Schüler nach Messerattacke hart bestraft

  • Strafen sind nicht in erster Linie zur Abschreckung da und können diesen Anspruch auch gar nicht erfüllen. Selbst wenn es die Todesstrafe ist.

  • Hinzu kommt, dass bei der Jugendgerichsbarkeit der Erziehungsaspekt im Vordergrund steht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hast du genauere Informationen zu dem Fall Freakoid, die dem Artikel nicht zu entnehmen sind? Denn ich lese etwas über eine nicht- öffentliche Verhandlung, in deren Folge auch Motive (oder Gründe für die Aussetzung zur Bewährung) nicht öffentlich bekannt sind. Mir reicht das nicht, um es besser zu wissen als die mit dem Fall be- und vertrauten Richter..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Strafen sind nicht in erster Linie zur Abschreckung da und können diesen Anspruch auch gar nicht erfüllen. Selbst wenn es die Todesstrafe ist.

    Erkläre das mal dem Opfer und dessen Eltern etwas genauer.

    Hinzu kommt, dass bei der Jugendgerichsbarkeit der Erziehungsaspekt im Vordergrund steht.

    dito.

    Hast du genauere Informationen zu dem Fall Freakoid, die dem Artikel nicht zu entnehmen sind?

    Leider nein.

  • dito

    Das die nächsten Angehörigen oder die Betroffenen selbst Strafrechtsfälle anders beurteilen würden als Gerichte ist nichts Neues und einer der zentralen Gründe, warum es eben keine Selbstjustiz durch Betroffene gibt hierzulande, sondern Gerichte, die basierend auf Recht, Gesetz und den vorliegenden, beweiskräftigen Fakten urteilen. Ich bin selbst infolge von Gewaltverbrechen schwerbehindert. Mein Mitgefühl gilt dem Opfer und der Familie. Gerade aus meiner persönlichen Betroffenheit heraus und dem, was es sehr spürbar auch heute noch, Jahre später, mit mir macht, wenn ich von vergleichbaren Verbrechen höre, wie dem, dem ich zum Opfer gefallen bin, bin ich sehr dankbar dafür, dass am Ende ein Gericht entscheidet und eben nicht mein (oder irgendjemandes sonst) Bauch- und Rachegefühl.


    Lediglich 3-5% der jugendlichen Straftäter werden überhaupt wieder rückfällig. Vorrangig auf Erziehung und Resozialisierung zu setzen ist also begründet bei dieser Altersgruppe. Opfer und deren nächste Angehörige sehen das im Ernstfall natürlich anders. Wir als Außenstehende dürfe das aber nicht vergessen bei der Wahrnehmung solcher Urteile- vor allem, wenn die relevanten Fakten für die Urteilsfindung- und begründung gar nicht öffentlich bekannt sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hoffe, dass stattdessen die Psychiatrie als Auflage verordnet wurde.


    Ganz allgemein wäre ein schnelles und straffes Durchgreifen aber natürlich wünschenswert, nicht nur in extremen Fällen wie hier. Und das sehen durchaus auch einige Richter so. Die Justizmühlen mahlen aber extrem langsam.


    Was passiert, wenn "aus pädagogischen Gründen" vor Erziehung zurückgeschreckt wird, sehe ich leider täglich.

  • Psychiatrie als Auflage macht nur Sinn, wenn eine psychiatrische Erkrankung vorliegt, Davon ist aber keine Rede.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Freakoid Beitrag 5


    Das werde ich nicht tun, hoffe aber dass der Vorsitzende der urteilenden Jugendkammer dies getan hat. Zur Begründung fehlen mir nämlich die notwendigen Erkenntnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Verhandlung. Ganz allgemein muss man berücksichtigen, dass das Jugendgerichtsgesetz wesentlich mehr Möglichkeiten zulässt als das normale Strafrecht. Bei der Schuldfrage wird wesentlich stärker in der Richtung ermittelt, ob eine spezielle ausgeprägte Gewaltneigung besteht und diese Straftat am Ende einer Entwicklung in die falsche Richtung steht. Oder aber liegt hier eine Tat aus dem Affekt heraus vor, ohne das zuvor ähnliche Probleme aufgetreten sind. Im letzteren Fall dürfte eine Bewährungsstrafe herauskommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Psychiatrie als Auflage macht nur Sinn, wenn eine psychiatrische Erkrankung vorliegt, Davon ist aber keine Rede.

    Stimmt, jemandem ein Messer in den Leib zu rammen ist völlig normal.



    ... Oder aber liegt hier eine Tat aus dem Affekt heraus vor, ohne das zuvor ähnliche Probleme aufgetreten sind.

    Der Jugendliche hatte ein Messer bei sich. Affekt sieht irgendwie anders aus, oder nicht?


    Außerdem ist von einer Wiedergutmachungszahlung die Rede. Wenn dein Kind in der Schule abgestochen würde, wolltest du da Kontakt in Form von monatlichen Raten?


