Einsatz an zwei Schulen - Teilnahme an allen Schulveranstaltungen und Konferenzen?

  • Einen wunderschönen guten Abend euch allen!


    Folgendes Anliegen treibt mich derzeit um: Im kommenden Schuljahr werde ich im Rahmen der Inklusion an zwei Schulen eingesetzt sein. Ist eine Teilnahme an Dienstbesprechungen, Gesamtkonferenzen, Schulveranstaltungen und Dergleichen an beiden Schulen verpflichtend? Circa 80 Prozent meiner Stunden leiste ich an der Inklusionsschule, den Rest an der Stammschule.

  • Ich würde da erst einmal versuchen, anders zu denken: was hälst du denn für sinnvoll? Da wird auch viel Absprache mit den jeweiligen SL sein. Es hängt ja einiges an Zeit dran, die man evtl. zusätzlich investieren müsste für Punkte, die einen nicht betreffen. Aus den Dingen, die nicht mehr relevant für mich wären, würde ich versuchen, rauszukommen.

  • Es gibt bestimmt eine Vorgabe, in Nds./ Bereich Osnabrück oder Weser-Ems haben die FöS-Lehrkräfte auch eine Dienstvereinbarung erstellt, in der solche Sachen aufgeführt sein sollen.


    Ansonsten sind doch unzählige FöS-LuL an mehreren anderen Schulen im Einsatz, hier sind es sogar bis zu 4 Schulen.


    Bei uns (Grundschule) ist es so, dass es zu Beginn des Jahres und gerne auch noch mal zum Halbjahr oder zwischendrin bei Lehrer- oder Stundenplanwechsel eine Konferenz gibt, in der der Einsatz der FöS-LuL abgestimmt wird. Hierzu kommen die FöS-LuL hinzu.


    Alles andere betrifft sie zumeist nicht, dann kommen sie nicht.


    Die DB und Konferenzen am Förderzentrum sind wichtig, zumal es da häufig um Änderungen, Einsatz, Gutachten usw. geht.


    Bei Schulveranstaltungen werden die FöS-LuL mit eingeplant, wenn diese an ihren Tagen liegen, z.B. Sportfest, und sie an diesen Tagen keine anderen Aufgaben (Gutachten) dringlicher finden.
    Auch für Vertretung greifen wir im Notfall auf die FöS-LuL zurück, wobei es an Grundschulen eigentlich pädagogische Mitarbeiterinnen dafür gibt, uneigentlich die Personaldecke aber z.T. so dünn ist, dass das nicht ausreicht.

  • Heute kam vom VBE ein Info-Brief, der die Dienstvereinbarung anmerkte.
    Dazu kannst du deinen Personalrat oder den SBPR befragen.


    Die Dienstvereinbarung ist auch auf der Seite des Ministeriums zu finden (die Seite, auf der man nie weiß, wie man es finden soll!).
    Darin steht nicht konkret, zu welchen DB du gehen musst, aber dass dir die Teilnahme an den FöS-DB ermöglicht werden soll.
    Weitere außerunterrichtliche Tätigkeiten sollen nicht über das normale Maß hinaus gehen und die SL der verschiedenen Schulen sollen dafür Sorge tragen und sich abstimmen.


    Suche nach „Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinbildenden Schulen“ auf der nibis -Seite

  • Ganz lieben Dank! Ihr seid richtig klasse! Mit so vielen Antworten habe ich gar nicht gerechnet. Damit habt ihr mir geholfen! Allen eine schöne Vorferienzeit!

  • Keine pädagogischen MuM?

    MuM?
    Konkret: Es gibt pädagogische Mitarbeiterinnen an unserer Schule, die keine Lehrerausbildung haben, im besten Fall aber pädagogische Vorbildung. Sie erhalten einen Vertrag mit einer bestimmten Anzahl an Stunden, die sie über das Jahr ableisten, indem sie Unterricht beaufsichtigen, den Lehrkräfte vorbereiten.


    Fehlen aber an unserer kleinen Schule mehr als 2 Lehrkräfte, weil viele erkrankt oder dienstunfähig sind, dann reichen die 2 pM für die Vertretung nicht aus. In diesem Jahr war es mehrfach so eng, dass selbst die FöS-Lehrkraft für Vertretung eingesetzt werden musste.

  • Ich vermute mal MuM sind "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" analog SuS/KuK @Palim .

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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