Arbeit in der Sek II, Bezahlung nach Sek I - Angleichungszahlung?

  • Nabend liebe Schwarm-Intelligenz,


    ich bin seit 3 Jahren Lehrer an einer Gesamtschule (NRW) im Aufbau und wir starten nach den Ferien mit der Qualifikationsphase der Oberstufe (Jg. 12).
    Ich wurde nach dem Ref als Realschullehrer (A12) eingestellt, weil es keine Gymnasialstellen an der Gesamtschule gab, und bin mittlerweile verbeamtet.


    Bislang war meine Tätigkeit vorwiegend in der Sek I. Seit diesem Jahr bin ich Jahrgangsstufenleiter der Einführungsphase und im kommenden Schuljahr werde ich 15 Std. meines 25,5-Std-Deputats in der Sek II unterrichten.


    Da das mehr als die Hälfte meines Deputats ist und in Verbindung mit der Verantwortung für der Jahrgangsstufenleitung:
    Habe ich einen Anspruch auf eine höhere Bezahlung oder gar die A13?


    Wäre für Tipps und Hilfestellungen sehr dankbar.


    Merci

  • Ein Anspruch besteht nicht.


    A13 wird erst gewährt, wenn du auf einer A13 Stelle geführt wirst bzw. du den Laufbahnwechsel erfolgreich durchläufst.
    Dem Chef würde ich aber Druck machen, dass er für eine entsprechende Stelle bei der zuständigen Behörde besorgt.


    Es müssen aber doch andere Lehrer bei euch geben, die auf A13 sitzen?

  • Natürlich gibt es die. Wir sind insgesamt vier Kolleg*innen mit Sek-II-Lehrbefugnis und einer Sek-I-Anstellung. Alle unterrichten in der Oberstufe.


    Die Frage, die sich stellt, ist, ob man bei einem Deputat von mehr als der Hälfte in der Oberstufe nicht ein höherwertiges Amt nach dem §59 LBesG übertragen bekommt und somit auch bezahlt werden müsste:


    § 59 (Fn 2)
    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
    (1) Werden einer Beamtin oder einem Beamten die Aufgaben eines Amtes der nächsthöheren oder einer höheren als der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorübergehend vertretungsweise übertragen, wird ab dem 13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine nicht ruhegehaltfähige Zulage gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des wahrgenommenen höherwertigen Amtes und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorliegen.
    (2) Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem jeweiligen Grundgehalt der Besoldungsgruppe, das die Beamtin oder der Beamte bezieht, und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe gewährt, der das wahrgenommene höherwertige Amt zugeordnet ist, höchstens jedoch dem Grundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe. Auf die Zulage sind die Strukturzulage, Amtszulagen und Stellenzulagen nach diesem Gesetz anzurechnen, wenn sie in dem Amt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht zustünden.

  • Ich wurde nach dem Ref als Realschullehrer (A12) eingestellt, weil es keine Gymnasialstellen an der Gesamtschule gab, und bin mittlerweile verbeamtet.

    Läuft das in NRW wirklich so, dass der eine Realschul-, der andere Gym-Lehrer wird - je nachdem was gerade da ist? Das kann ich kaum glauben.


    im kommenden Schuljahr werde ich 15 Std. meines 25,5-Std-Deputats in der Sek II unterrichten.

    Verstehe ich das richtig? Du bist Realschullehrer mit A12 und sollst nun Sek II unterrichten, immer noch mit A12?

  • ja, das verstehst Du richtig. Wobei ich ja schon seit einem Jahr mit 10 Std in der Sek II unterrichte und die Tätigkeit als Jahrgangsstufenleiter mit 1,5 Entlastungsstunden ausübe.

  • Dass Realschullehrer an Gymnasien billiger Sek1-Unterricht machen, kenne ich ja schon, aber das hier? Wow!
    In B.-W. ist das verboten. Da müsste vorher ein Aufstiegslehrgang inkl. A13 her (machen einige um dann an beruflichen Schulen unterrichten zu können).