    Absurde Geschichte. Und das Rumtragen von Messern ist eine schlimme Entwicklung, die in anderen Ländern bereits zur Zunahme gefährlicher Körperverletzung geführt hat.

  • Stimmt, jemandem ein Messer in den Leib zu rammen ist völlig normal.

    Es geht nicht um "normal" sondern es geht darum, ob eine klinisch definierte psychische Erkrankung vorliegt. Schwere Körperverletzung, Totschlag und Mord können auch aus anderen Gründen begangen werden - aber dafür sind psychiatrische Gutachter da, um über eine eventuell vorliegende Erkrankung zu entscheiden.


    Eine psychiatrische Behandlung st keine Strafe - wenn keine Erkrankung vorliegt, ist eine Therapie sinnlos.

    • Offizieller Beitrag

    Der Jugendliche hatte ein Messer bei sich. Affekt sieht irgendwie anders aus, oder nicht?

    In vielen sozialen Umfeldern ist es inzwischen "normal", ein Messer bei sich zu haben. Da kann man keinen Vorsatz heraus ableiten, dass hier eine geplante Tat stattgefunden hat. Es ist ja eher so, dass (glücklicherweise) über 98% der Messer nicht eingesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wird es höchste Zeit, dass Taschenkontrollen am Schultor zum "normalen" Schulalltag gehören.

    Ich fürchte, das wird in der Praxis scheitern, bei uns ginge es zum Beispiel nicht. Ich weiß gerüchteweise bei uns auch von vielen Messern, praktisch hatten wir da aber noch nie große Probleme, das einzige Vorkommnis betraf zwei ehemalige Schülerinnen außerhalb des Schulgeländes (Mädchen mit Messer gegen Kickboxerin, die letztere hat gewonnen).


    Ich halte es für wichtiger, dass man eben im Unterricht daran arbeitet (Konflikte bearbeiten, Anti-Aggressionstraining, Rechtsmythen aufklären, Persönlichkeitsbildung, usw.)

  • Mir fehlen da viele wichtige Infos, um irgend etwas darüber zu sagen. z.B. Vorgeschichte: Wurde der Angreifer vom Opfer vorher gemobbt?

  • (Mädchen mit Messer gegen Kickboxerin, die letztere hat gewonnen).

    Du willst doch wohl Messer duch diese Aussage nicht verharmlosen, oder? Auch ein Kickboxer sollte bei Messerangriffen besser wegrennen.


    Ich halte es für wichtiger, dass man eben im Unterricht daran arbeitet (Konflikte bearbeiten, Anti-Aggressionstraining, Rechtsmythen aufklären, Persönlichkeitsbildung, usw.)


    Wird in Schule seit Jahrzehnten praktiziert. Und hat es was gebracht? Ich sehe eine Eskalation der Verrohung trotz dieser Maßnahmen.

  • In vielen sozialen Umfeldern ist es inzwischen "normal", ein Messer bei sich zu haben.

    Dann wird es allerhöchste Zeit, daß wir Taschenkontrollen, Bodyscanner und einen Sicherheitsdienst in den Schulen bekommen und dann hat ggf. Trumpy Trump doch recht, wenn er fordert, daß Lehrer in Schulen Schußwaffen tragen sollen. :(


    Sowas kostet Geld, sehr viel Geld, klar. Aber warum man aus einer Schule keinen Sicherheitsbereich machen kann wie an den Flughäfen ist mir schleierhaft. Hat es denn schon einmal jemand versucht, um fundiert sagen zu können, daß es nicht funktioniert? Problem dürfte nur werden, daß das dann der AfD noch mehr Wähler in die Arme treiben wird, weil ganz schnell die Frage kommt warum man sowas heute braucht, wo es früher überflüssig war.



    Ich halte es für wichtiger, dass man eben im Unterricht daran arbeitet (Konflikte bearbeiten, Anti-Aggressionstraining, Rechtsmythen aufklären, Persönlichkeitsbildung, usw.)

    Und ich bin Verfechter einer Null-Toleranz-Strategie mit Strafen, die auch wirklich wehtun. Also lieber 1 Jahr ohne Bewährung als 2 Jahre mit.

  • Problem dürfte nur werden, daß das dann der AfD noch mehr Wähler in die Arme treiben wird, weil ganz schnell die Frage kommt warum man sowas heute braucht, wo es früher überflüssig war.

    Das wäre schlimmer als alles andere. Dann doch lieber das Deckmäntelchen des Schweigens darüber legen.

  • @Trantor:
    Den Straftäter hast du jetzt auch schon. Oder ist versuchter Mord oder zumindest gefährliche oder schwere (je nachdem, ob §224 oder 226 StGB hier schwerer wiegt) Körperverletzung, bei dem die Todesfolge billigend in Kauf genommen wurde, keine Straftat?


    Selbst nach Jugendstrafrecht sind dafür 5 Jahre ohne Bewährung durchaus drin.

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