiben lassen kann, obwohl sie dies möchte. Zumeist gab es dann Probleme, wenn ein Kollege länger erkrankt ist und dann nur 3 Klausuren im Schuljahr geschrieben werden, wo eigentlich 4 angedach sind. Seitdem wir "mindestens 2 Klausuren" beschlossen haben, aber eben im Normalfall 4 Klausuren geschrieben werden, sind wir zumindest an der Stelle aus dem Minenfeld raus.

    Dass ein überlanger Test im Nachhinein als Klausur gewertet wird, hätte ich gerne mal mit entsprechenden Belegen erläutert.
    §9 Abs. 5 der Anlage D das APO-BK besagt:


    Zitat

    (5) Die Klausuren sind so zu verteilen, dass in jedem Kursabschnitt eine Klausur geschrieben wird. In einer Woche dürfen für die Schülerin oder den Schüler nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. An einem Schultag darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht mehr als eine Klausur schreiben. Die Termine für die Klausuren sind frühzeitig bekannt zu geben.


    Es würde mich wundern, wenn ein Verstoß gegen die Zeitvorgaben bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch einen anderen Verstoß gegen die Prüfungsordnung "geheilt" werden kann.

  • Es würde mich wundern, wenn ein Verstoß gegen die Zeitvorgaben bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch einen anderen Verstoß gegen die Prüfungsordnung "geheilt" werden kann.

    Geheilt nicht, aber wenn wir als Lehrer die Vorgaben verletzen, kann das nicht zum Nachteil des Schülers gewertet werden.


    Ich denke da an folgende Situation:
    Jemand steht bei den sonstigen Leistungen 5 und schreibt jetzt in einer langen schriftlichen Arbeit eine 2. Diese 2 kann dann nciht wie eine 2 zu den sonstigen Leistungen gezählt werden, so daß der Schüler bei der SL-Note auf eine 4 kommt sondern muß als Klausur mit entsprechender Gewichtung bewertet werden. Eine 2 in einer Klausur zählt viel mehr als eine 2 als eine Note der sonstigen Leistungen.

    • Offizieller Beitrag

    @Platyplus


    Korrekt, aber eine zu lange Leistungsüberprüfung im Rahmen der SoMi wäre ein Formfehler, der in der Regel so geheilt wird, dass diese Teilleistung nicht gewertet würde - ganz gleich wie sie ausgefallen ist.
    Die Leistungen in einer korrekt durchgeführten Klausur blieben davon unberührt.

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