Selbstständigkeit neben der Verbeamtung

    • Offizieller Beitrag

    Also ich lese hier im Forum wirklich gerne und lerne dabei auch viel. Aber wie hier mit Neuzugängen umgesprungen wird, ist echt erschreckend. Da traut man sich ja kaum noch irgendwas zu fragen... bereits die erste Antwort geht bereits komplett an der Frage vorbei. Ich frage mich immer, würdet ihr den Leuten auch im echten Leben direkt mit dem nackten A**** in's Gesicht springen? Kaum zu glauben, dass wir alle hier dem gleichen Berufsstand angehören und praktisch im selben Boot sitzen. Natürlich gibt es Differenzen, aber muss man denn da so gezielt auf einen draufgehen? Man sollte Beiträge ggf. auch ein zweites Mal durchlesen, bevor man böse Absichten unterstellt. Sehr schade, dass hier so ein rauer Ton herrscht...

    Wenn ich den Eindruck hätte, dass von mir jemand eine Auskunft darüber haben möchte, wie er tricksen, mauscheln oder sonstwie sich einen nicht ganz rechtskonformen Vorteil erschleichen möchte, dann würde ich ihm dem Sinn nach dasselbe sagen wie ich weiter oben geschrieben habe. Abhängig davon, wie ich zu der Person stehe, würde ich mal diplomatischer, mal direkter antworten.


    In der Vergangenheit haben hier immer wieder User nachgefragt, ob ihre falschen Angaben bei der amtsärztlichen Untersuchung eines Tages rauskommen, ob sie eine Psychotherapie beim Amtsarzt lieber verschweigen sollen, ob sie sonstige chronischen Erkrankungen verschweigen sollen.


    Es gab auch immer wieder Fragen, die eine erschreckende Ignoranz bezüglich geltenden Rechts aufwiesen und wo der Hinweis darauf dann mit "stellt Euch mal nicht so an, macht doch jeder" sinngemäß gekontert wurde.


    Ich persönlich reagiere darauf zunehmend allergisch. Wenn ich deshalb eine mitunter entsprechend geprägte Lesart bestimmter Beiträge an den Tag lege, dann mag die Antwort nicht immer zu 100% fair sein. Dafür habe ich aber zu oft eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber rechtlicher Pflichten unter gleichzeitigem Bestehen auf entsprechende Privilegien erlebt.

  • Manchmal meine ich, die meisten Beamten gehen mit dem BGB ins Bett.

    Schön wärs. Die meisten Beamten gehen mit kruden Vorstellungen der rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit zu Bett.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Also ich lese hier im Forum wirklich gerne und lerne dabei auch viel. Aber wie hier mit Neuzugängen umgesprungen wird, ist echt erschreckend. (...)

    Also ich sehe aktuell mehrere Threads mit Neuzugängen, mit denen freundlich über exakt ihr Anliegen gesprochen wird (ja, auch von mir, kann ich nämlich durchaus bei seriösen Anliegen), ergänzt um zwei Threads, in denen neue User direkt verdeutlichen, es mit Recht und Gesetz nicht ganz so genau zu nehmen, wenn es um ihren eigenen Vorteil geht. Das solchen TE ein ordentlicher Gegenwind entgegenschlägt und nicht nur einfach ihr Anliegen bedient und der Rest abgenickt wird empfinde ich als Stärke dieses Forums und würde ich by the way auch im realen Leben exakt so handhaben: Wer mir ins Gesicht sagt, er nimmt es mit dem Gesetz nicht ganz so genau und bescheißt ggf. bei Bedarf auch mal seinen Dienstherrn/Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ich das stumm abnicke oder gar applaudiere. Ich bin nämlich kein Wackeldackel und möchte mich auch online nicht als solcher gerieren.