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist und bin gespannt, was die Kollegen aus NRW sagen.
    Schon Deine Eingruppierung kommt mir nicht koscher vor.

  • Schon Deine Eingruppierung kommt mir nicht koscher vor.

    Alle Lehrer mit Sek I Befähigung, die auf einer Sek I Stelle geführt werden, werden nach A12 besoldet. Das ist in NRW so und im entsprechenden Landesbesoldungsgesetz festgelegt.



    Verstehe ich das richtig? Du bist Realschullehrer mit A12 und sollst nun Sek II unterrichten, immer noch mit A12?

    Nein. Der TE ist wohl ausgebildeter Sek II Lehrer, verfügt entsprechende über die Qualifikation für das Gymnasium und Oberstufe an Gesamtschulen. Im Rahmen der Einstellung hat sich der TE auf einer Sek I Stelle an einer Gesamtschule beworben, diese bekommen und im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses für die Dauer von 6 Monaten / eines Schuljahres die Befähigung für die Sek I nachgewiesen und wurde entsprechend in A12 verbeamtet.


    Dass der TE wohl die Befähigung der Sek II hat erlaubt es ihm, die Sek II zu unterrichten. Seine Besoldung ist jedoch unbeachtlich. Er wird nicht auf die entsprechende A13 Stelle geführt.
    Ja, das ist in NRW ganz häufig so, dass ausgebildete Sek II Lehrer in dieser Hinsicht ausgebeutet werden.



    Nur so als Randbemerkung: es gibt wohl Beamten in den Landesbehörden, deren Tätigkeiten höher dotiert sind, als sie besoldet werden. Ohne die notwendige Stelle im Stellenplan, kann es keine höhere Besoldung geben.
    Dies ist leider auch der vom TE genannten Passage des LBesG zu entnehmen:

    § 59 (Fn 2)


    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
    (1) Werden einer Beamtin oder einem Beamten die Aufgaben eines Amtes der nächsthöheren [...], wenn zu diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des wahrgenommenen höherwertigen Amtes und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorliegen.

    Dadurch, dass es an DIESER Schule noch keine Sek II Stellen gibt, dann liegen die haushaltsrechtlichen Vorgaben wohl nicht vor.

  • Das Problem ist ja, dass eine Schule im Aufbau eine zugewiesene A13-Stelle nicht intern als sog. Laufbahnwechselstellen auschreibt, sondern frei ausschreibt, um das Kollegium und das Personal zu vergrößern.


    Das heißt für uns "Nichterfüller", dass es wohl nur die Möglichkeit gibt, sich direkt auf die A14-Stellen zu bewerben, um den Laufbahnwechsel vollziehen zu können.

  • Moin,


    dein Weg wäre tatsächlich der Laufbahnwechsel. Diese Stelle muss natürlich erst mal da sein. Interne Ausschreibungen gibt es doch gar nicht an Schulen, oder? Das höre ich das erste Mal. Tritt deinem SL mal auf die Füße, damit der sich mit den Dezernenten der BezReg auseinandersetzt. Bei unserem klappt das in der Regel. Ein Stufenleiter mit A12...
    Ist echt typisch NRW: Mach nen Job erst mal ein paar Jahre (bei mir sind es jetzt 4 Koordination), vielleicht wird irgendwann eine Beförderungsstelle ausgeschrieben (passiert im November 2018), dann das Bewerbungsverfahren durchlaufen (natürlich geöffnet für alle) und dann heißt es warten, bis die BezReg sich mal rührt. Bei mir läuft auch noch das Verfahren und ich hatte vor 4 Monaten meine Revision. Ausgeschrieben war die Stelle im November zu sofort.

  • Bei mir läuft auch noch das Verfahren und ich hatte vor 4 Monaten meine Revision. Ausgeschrieben war die Stelle im November zu sofort.

    Bei mir (S1, normale Beförderungsstelle): Beworben im Mai, Revision im August, im Dezember Nachricht, dass an der dienstlichen Beurteilung was ergänzt werden muss, Urkunde dann zu Februar. Der Zeitraum zwischen August und Dezember war meines Erachtens nach eine Frechheit.

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