Hi,
ich möchte nebenberuflich ein oder mehrere Projekte angehen. Ich bin derzeit Vertretungslehrer und werde ggf. demnächst verbeamtet.
https://dejure.org/gesetze/BBG/99.html
Hier steht drin dass ich maximal 20% der wöchentlichen Arbeitszeit und bis zu 40% meines Gehaltes zusätzlich erarbeiten darf. Die Zeiten kann ja niemand kontrollieren, daher ist das wohl erstmal egal. Gehalt ist natürlich etwas anderes. Was passiert denn wenn ich auf einmal mit einer Gründung soviel Erfolg habe, dass ich mehr als 40% hinzu verdiene?
Und kann eine Verbeamtung verweigert werden, wenn ich bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit habe?
Beste Grüße