Grüße euch,
weiß jemand vielleicht wie sich folgender Sachverhalt verhält, Bundesland wäre Bayern:
Eine Person hat bei einer Schulform X (z.B. Realschule/Gymnasium) das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Ist es dieser Person dann möglich nach einem Schulformwechsel (z.B. an die Grundschule oder die Mittelschule) und nach der Nachholung von relevanten, noch fehlenden Leistungen das erste Staatsexamen erneut abzulegen? Oder darf man das gar nicht und ist gesperrt?
Weil wenn z.B. Mathe in einer Schulform endgültig nicht bestanden hat, kann man dann das Mathe Examen in einer anderen Schulform überhaupt schreiben?
Liebe Grüße