Und jetzt sei doch mal ganz ehrlich...du weißt genau, das die Aufträge die du annimmst, gerade bei Abschlussarbeiten oder Seminararbeiten eins zu eins übernommen werden. Aus diesem Umstand ergibt sich dann übrigens auch der Blick zu §§ 156, 27 StGB.
Natürlich weiß ich das, da lässt sich ja kaum drumherum reden. Ich weiß auch, dass Tim-Rüdiger aus der 7b seine Hausarbeit nicht selbst geschrieben hat, kann ich aber nichts gegen machen.
Ich nehme an, dass die rechtliche Lage sich auch schnell ändern würde, gäbe es, auch seitens der Politik, ein echtes Interesse daran. Aber da käme dann einiges hinterher. Die Politiker, das sind die, die im Jahr hunderte Reden halten, von denen sie keine selbst geschrieben haben. Die, die sehr häufig Abschlüsse und Titel mit sich führen, die sie lieber nicht überprüft haben möchten. Bundeskanzlerin Frau DR. M. hat in den letzten Jahren keinen einzigen Satz selbst formuliert, möchte das aber auch nicht so gerne laut sagen. Das macht dann der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, von der Recherche, über die Strukturierung bis zum letzten Komma. Da will man nicht so gerne ran, nehme ich an.