Liebe Kollegen,
als Beamter muss man unter anderem die gesundheitliche Eignung nachweisen.
Das heißt, ein Kollege, der zum Beispiel Diabetes Typ 2 hat, wird nicht verbeamtet. Es sei denn, er hat sich die chronische Erkrankung als Schwerbehinderung ausweisen lassen, dann wird er doch verbeamtet. Eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ist während der Probezeit möglich.
Bei mir haben sich bei einer Routineuntersuchung in den Blutwerten möglicherweise Hinweise auf ein entstehende chronische Erkrankung gegeben. Die Blutwerte vor der Einstellung zum Beamten auf Probe waren top, ich bin selbst inzwischen natürlich älter und seit vier Jahren Beamter auf Lebenszeit. Mein Arzt hat mir berichtet, dass er schon Patienten hatte, die wurden wegen möglicher chronischer Krankheiten entlassen. Das waren vermutlich Probezeitbeamte. Summa summarum wird mir das sicher nicht passieren zumal ich in den letzten Jahren auch keine Fehlzeiten hatte und auch schon auf Lebenszeit bin. Trotzdem macht es mich nachdenklich, wenn Erkrankungen, auf die man selbst nicht unbedingt Einfluss hat, die einfach auch Pech und Schicksal sein können, entsprechende berufliche Nachteile zur Folge haben können.