Bei endgültig bestandenem erstem Examen Schulformwechsel möglich?

  • Grüße euch,


    weiß jemand vielleicht wie sich folgender Sachverhalt verhält, Bundesland wäre Bayern:


    Eine Person hat bei einer Schulform X (z.B. Realschule/Gymnasium) das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Ist es dieser Person dann möglich nach einem Schulformwechsel (z.B. an die Grundschule oder die Mittelschule) und nach der Nachholung von relevanten, noch fehlenden Leistungen das erste Staatsexamen erneut abzulegen? Oder darf man das gar nicht und ist gesperrt?



    Weil wenn z.B. Mathe in einer Schulform endgültig nicht bestanden hat, kann man dann das Mathe Examen in einer anderen Schulform überhaupt schreiben?



    Liebe Grüße

  • Habs mir durchgelesen, danke.


    Könntest du bitte dazu noch Stellung nehmen:


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    (6) 1Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn


    3.die Erste Staatsprüfung nach dieser Prüfungsordnung in einem für die Prüfung in der Meldung benannten Fach mit gleichen Prüfungsanforderungen endgültig nicht bestanden wurde,
    4.eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig oder endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Prüfung nach dieser Prüfungsordnung gleichartig oder gleichwertig ist,


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    Da muss man scheinbar sehr sehr genau lesen! Zu Punkt 6.3) Da heißt es "gleichen" Prüfungsanforderungen. Da könnte man dann sagen, Prüfungsanforderung Gymnasium ist z.B. ungleich Prüfungsanforderung Grundschule?! Und zu Punkt 6.4.) Da wird bewusst geschrieben "in einem anderen Land [...]", soll heißen wenn man an der Uni im gleichen Land bleibt müsste man zugelassen werden?!


    Grüße

  • ..."mit gleichen prüfungsanforderungen" - du willst ja in ein anderes lehramt. offensichtlich sind die zulassungsanforderungen zum ersten examen unterschiedlich, steht doch drin. ich lese aber auch nur den text, den du auch liest, also verlass dich bitte nicht auf mich. lies den gesetzestext und v.a. befrage bitte jemand, der dir rechtsverbindlich auskunft geben kann. das wird letztlich nur das zuständige prüfungsamt sein, das deine anmeldung eben akzeptiert oder nicht.


    uni im gleichen bundesland - nein, du wirst sicher nicht in würzburg zugelassen, wenn du in erlangen zweimal durchgefallen bist im selben lehramt. die prüfungen werden zentral gestellt, das examen ist für ganz bayern gleich. die anmeldung landet immer beim selben km.

  • danke dir keckks,



    Also wenn man in Bayern bei z.B. Gymnasium durch Mathe endgültig durchgefallen ist, kann man in Bayern nicht bei z.B. Grundschule nochmal zum Matheexamen zugelassen werden, trotz Schulformwechsel? Hab ich dich so richtig vernommen?


    Grüße

  • Wenn man in München 2x durch das Gym-Examen fällt, kann man es nicht in Erlangen noch einmal probieren ... aber auch nicht in Hannover.


    Auch beim 2. Examen gibt es solche Regeln und man muss beim BL-Wechsel Nachweise erbringen, dass man nicht endgültig raus ist.

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