Das gab es in Nds. vor Jahren auch schon, Anfänger wurden mit weniger Stunden eingestellt, ich glaube, es waren 23,5 statt 28 Std.
Nach einigen Jahren konnte man dann aufstocken auf eine Vollzeitstelle.
Überschnitten wurde es von der Maßnahme, 1 (bzw. 2) Std. unbezahlte Mehrarbeit leisten zu müssen, die über 10 Jahre auf einem verpflichtenden Arbeitszeitkonto gesammelt wurde und hinterher wieder erlassen wurde. Dazu gab es verschiedene Modelle und bei der Rückgabe dieser Arbeitszeit gab es ziemlich viel Theater.
Nachfolgend hatte die Landesregierung dann noch die Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte um 1 Stunde (Deputat) heraufgesetzt ... und war per Klage zur Zurücknahme gezwungen worden (August 2014)
Gefordert wurde in dem Zusammenhang u.a. eine unqabhängige Erhebung der Arbeitszeit, die das Land bisher nicht umgesetzt hat, die aber zur inzwischen recht bekannten Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen führte, in der die tatsächliche Arbeitszeit über 1 Jahr erfasst wurde, um diese gerichtsfest darzulegen.