    Bei allem Respekt: Sobald also die Frage des TEs aus Sicht irgendjemanden der mitdiskutiert / mitliest, als beantwortet gilt, ist der Thread praktisch vogelfrei und jeder steuert seinen Senf zu jeder Frage bei, die annähernd mit der Ausgangsfrage zu tun hat? Bin ich froh, dass Alltags-Kommunikation nicht so funktioniert, ansonsten würde ich mich auf eine einsame Insel zurückziehen.

    Alltagskommunikation funktioniert doch genau so: Jemand hat eine Frage, die wird beantwortet, es entspinnt sich ein weiteres Gespräch, weil sich Folgefragen ergeben und diskutiert werden. So entstehen Gespräche und Diskussionen, manchmal ist man sich dann auch uneins, reibt sich verbal aneinander und ist hoffentlich erwachsen genug auch Kontroverse ertragen zu können und nicht zu meinen, das Leben müsse zumindest diskursiv ein rosarotes, harmonisches Wattewölkchen sein. Ehrlich, da diskutiere ich zehnmal lieber mit Leuten wie Mikael oder Plattyplus, mit denen ich öfters mal uneins bin, die sich aber nicht gleich beleidigt in ihr "menno, ihr Bösen diskutiert nicht nur meine Frage und die auch nicht so, wie von mir gewünscht"- Ecklein zurückziehen, wenn Threads sich weiterentwickeln, als mit TE, die meinen, man müsse gefälligst Threads schließen, wenn Diskussionen sich nicht so entwickeln, wie von ihnen gewünscht und der Service im Forum nicht stimmt ihres Erachtens.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! . Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.

    Äh, liest Du überhaupt, was du verlinkst? (wenn ja, versteht Du es offensichtlich nicht). In Deinem Link ist doch das Wesentliche zusammengefasst


    https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1434884.html


    Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').


    Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter oder im Sexshop tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...


    Puuuhhh....Sachen gibt es hier.... :D

  • Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').

    Ach Bubi, das war doch nur ein pointiertes Beispiel... Hatte ich nicht gesagt, dass das wohl kein Lehrer in D macht? Außerdem möchtest Du vielleicht mal darlegen, inwiefern eine Tätigkeit im horizontalen Gewerbe die berechtigten Interessen des Arbeitgebers tangiert.


    Aber ok, extra für Dich:

    Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...

    Berufskilleragentur: Darf niemand betreiben, weil verboten.
    als Zuhälter tätig sein: Darf niemand, weil verboten.
    Das waren jetzt aber mal zwei alberne Beispiele!


    Die folgenden Fragen sind ernst gemeint:
    Jede Nacht in der Disko vor der Schule Nachtdienst verrichten: Warum nicht? Wenn er dann trotzdem um acht in der Schulstube steht, sehe ich da nicht das große Problem.
    Vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten: Warum nicht? Ist es irgendwie ehrenrührig, in einem Kiosk zu arbeiten?


    Du scheinst irgendwelchen überkommenen Vorstellungen anzuhängen bezüglich eines dem Lehrer angemessenen und vom Dienstherrn einforderbaren Lebenswandels. Lass es Dir nochmal gesagt sein: Das gibt es nicht mehr. So wie es auch den Lehrerinnenzölibat und die Residenzpflicht nicht mehr gibt. Letztere de jure schon, de facto nicht mehr.


    Hier noch eine klare Aussage zum Thema Nebentätigkeiten im TV-L:


    Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts
    Die Regelung zur Nebentätigkeit gilt einheitlich für alle Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Angestellte), die vom Geltungsbereich des TVöD bzw. TV-L erfasst sind. Die wesentlichen Regelungspunkte sind:

    • Nur entgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber anzuzeigen.
    • Die Anzeige hat schriftlich und vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu erfolgen.
    • Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten Interessen oder die arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten beeinträchtigt werden.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Jo, der letzte Punkt ist doch der Kern....(Der Arbeitgeber kann die Nebntätigkeit nur untersagen....)


