Einstufung in A12 NRW

  • Hallo zusammen,


    im Oktober schließe ich die OBAS Ausbildung ab und komme in das Beamtenverhältnis.


    Weiß jemand wie die Einstufung in A12 erfolgt? Da wir OBASler ja im Öffentlichen Dienst eingestellt sind und auf viel mehr Stunden aufweisen, müssten wir doch höher eingestuft werden?! In NRW fängt A12 mit der Stufe 4 an, so müßten wir doch eigentlich in 5 eingruppiert werden oder? :cash:


    Die Einstufung nach Dienstalter gibt es ja nicht mehr.


    DANKE

  • und auf viel mehr Stunden aufweisen,

    Wie meinst du das? Auf die Einstufung wird Wehrdienst angerechnet und Berufserfahrung im Lehramt nach dem 2. StEX (also eine Vertretungstätigkeit beispielsweise). Da du letzteres ja nicht hast, wird dir ggf. Wehrdienst angerechnet und damit landest du in A12 Stufe 4.


    Ich weiß aber auch nicht, was du mit deinem Satz dort meinst.

  • Die Einstufung in A12 erfolgt richtlinienkonform.



    Nach dem LVO Reform (2016) werden nur diejenigen Tätigkeiten auf die Erfahrungsstufe angerechnet, die nicht dem Erwerb der Befähigung dienten. So werden nur die Zeiten angerechnet, nachdem man das Zeugnis erhalten hat. Ist doch logisch. Erfahrung hat man erst NACHDEM man gelernt hat.


    Sorry, wird nur A12/4.

  • OK Danke! Das habe ich mir schon gedacht.


    Logisch finde ich das nicht, da man schon während der OBAS Ausbildung ein fester Bestandteil der Schule ist und kein wirklicher Referendar. Das Zeugnis ist ja nur ne Formalie. Das es bei dem normalen Lehramt so macht, das ist verständlich.


    Daher spart sich das Land nur weitere Kosten.

  • Logisch ist das schon.


    Berufserfahrung setzt erst ein, wenn die notwendigen Fähigkeiten / Kompetenzen vorliegen.
    Im Laufe der Ausbildung erwirbst du diese Kompetenzen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung ist der Erwerb der Laufbahnbefähigung. Eine "Formalie" ist das nicht unbedingt.


    Die OBAS ist, letztendlich, eine Ausbildung mit Übernahmegarantie...sowas haben Referendare nicht.


    Die Übernahmegarantie ist der Kompromiss: Schließt man mit 3,5 / 4,0 ab, findet keine Bestenauslese statt.



    BTW: Das Land spart sich NICHTS mit OBASler, die sind deutlich teurer.
    Zwei Entlastungsstunden für die fachlichen Mentoren, acht Entlastungsstunden für den Lehrer in Ausbildung also 10 Entlastungsstunden bei vollem Gehalt. Sozialabgaben müssen vom LiA abgeführt werden.

  • Logisch finde ich das nicht, da man schon während der OBAS Ausbildung ein fester Bestandteil der Schule ist und kein wirklicher Referendar. Das Zeugnis ist ja nur ne Formalie. Das es bei dem normalen Lehramt so macht, das ist verständlich.

    Magst du vielleicht erklären, warum das bei Referendaren verständlich sein soll, nicht aber bei Seiteneinsteigern (OBAS)? Ist für mich jetzt nicht nachvollziehbar auf den ersten Blick, wie du darauf kommst?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil der Seiteneinsteiger bis zu 21 Stunden regulären Unterricht in allen Jahrgangsstufen inkl. Klassenleitung und den entsprechenden Prüfungen gibt.
    Mir wurde die Ausbildungszeit nicht angerechnet, allerdings ein Teil der beruflichen Tätigkeit vor der Ausbildung.

  • Wenn ich das hier so lese, kann ich jedem angehenden Lehramtsstudenten nur dringend von einem Lehramtsstudium abraten. Stattdessen soll er gleich auf den Seitenstieg (OBAS) setzen, weil er sich damit wesentlich besser steht. Allein schon die Übernahmegarantie bei einem OBAS-Abschluß mit Note 4,0 ist eine absolute Beleidigung für jeden bodenständigen Referendar, der sich anschließend mit der Note seines 2. Staatsexamens bewerben muß. Die OBASler sollten sich meiner Meinung nach genauso bewerben müssen, eben auch mit dem Risiko dann doch nicht übernommen zu werden.


