Wenn die eine AVWS diagnostizieren, muss der IQ über 85 sein, da es sonst eine Lernbehinderung und keine isolierte Wahrnehmungsstörung ist. Ich kenne mich mit den LE-Kriterien in BW leider nicht aus. Also Kinder mit AVWS und einem IQ unter 85 müssen auf die LE-Schule oder eben Inklusion. Kinder mit AVWS und einem IQ über 85 dürfen zu uns.Schüler mit einer organischen Hörstörung dürfen immer zu uns, da wir eine staatliche Ersatzschule sind.
Nun haben wir aber Kinder mit einer AVWS und einem IQ über 85, die irgendwann, warum auch immer, dem Unterricht nicht mehr folgen können. Sind die dann lernbehindert und müssen auf die LE-Schule wechseln (siehe oben)?
Da geht es dann ja auch um Schülerzahlen und Gelder...
Das Problem kennen wir auch. Gerade so bei der Überprüfung für die AVWS mit einem grenzwertigen IQ-Wert durchgerutscht, aber über die Jahre kommt das Problem, dass sie den Stoff nicht mehr packen. Bei uns haben diese Schüler dann trotzdem den FS LE bekommen und sind geblieben. Es bringt ja nichts, sie noch einmal an eine andere Schule zu schicken, wenn sie sich bei uns wohlfühlen; insbesondere in den höheren Klassen. Außer sie wollen natürlich lieber an eine wohnortnahe LE-Schule, dann bittesehr! Da wir auch immer mal wieder Schüler bekommen (haben), die absolut nix mit dem Hören hatten, weil das Schulamt nicht mehr wusste, wohin mit denen, stellen sie sich auch nicht an.