    Aus deiner Quellenpage:

    Zitat

    3.2.6 Negative Öffentlichkeitswahrnehmung
    Der Begriff berechtigte Interessen des Arbeitgebers ist im weitesten Sinne zu verstehen. Davon werden alle Umstände erfasst, die für den Bestand und die Verwirklichung der Ziele des Arbeitgebers von Bedeutung sein können. Hierzu gehören nicht nur die dienstlichen Belange, die für einen störungsfreien Ablauf der zu erledigenden Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich die Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit auswirken.


    https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1434887.html


    Im Link stehen noch eine Menge anderer Versagensgründe für Nebentätigkeiten bei Angestellten....


    Tja, Fossi.....Puhhhh....Puhhhhh


    Aber jetzt wird der Fossi gleich erzählen, dass die Tätigkeit vom Prostituierten und so in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird.....die Gummiformulierung 'Berechtigtes Interesse" erlaubt erstmal dem Arbeitgeber, jede etwas zweifelhafte oder den Hauptjob nur ein wenig beeinträchtigende Nebentätigkeit des Tarifbeschäftigten zu untersagen (wer Lust hat, kann dann dagegen klagen - nuja,,,,)

  • Weißt du was: Der Begriff "Gummiformulierung" ist im Zusammenhang mit Prostitution so genial, dass ich Dir ohne weitere Diskussion den Siegerkranz überlasse und mich ins Bett verabschiede.


    Warum wirst Du eigentlich nicht Beamter, wenn das so toll ist?

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  • Jede Nacht in der Disko vor der Schule Nachtdienst verrichten: Warum nicht? [...]

    Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.

  • Klingt erstmal absolut logisch was du schreibst Volker, aber führt nicht @plattyplus immer mal wieder aus, dass gerade an seiner Schule, mit Arbeitszeiten bis 21 Uhr und ab 7 (?) Uhr die gesetzlichen Ruhezeiten gar nicht beachtet werden bei der Stundenplanerstellung. Wenn also schon der Arbeitgeber selbst diese nicht für beachtenswert hält, kann er dann mit diesem Argument dennoch eine Nebentätigkeit untersagen oder würde er sich damit am Ende nicht ins eigene Fleisch schneiden?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.

    Es ging mir bei dem Beispiel weniger um die Arbeitszeiten als um die ominösen "berechtigten Interessen des Arbeitgebers", die der User "wossen" hier immer wieder angeführt hat und auf deren Grundlage seiner Meinung nach offensichtlich jede außerberufliche Tätigkeit [Achtung! Ironie!] inklusive Essen, Atmen und Schlafen [/Ironie] untersagt werden könnte.

    Klingt erstmal absolut logisch was du schreibst Volker, aber führt nicht @plattyplus immer mal wieder aus, dass gerade an seiner Schule, mit Arbeitszeiten bis 21 Uhr und ab 7 (?) Uhr die gesetzlichen Ruhezeiten gar nicht beachtet werden bei der Stundenplanerstellung. Wenn also schon der Arbeitgeber selbst diese nicht für beachtenswert hält, kann er dann mit diesem Argument dennoch eine Nebentätigkeit untersagen oder würde er sich damit am Ende nicht ins eigene Fleisch schneiden?

    Vor allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.


    Und im Rahmen einer selbstständigen Nebentätigkeit, um die es hier ja ursprünglich ging, gilt das ArbZG sowieso nicht.

    Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?
    Ein angestellter Kollege von mir arbeitet in seinem ‚Zweitjob‘ (Nebenjob ist es kaum, es sind schon sehr viele Stunden) hauptsächlich am Wochenende (Kirche). Damit hat er offiziell gar keinen Ruhetag.

    Äh, doch, natürlich. Gerade für solche Fälle sind ja die Schutzbestimmungen des ArbZG da. Dein Kollege ist entweder nicht bei der Kirche angestellt, sondern arbeitet auf Honorarbasis o.Ä., oder es liegt ein massiver Verstoß gegen die Bestimmungen vor (oder es sind gar nicht so viele Stunden, wie Du annimmst).