    Und dann noch Forderungen stellen gleich höher eingruppiert zu werden... :autsch:

  • Wie oft müssen wir Deinen Fall hier eigentlich noch durchkauen...


    OBASler haben ein Bewerbungsverfahren absolviert; vor der Ausbildung.
    Schulleiter können den Seiteneinsteiger nach der Ausbildung mal eben mit einer 5 im Gutachten vor die Tür setzen.
    Die Übernahmegarantie gibt es nicht in allen Fällen.
    Die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Diplom/Master erwähnst Du auch mal wieder nicht...


    Es ist in Deinem Fall damals dumm gelaufen, ja. Es läuft aber bei etlichen Seiteneinsteigern auch nicht so glatt, wie Du das immer darstellst.

  • Schulleiter können den Seiteneinsteiger nach der Ausbildung mal eben mit einer 5 im Gutachten vor die Tür setzen.

    Schulleiter können einen Referendar während der Ausbildung auch mal eben mit der Nichtzulassung zum Bedarfdeckenden Unterricht (BdU) vor die Tür setzen. Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter nämlich ganz alleine und ohne abgeleisteten BdU wird ein Referendar gar nicht erst zur Unterrichtspraktischen Prüfung (Upp) zugelassen. Mit dem Hebel entscheidet der Schulleiter auch allein über das 2. Staatsexamen.


    Die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Diplom/Master erwähnst Du auch mal wieder nicht...

    Berufserfahrung in einem anderen Beruf. Da hätte ich auch was anzubieten. Die Frage ist nur, ob Unternehmensberatung und Schule wirklich so vergleichbar sind, als das die Berufserfahrung für eine Höhergruppierung relevant wäre. Ich denke nicht.


    Es läuft aber bei etlichen Seiteneinsteigern auch nicht so glatt, wie Du das immer darstellst.

    Also ich habe bisher nur Seiteneinsteiger kennengelernt, die ihr Ego vor sich her getragen haben. Wir alle müßten ihnen ja sowas von dankbar sein, weil das System ja sonst zusammenbrechen würde, und die gar nicht verstehen konnten, daß wir uns durch ihre Anwesenheit einfach nur übervorteilt fühlen.

  • Schulleiter können einen Referendar während der Ausbildung auch mal eben mit der Nichtzulassung zum Bedarfdeckenden Unterricht (BdU) vor die Tür setzen. Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter nämlich ganz alleine und ohne abgeleisteten BdU wird ein Referendar gar nicht erst zur Unterrichtspraktischen Prüfung (Upp) zugelassen.

    Das ist so nicht ganz richtig, weil das Seminar bei einer dauerhaften Nichtzulassung eines Referendars zum BdU sicherlich einen Schulwechsel vornehmen wird (der ist auch faktisch Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung des Refs)


    Referendare bzw. LAA sind schon stärker geschützt durch ihren Beamtenstatus und das Seminar spielt eine viel stärkere Rolle, weil das der Dienstvorgesetzte ist (bei Obasler ist das der Schulleiter). Natürlich kann ein Obasler auch Glück haben und das Seminar setzt sich für ihn ein bei Extremproblemen mit dem Schulleiter....(das ist aber nicht so einfach wie beim Referendar).


    Natürlich können der Schulleiter sowohl dem Referendar als auch dem OBASler das Leben zur Hölle machen und das Ganze zum Scheitern bringen - aber der LAA/Referendar ist schon ein wenig besser geschützt.

  • Weil der Seiteneinsteiger bis zu 21 Stunden regulären Unterricht in allen Jahrgangsstufen inkl. Klassenleitung und den entsprechenden Prüfungen gibt.
    Mir wurde die Ausbildungszeit nicht angerechnet, allerdings ein Teil der beruflichen Tätigkeit vor der Ausbildung.

