Widerspruchskonferenz

    • Offizieller Beitrag

    Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt. Der Schüler ist bist zur Entscheidung nicht zum Unterricht in der nächsthöheren Klasse zugelassen. Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen. Wenn der Widerspruch positiv für den Schüler ausfällt, wie kann die Schule am besten auf den Entscheid aus Arnsberg reagieren?

    Das werden die Arnsberger der Schule dann schon mitteilen.

  • Trotzdem finde ich es von der Schulleitung nicht in Ordnung, dem Widerspruchsführer nicht zu informieren.

    Kann er ja nachholen. Der Vertrauenslehrer könnte sich darum kümmern.

    Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt.

    Und hast dann in einem System, in dem du dich noch nicht auskennst den Posten (aka "Fügung") des Vertrauenslehrers übernommen? Kein gute Idee.


    Du hättest dann übrigens auch mal dein Profil anpassen können, damit man weiß, um welche Schulform es sich dreht.


    So gewisse Zweifel, ob wir es hier mit einem Kollegen zu tun haben, mag ich auch anmelden. Aber sei's drum, mein Vorbringen in der Sache hängt davon nicht ab.


    Worum geht's hier? Um die Fachschule für Sozialpädagogik? Da ist "Praxis" ein Sperrfach. Guess why! Wenn da eine Kollegin nicht leichtfertig auf Zuruf eine Note ändert, bin ich da ganz bei ihr. Allerdings gehe ich dabei davon aus, dass sie die Note auch nicht leichtfertig gegeben hat.



    Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen.

    Was mag denn die "herkömmliche" Ausbildung sein? Und bisher war er nicht in einer solchen? Sondern? Wie wär's mal mit Fakten, sagen wir mal, mit der ganzen Story? Welche Tipps erwartest du, wenn wir im Nebel stochern?



    Der Schüler kann in die Ausbildungsklasse auch erst wieder einsteigen, wenn er eine neue Praktikumsstelle bekommt bzw. hat.

    Geht es um die praxisintegrierte Ausbildung? Ist ihm die Praktikumsstelle gekündigt worden (dieser liegt wohl ein Arbeitsvertrag zu Grunde)? Warum? Gibt es einen Nexus zur Praxisleistung bzw. Nichtversetzung? Und wenn er jetzt doch noch versetzt wird, hat er automatisch eine Praxisstelle?


    Mir ist das alles zu unklar. Außerdem sind noch andere Fragen offen:

    Hat sich die Kollegin "geweigert" oder konnte sie ihre Note gut begründen?

    Das ist so in der Prüfungsordnung geregelt? Im Bildungsplan? In den Regelungen der Fachkonferenz? Hat der Schüler sich in seinem Widerspruch darauf berufen?


    Und dann fiel mir noch das hier auf:

    ihr habt Recht. Ich habe erst nach den Sommerferien das Amt des Vertrauenslehrer übernommen . Ehrlich gesagt habe ich mich in der Materie noch nicht intensiv eingelesen und auch nicht gedacht, dass ich mit so einem Fall betraut werde.

    Deshalb hast du vor Ferienende diesen Thread angefangen. Du bist dir sicher, dass die SV-Sitzung mit der Wahl der Vertrauenslehrer vor der Widerspruchskonferenz war? Und wer hat dich mit dem Fall betraut? Hättest du nicht besser auf einen erfahrenen Kollegen verweisen sollen? AFAIK ist das kein Posten sine collega. Das kannst du aber immer noch tun.


    Also: du Fakten, wir Tipps. Alles andere ist blöd.


    Deine Versicherung in Ehren, aber etwas mehr, das darauf hinweist, dass du Lehrer bist, wäre zunächst angebracht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich bin seit Februar diesen Jahres an einer Berufsschule mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Ich habe von einer Kollegin nachdem Sommer den Posten des Vertrauenslehrer übernommen , nachdem diese bis zum Ende des Halbjahres(2020) wieder an die Schule kommt.

  • Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, da nachzuhaken, aber ...

    Ich habe von einer Kollegin nachdem Sommer den Posten des Vertrauenslehrer übernommen

    Die Verbindungslehrer werden gem. §74, Absatz (7) des Schulgesetzes vom Schülerrat gewählt. Kannst du dich an eine solche Wahl erinnern? Man kann diese Aufgabe jedenfalls nicht einfach "übernehmen". Nur einen Verbindungslehrer gibt es, wenn die Schule bis zu 500 Schüler hat, ungewöhnlich klein für ein nordrhein-westfälisches Berufskolleg. Wenn du Verbindungslehrer bist und mit dem Fall überfordert, sprech dich mit deinen Mit-Verbindungslehrern ab.


    Die Wahl dürfte stattgefunden haben, nachdem sich der Schülerrat konstituiert hat, also nachdem die Klassensprecher gewählt wurden. Das war vor der Konferenz, die nach deiner Aussage in der zweiten Schulwoche stattgefunden hat?


    Das würde aber noch nicht erklären, warum du am 19. Juli einen Thread zu diesem Thema eröffnest. Oder welche außersinnliche Wahrnehmung lies dich wissen, dass du nach den Ferien Verbindungslehrer sein wirst und mit diesem Fall "betraut" werden wirst.


    Alle anderen Fragen sind immer noch offen. Bildungsgang? Begründung der Note? Regelungen in der Prüfungsordnung? Kommt da noch was, oder darf ich das als (fast gelungenen) Troll-Versuch abhaken?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich schreib es ja ungern, aber ein Deutschlehrer, der mehrfach (!) "das" statt "dass" schreibt und umgekehrt (auch hier einmal und in vorangehenden Beiträgen) ... das ist für mich schon mehr als "vertippt".

    Mir passiert das ständig, aber ich sehe es hinterher auch verlässlich.

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