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    2 Mal editiert, zuletzt von fossi74 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?

    Die Arbeitszeiten gelten für alle Arbeitgeber zusammen. Bei insg. 48 Stunden/Woche (in Ausnahmefällen 60 Stunden), nach 8 (bzw. in Ausnahmefällen 10) Stunden am Tag ist Schluß und pro Woche muß ein Tag komplett Ruhe sein. Wobei dieser eine Tag von Woche zu Woche wandern kann. Du kannst also in der ersten Woche den ersten Tag frei haben, dann in der ersten Woche 6 Tage arbeiten, in der 2. Woche in den ersten 6 Tagen arbeiten und hast dann am Ende der zweiten Woche den zweiten Ruhetag. Also maximal dürfen 12 Arbeitstage am Stück kommen.

  • or allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.

    Die Arbeitszeiten sind durch die Europäische Union geregelt. Genauer gesagt in der Richtlinie 2003/88/EG. Darin wird auch die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, 8 Stunden/Tag und max. 6 Tage/Woche aufgelistet sowie eine Mindestruhezeit von 11 Stunden.
    --> https://ec.europa.eu/social/ma…6&intPageId=205&langId=de


    Die Frist, die das Land NRW zur Umsetzung dieser Richtlinie hatte, ist schon lange abgelaufen. Damit gilt die Richtlinie direkt. In Folge müßte man also das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, auf das die EU-Richtlinie auch für Lehrer umgesetzt wird.

  • Da gab es doch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.

    Ja, die Ausnahme gibt es für Arbeiter auf Bohrplattformen, was das Wochenende angeht sowie im Katastrophenfall.


    Aber sogar diese Ausnahmen hat die EU genau spezifiziert und zwar in der "Mitteilung zu Auslegungsfragen über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - rechtliche Orientierungshilfe".


    Dort steht auf Seite 11f:
    „(1)Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten usw.).
    (2)Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen. In diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, dass unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist.“


    Also sollte uns unser Dienstherr im Rahmen des Katastrophenschutzes bei einem Notstand dienstverpflichten, gilt die Arbeitszeitrichtlinie nicht. Für den normalen planbaren Unterrichtsbetrieb gilt sie aber sehr wohl.

  • In Folge müßte man also das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, auf das die EU-Richtlinie auch für Lehrer umgesetzt wird.

    Oder - grundsätzlich vorzuziehen - die Richtlinie einfach für sich anwenden und sich vom Land NRW (oder von sonst einem dieser Duodezfürstentümer) verklagen lassen.

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  • Oder - grundsätzlich vorzuziehen -

    Oder, um es mal grundsätzlich zu klären, könnten GEW, VLW, VLBS und wie sie alle heißen mal zeigen wen sie vertreten und es mit ihren finanziellen Mitteln am EuGH durchziehen. Aber wie @Mikael schon festgestellt hat, vertreten die Lehrergewerkschaften bzw. -verbände alle, bloß nicht ihre Mitglieder.

  • Sorry, das ist Unsinn.
    Kl.gr.Frosch

    Jetzt könnte die GEWerkschaft ja einmal mit einer Klage beweisen, dass ihr die Interessen der Mitglieder tatsächlich wichtiger sind als Inklusion, Integration, Ganztagsschule usw. Aber solange das Fußvolk weiter brav seinen 1%-Obulus vom Bruttogehalt abdrückt, ist der Handlungsbedarf wohl nicht so groß...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Aber solange das Fußvolk weiter brav seinen 1%-Obulus vom Bruttogehalt abdrückt, ist der Handlungsbedarf wohl nicht so groß...

    Bei der GEW sind es aktuell nur 0,75%. Immer noch erheblich mehr als bei den anderen Verbänden.

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