Abistreich - Schulleitung ordnet Anwesenheitspflicht an

  • Ich würde auch die SL anrufen und nachfragen, was den am Freitag ist mit dem Vorwand, dass du vorbereitet seien möchtest bzw. dich absprechen möchtest wegen Kinderbetreuung vlt. oder sonstigen Grund einschieben. Wenn der Grund echt nur der Abistreich ist, würde ich wahrscheinlich krank machen oder je nachdem, wenn es klar ist das das schnell vorbei ist und ich nicht weit von der Schule wohne würde ich vielleicht kommen aber wenn die Umstände blöd sind, wäre es mir zu blöd nur wegen sowas dahinzugehen und wäre krank.

  • Danke für die Rückmeldungen!


    Ich habe bei meiner SL per E-Mail nachgefragt, was der Anlass/Grund für den spontanen zusätzlichen Dienst sind und darauf hingewiesen, dass ich wissen möchte, worauf ich mich vorzubereiten habe. Mal schauen, ob ich eine Antwort bekomme.


    Es geht mir übrigens nicht darum, ob ich den Abistreich gut finde oder nicht, sondern um die Art und Weise, wie man so kurzfristig zur stundenlangen Anwesenheit ohne Angabe von Gründen oder Aufgabe an einem unterrichtsfreien Tag "verdonnert" wird. Ich gönne dem 13. Jahrgang bei uns den Abistreich und ich bin mir sicher, dass die SuS sich was Nettes überlegt haben.

    LG

  • Ich finde du musst dich da überhaupt nicht rechtfertigen. Nur weil man SL ist, sollte man nicht Leute wegen Nichts herordnen. Das muss alles schon seinen Sinn haben. Willkür ist nicht okay.

  • Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass eine anlasslose Anwesenheit nicht angeordnet werden kann (in der Regel im Zusammenhang mit dem Passus, dass man sich in den Ferien für Dienstgeschäfte zur Verfügung zu halten hat: Zur Verfügung halten ja, ohne Aufgabe in der Schule rumgammeln nein). Es muss immer ein konkreter und dienstlicher Grund genannt werden.


    Auf der anderen Seite ist den Anweisungen des Dienstvorgesetzten Folge zu leisten, auch wenn du sie für unzulässig hältst. Der Aufwand einer rechtlichen Klärung dürfte das einfache Absitzen des halben Tages deutlich übersteigen, falls du darauf bestehst würde ich mich eher an den Personalrat, deine Standesvertretung oder zumindest an ein Rechtsforum wenden.

  • Die Tatsache, dass eine Schulleitung KuK, die eigentlich frei haben, zur Teilnahme am Abstreich zur Schule beordert in einer Zeit, in der Zeugnisse anstehen und viele sowieso auf dem Zahnfleisch gehen, übersteigt meine Vorstellungskraft. Ich bin sicher, es wird dafür eine andere Erklärung geben, die die Schulleitung nicht so aussehen lässt, als hätte sie nicht mehr alle Latten am Zaun.

  • [...] sollte man nicht Leute wegen Nichts herordnen. Das muss alles schon seinen Sinn haben. Willkür ist nicht okay.

    Wie wäre es mit folgendem Grund/Sinn:

    "Erhöhter Aufsichtsbedarf, aufgrund erhöhter Gefahrenlage/Unübersichtlichkeit durch die Abistreich-Aktivitäten."

  • Die Tatsache, dass eine Schulleitung KuK, die eigentlich frei haben, zur Teilnahme am Abstreich zur Schule beordert in einer Zeit, in der Zeugnisse anstehen und viele sowieso auf dem Zahnfleisch gehen, übersteigt meine Vorstellungskraft. Ich bin sicher, es wird dafür eine andere Erklärung geben, die die Schulleitung nicht so aussehen lässt, als hätte sie nicht mehr alle Latten am Zaun.

    Ähm, ja unser/e SL hat schon seit einiger Zeit nicht mal mehr einen Zaun, an dem noch irgendeine Latte dran sein könnte. Als ich mal ein Jahr nur 50% gearbeitet habe und damit zwei freie Tage pro Woche hatte, musste ich auch oft spontan kommen wegen z.B. 15 minütiger Besprechungen o.ä. . Insgesamt bin ich an 12 freien Tagen zur Schule bestellt worden, ohne wirklich triftigen Grund. Damals war ich allerdings noch in der Probezeit und habe das hingenommen.


    Die SL will wahrscheinlich gerade jetzt (wenige Wochen vor dem Ruhestand) nochmal richtig schön raushängen lassen, dass er/sie der "Boss" ist. Ich habe übrigens noch keine Antwort auf meine Anfrage per Mail bekommen...

  • Nein, die haben nicht frei, sondern es liegt kein Unterricht an dem Tag.

    Kolleginnen und Kollegen, die ihre Stundenzahl reduziert haben, haben ggf (idR ab 50%) durchaus einen Anspruch auf einen unterrichtsfreien Tag. Zu nicht verschiebbaren Dienstgeschäften, wie Konferenzen, müssen sie unter Umständen trotzdem in die Schule kommen, aber nicht für Vertretung und schon gar nicht für Aufsicht bei Spaß-Veranstaltungen.

  • Wie wäre es mit folgendem Grund/Sinn:

    "Erhöhter Aufsichtsbedarf,...

    Möglich, vor allem ist ja bislang alles Spekulation, solange der Fragesteller nicht anruft und nachfragt.

  • Die SL will wahrscheinlich gerade jetzt (wenige Wochen vor dem Ruhestand) nochmal richtig schön raushängen lassen, dass er/sie der "Boss" ist. Ich habe übrigens noch keine Antwort auf meine Anfrage per Mail bekommen...