    Habe ich verstanden gehabt und sehe dennoch nicht, warum sich daraus ein genereller Anspruch zur Höhereinstufung nach der Ausbildung ergeben sollte. Die höhere Stundenlast, die OBASler tragen wird schließlich bereits während der Ausbildung anders vergütet, als ein Referendariat.
    Berufliche Tätigkeiten von vor der Ausbildung ggf anzurechnen - so sie einen Bezug zu den Tätigkeiten als Lehrer aufweisen- macht man ja auch bei allen anderen Lehrern bei der Neueinstellung. Da werde ich auch meine rund 15 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Bereich einreichen und hoffen, dass es am Ende vielleicht sogar für eine Erfahrungsstufe reicht was anerkannt wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Allein schon die Übernahmegarantie bei einem OBAS-Abschluß mit Note 4,0 ist eine absolute Beleidigung für jeden bodenständigen Referendar, der sich anschließend mit der Note seines 2. Staatsexamens bewerben muß. Die OBASler sollten sich meiner Meinung nach genauso bewerben müssen, eben auch mit dem Risiko dann doch nicht übernommen zu werden.


    Und dann noch Forderungen stellen gleich höher eingruppiert zu werden...

    Ich kann deinen Ärger soweit schon verstehen. Diese Programme (wobei das OBAS im Vergleich zu anderen schon wirklich am attraktivsten ist) wurden aufgelegt um einen Mangel zu beheben, der auf dem "normalen" Weg nicht mehr zu decken war. Es ist auch kein leichter Schritt für jemand der bereits fertig ausgebildet ist und (meist) in Vollzeit ganz gut Geld verdient. Als junger Mensch fängt dann die Familienplanung an und es werden erste größere Investitionen getätigt. Wenn man dann sich entscheidet doch lieber an der Schule zu unterrichten, ist das mit den ganzen finanziellen Verpflichtungen nicht einfach mal so zu machen. Das bedeutet diese Leute brauchen mehr Geld in der Ausbildungszeit und verlassen auch nicht leichtfertig eine Festanstellung, wenn sie nicht wissen wie es nach der Ausbildung weitergeht.


    Wobei dieser vermeintliche Vorteil ja so oder so aus dem Mangel gespeist ist. Wenn es genügend reguläre Absolventen in den jeweiligen Fächern gäbe, würde nie jemand auf die Idee kommen hier ein Quereinsteigerprogramm aufzulegen. Also gibt es durch den Mangel ja bereits einen Bedarf der gedeckt werden muss.


    Ich hätte auch in ein ähnliches Quereinsteigerprogramm gehen können (QuEM heisst das in Hessen). Ich habe mich aber dagegen entschieden, weil es der erste Durchlauf ist und der ganze Spaß 3 Jahre dauert. Als Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst bin ich stinknormaler Referendar mit der gleich Unsicherheit auf eine Stelle wie alle anderen. Da es in meinen Fächern aber einen großen Bedarf gibt, sagte mir meine aktuelle Schulleitung, dass ist das 2. Staatsexamen nur bestehen muss um an der Schule bleiben zu dürfen. Wenn das nicht stimmt, kenne ich mindestens 3 weitere Schulen in der näheren Umgebung wo ich ohne Probleme unterkommen kann. Mir reicht also auch eine 4,0.

  • @plattyplus:
    Och Mensch, platty. Deine Geschichte ist eine unschöne, aber willst du es nicht irgendwann mal auf sich beruhen lassen? Es bringt ja nichts, sich wieder und wieder darüber aufzuregen. Die Seiteneinsteiger werden gebraucht und manchmal hat eben einer die Nase vorn.


    Mir geht es auch manchmal auf den Geist, wenn manche Nicht-FS-Lehrer darüber jammern, dass sie eben auch mal fachfremd eingesetzt werden oder ihnen ein Kind aufgrund der hochgradigen Schwerhörigkeit besondere Probleme macht und sie ja gar nicht dafür ausgebildet seien. Dem entgegne ich, dass ich auch nicht für ALLES ausgebildet wurde und es trotzdem machen muss. Wenn ich ganz angepiekst bin, frage ich, nach wie vielen Jahren Arbeit an einer Schule für Schwerhörige man immer noch sagen darf, dass man eigentlich keine Ahnung davon hat. Unser Schulgründer hatte übrigens auch keine Ausbildung darin, sondern hat's einfach gemacht. So ein Hochstapler! :P

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