Gesundheitliche Eignung als Beamter

  • Liebe Kollegen,


    als Beamter muss man unter anderem die gesundheitliche Eignung nachweisen.


    Das heißt, ein Kollege, der zum Beispiel Diabetes Typ 2 hat, wird nicht verbeamtet. Es sei denn, er hat sich die chronische Erkrankung als Schwerbehinderung ausweisen lassen, dann wird er doch verbeamtet. Eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ist während der Probezeit möglich.


    Bei mir haben sich bei einer Routineuntersuchung in den Blutwerten möglicherweise Hinweise auf ein entstehende chronische Erkrankung gegeben. Die Blutwerte vor der Einstellung zum Beamten auf Probe waren top, ich bin selbst inzwischen natürlich älter und seit vier Jahren Beamter auf Lebenszeit. Mein Arzt hat mir berichtet, dass er schon Patienten hatte, die wurden wegen möglicher chronischer Krankheiten entlassen. Das waren vermutlich Probezeitbeamte. Summa summarum wird mir das sicher nicht passieren zumal ich in den letzten Jahren auch keine Fehlzeiten hatte und auch schon auf Lebenszeit bin. Trotzdem macht es mich nachdenklich, wenn Erkrankungen, auf die man selbst nicht unbedingt Einfluss hat, die einfach auch Pech und Schicksal sein können, entsprechende berufliche Nachteile zur Folge haben können.

  • Habe ich die Frage überlesen? Worüber genau möchtest du gerne diskutieren?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ...Trotzdem macht es mich nachdenklich, wenn Erkrankungen, auf die man selbst nicht unbedingt Einfluss hat, die einfach auch Pech und Schicksal sein können, entsprechende berufliche Nachteile zur Folge haben können.

    Naja, für Erkrankungen kann man in aller Regel nichts, sie sind fast immer Pech und Schicksal.
    Das Beamtentum funktioniert so: der Staat kümmert sich auf Lebenszeit um dich, dafür hältst du dich an ein paar Regeln und bist voraussichtlich arbeitsfähig bis zur Rente. Es wird also nicht jeder, der Diabetes hat, nicht verbeamtet.


    Aber ganz generell ist diese Verbeamtungssache ein riesen Fragezeichen. In Sachsen sieht man es aktuell besonders drastisch. Alle Kollegen bis 42 werden auf einen Schlag verbeamtet, Kollegen ab 43 sind frustriert und enttäuscht, Kollegen ab 50, die sich seit 25 oder mehr Jahren den Allerwertesten für den Staat aufreißen kriegen nichts geschenkt. Andere, die gerade mit dem Ref fertig sind z.B, bekommen für keinerlei Zusatzleistung alle Vorteile und mehr Geld. Ist das ungerecht? Ja, auf jeden Fall.

  • Dass das systemisch ungerecht ist, Krababbel, da bin ich ganz bei Dir.


    Mein Arzt hat empfohlen, Behandlungen für sich abzeichnende chronische Krankheiten aus „eigener Tasche“ zu bezahlen, nicht bei der Beihilfe einreichen. Zumindest als Probebeamter nicht, da dann schnell die gesundheitliche Eignung anzuzweifeln sei. Bei Lebenszeitbeamten hätte er noch nicht gehört, dass aufgrund einer chronischen Erkrankung eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt, wohl aber bei Probebeamten. Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Der Herr Doktor hört sich auch gerne reden.

    • Offizieller Beitrag

    Sag mal ist das Dein Ernst? Du bist ein studierter Mensch. Wenn Du einen Fachinhalt nicht kennst, liest Du in der Regel nach und informierst Dich. Lies Dir doch mal die entsprechenden Bedingungen durch, bevor Du Dich verrückt machst. Landesbeamtengesetz NRW


    Kein Lebenszeitbeamter wird wegen chronischer Erkrankungen einfach so aus dem Dienst entfernt, es sei denn, er hat sich den Beamtenstatus durch wissentlich falsche Angaben beim Amtsarzt erschlichen und es kommt irgendwann heraus. Dann müssten dementsprechend ja Tausende an chronisch erkrankten Beamten jährlich aus dem Dienst entfernt werden. Hast Du das schon irgendwo in der Presse gelesen?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aber ganz generell ist diese Verbeamtungssache ein riesen Fragezeichen. In Sachsen sieht man es aktuell besonders drastisch.

    Dass eigntliche Problem ist ja diese Riesenbedeutung dieser Verbeamtungssache, spätenstens seit der Einführung des TVLs ist es materiell lebensprägend, ob man dieselbe Arbeit mit derselben Qualifikation (mit fast identischen Pflichten) im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis macht.

  • Dass das systemisch ungerecht ist, Krababbel, da bin ich ganz bei Dir.


    Mein Arzt hat empfohlen, Behandlungen für sich abzeichnende chronische Krankheiten aus „eigener Tasche“ zu bezahlen, nicht bei der Beihilfe einreichen. Zumindest als Probebeamter nicht, da dann schnell die gesundheitliche Eignung anzuzweifeln sei. Bei Lebenszeitbeamten hätte er noch nicht gehört, dass aufgrund einer chronischen Erkrankung eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt, wohl aber bei Probebeamten. Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Der Herr Doktor hört sich auch gerne reden.

    Die Beihilfe darf dem Amtsarzt nichts sagen..


    Ich war einmal beim Amtsarzt; vor dem Ref. Das war es. Warum denkst du, dass du noch einmal hin musst?

  • Mein Arzt hat empfohlen, Behandlungen für sich abzeichnende chronische Krankheiten aus „eigener Tasche“ zu bezahlen, nicht bei der Beihilfe einreichen. Zumindest als Probebeamter nicht, da dann schnell die gesundheitliche Eignung anzuzweifeln sei.

    Völliger Quatsch.

  • Die Beihilfe darf dem Amtsarzt nichts sagen..
    Ich war einmal beim Amtsarzt; vor dem Ref. Das war es. Warum denkst du, dass du noch einmal hin musst?

    vermutlich weil sich das in den Ländern unterscheidet. Ich war dreimal standardmäßig.

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