    Hat die SL mittlerweile geantwortet?

  • Die SL hat geantwortet und den Abistreich bestätigt und auf den erhöhten Aufsichtsbedarf hingewiesen. Zusätzlich haben wir von ihr auch die Empfehlung erhalten Wechselkleidung einzupacken...

  • Klingt als hätten sich die Abiturienten etwas Lustiges ausgedacht.

    Die Abistreiche sind ja so oder so. Manche sind einfach nur dämlich.

    Ich habe aber auch einen erlebt, da wurden wir Lehrer*innen zu einem Wettspiel herausgefordert und hatten wirklich viel Spaß.

    Diese Haltung, man hätte frei, wenn man keinen Unterricht hat :gruebel:

    Und man müsste sich nicht mühen, sich an die Schule zu bewegen, wenn die Abiturient*innen, die es nun wirklich schwer hatten in den letzten 1,5 Jahren, ein Anliegen haben :gruebel:

    Hinfahren, Humor beweisen, mitmachen, das wäre das Richtige.

  • Diese Haltung, man hätte frei, wenn man keinen Unterricht hat

    Hat das so jemand geäußert?


    Kein Unterricht heißt, dass man andere Dinge zu tun hat. Meistens liegt noch reichlich ’rum.


    Wenn die Schulleiterin möchte, dass die Kolleginnen zum Abi-Streich kommen, soll sie das so sagen. Erst keinen Grund nennen, dann Aufsichten vorschieben und sich hinterher wundern, dass der Zwangs-Spaß nicht aufkommt.


    Wechselklamotten nehme ich mit, wenn zu Leo Bassi gehe. Dann werde ich aber auch gut unterhalten.

  • Die SL hat geantwortet und den Abistreich bestätigt und auf den erhöhten Aufsichtsbedarf hingewiesen. Zusätzlich haben wir von ihr auch die Empfehlung erhalten Wechselkleidung einzupacken...

    Das finde ich unmöglich. Der erhöhte Aufsichtsbedarf lässt sich durch die unterrichtenden Fachlehrkräfte abdecken, die jeweils ihre Klasse, die sie zu dem Zeitpunkt im Unterricht hätten, beaufsichtigen. Bereits die Empfehlung, Wechselkleidung einzupacken, deutet darauf hin, dass die Schulleitung Rechtsbrüche durch Abiturienten tolerieren möchte, was vollkommen untragbar ist. Niemand muss in Kauf nehmen, gegen seinen Willen mit Substanzen vollgespritzt zu werden o.ä. und sei es nur Wasser.

  • Bereits die Empfehlung, Wechselkleidung einzupacken, deutet darauf hin, dass die Schulleitung Rechtsbrüche durch Abiturienten tolerieren möchte, was vollkommen untragbar ist. Niemand muss in Kauf nehmen, gegen seinen Willen mit Substanzen vollgespritzt zu werden o.ä. und sei es nur Wasser.

    Ich wollte das nicht so rein juristisch abhandeln. Der Begriff „Rechtsbrüche“ könnte etwas oversized sein. Richtig aber, dass jede selbst entscheiden können muss, aufs was sie sich einlässt. Die Idee, dass die Schulleiterin anordnen könne, dass man sich die Klamotten versauen lassen müsse, ist absurd. Sie tut damit den Abiturientinnen keinen Gefallen.

  • Ich wollte das nicht so rein juristisch abhandeln. Der Begriff „Rechtsbrüche“ könnte etwas oversized sein. Richtig aber, dass jede selbst entscheiden können muss, aufs was sie sich einlässt. Die Idee, dass die Schulleiterin anordnen könne, dass man sich die Klamotten versauen lassen müsse, ist absurd. Sie tut damit den Abiturientinnen keinen Gefallen.

    Da bin ich bei dir und das ist bewusst überspitzt. Gleichzeitig musste ich feststellen, dass Abiturienten nicht immer so reif sind, wie man sich erhofft. Leider hatte ich auch schon völlig aufgelöste SchülerInnen bei mir sitzen während eines Abistreichs, bei denen der ach so harmlose Rasierschaum oder der zum (genötigten) Bemalen der Gesichter verwendete Lippenstift dann doch Kontaktallergien ausgelöst hatte. Juristisch könnte man das evtl. als Gefährliche Körperverletzung (Tatbestandsmerkmal der Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe) abhandeln, so weit geht man in der Situation natürlich eher nicht. Das gilt auch für die in Tateinheit begangene Nötigung.


    Dennoch schlimm, dass es Personen, die gerade den Erhalt eines besonderen Reifezeugnisses feiern, derart unbekümmert damit umgehen. Und noch schlimmer, wenn eine SL anordnet, das über sich ergehen lassen zu müssen. Wie gesagt: davon unbenommen ist die Aufsichtsführung über die einem als Fachlehrkraft anvertraute Klasse.

  • Dennoch schlimm, dass es Personen, die gerade den Erhalt eines besonderen Reifezeugnisses feiern, derart unbekümmert damit umgehen.

    Weil sie ddie Reife eben nicht haben. Trotz schulischen Erzehungsauftrages haben „wir“ ihnen da etwas offensichtlich nicht vermitteln können.


    Da liegt etwas im Argen.


    Insbesondere deshalb kommt es uns zu, die jungen Menschen auch an ihrem letzten Tag noch zu betreuen. Wenn die Schulleiterin dafür zusätzliche Aufsichten einplant, wohl an. Wenn die das Erfordnis von Wechselkleidung dienstlich anordnet, stimmen die Maßstäbe nicht.

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