Hallo,
ich hoffe jemand war schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen.
Ich habe bisher pro Schuljahr 6 Entlastungsstunden erhalten, da ich andere Schulen berate und dort auch den Prüfungsvorsitz stelle.
So habe ich auch für das kommende Schuljahr geplant, bin nun allerdings schwanger geworden.
Im Stundenplan bin ich nun mit 6 Stunden weniger berücksichtigt, mein Mutterschutz beginnt Ende November, daran würde sich dann die einjährige Elternzeit anschließen.
Ich würde trotzdem gerne meine Beratertätigkeit aufrecht erhalten wollen, da sie sich auf wenige Präsenztermine im 2. HJ beschränkt.
Die Frage die sich mir stellt: Wenn ich weiterhin als Beraterin tätig bin, würden mir die 6 Entlastungsstunden aufs Elterngeld angerechnet (und das auch, obwohl ich diese faktisch nur von Ende August bis Ende November nehmen kann)?
Ich kann es mir nämlich nicht leisten ein gekürztes Elterngeld zu bekommen.
Andererseits würde ich nun mit 6 Minusstunden nach meiner Elternzeit starten, wenn ich der Beratertätigkeit nicht nachgehe.
Der Stundenplan steht leider und man kann meine Stunden nicht mehr aufstocken.
Danke im Voraus!