Auch in diesem Jahr hörte ich wieder von KollegInnen Folgendes als unbedingtes Muss bei der mündlichen Abiturprüfung: der zweite Prüfungsteil muss genauso lang sein wie der erste. Angeblich müsste man, wenn der Prüfling für den 1. Teil bspw. 15 Minuten braucht, dann im 2. Teil 15 Minuten prüfen. Das würde ja dazu führen, dass jemand im 2. Teil nur 10 Minuten zur Verfügung hat, wenn er im 1. nur 10 min gebraucht hat, was dann durchaus ein Nachteil sein kann.
Ein Prüfling könnte also den 1. Teil absichtlich lang gestalten, um auch im 2. viel Zeit zu haben. Das halte ich für Quatsch!
Ich finde auch keinerlei schriftliche Verwaltungsvorschriften o. ä. außer: die Prüfung dauert mindestens 20 maximal 30 min. Beide Prüfungsteile gehen gleichgewichtig in die Bewertung ein - bedeutet m.E. aber nicht, dass sie gleich lang sein müssen. Außerdem soll der 1. Teil nicht weniger als 10 min sein, so dass wir bei den Prüfungen den Prüfling ausdrücklich gefragt haben, ob er mit seinen Ausführungen zu Ende sei, um dann mit dem 2. Teil zu beginnen.
Hat irgendjemand evtl. etwas Schriftliches zu dieser Frage?