Wenn der PR eine Personalversammlung einberuft, ist die SL gesondert einzuladen, falls gewünscht ist, dass sie teilnimmt. Weiterhin ist die Teilnahme an einer Personalversammlung jedem frei gestellt. Abwesenheit eines Teil des Kollegiums oder einer gesondert eingeladenen SL verhindert nicht die Durchführung einer Personalversammlung, wobei das sowieso akademischer Natur ist, da eine Personalversammlung nicht beschlussfähig ist und auch dem amtierenden PR gegenüber keine Weisungen geben kann.
Wenn die SL zu einem Dienstgespräch eingeladen hat und die betroffene Kollegin keinen Beistand durch einen PR wünscht, nimmt auch keiner teil. Wenn dennoch ein PR im Raum anwesend sein sollte, wäre das ein Grund zu sofortigem Gesprächsabbruch und Verweigerung jedweder Protokollunterschrift.