• Hallo zusammen,
    ich habe seit dem 4.6. eine Vertretungsstelle, die Freitag (Ferienbeginn NRW) ausläuft. Mir wurde zum Schuljahresbeginn eine Verlängerung bis zum 6.11. angeboten und ich habe unterschrieben.
    Aus diversen Gründen würde ich mich gerne umentscheiden und nach den Sommerferien nicht weiter an der Schule arbeiten. Meiner Meinung nach habe ich nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (aufgrund der kurzen Zeit). Ist das so richtig? Kann ich also theoretisch bis 2 Wochen vor Dienstantritt kündigen?
    Danke euch schon mal fürs Antworten!

  • Hallo zusammen,
    ich habe seit dem 4.6. eine Vertretungsstelle, die Freitag (Ferienbeginn NRW) ausläuft. Mir wurde zum Schuljahresbeginn eine Verlängerung bis zum 6.11. angeboten und ich habe unterschrieben.
    Aus diversen Gründen würde ich mich gerne umentscheiden und nach den Sommerferien nicht weiter an der Schule arbeiten. Meiner Meinung nach habe ich nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (aufgrund der kurzen Zeit). Ist das so richtig? Kann ich also theoretisch bis 2 Wochen vor Dienstantritt kündigen?
    Danke euch schon mal fürs Antworten!

    Was steht denn drin? Ohne das was drin steht sind nämlich befristete Verträge gar nicht kündbar.

  • Im Regelfall stimmt die Dienststelle einem Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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