An einer Hamburger Stadtteilschule ist heute (mehr oder weniger überraschend) Abistreich. Die Schulleitung entlässt daraufhin alle Schüler und schickt diese nach hause, es findet also kein Unterricht statt.
Ein paar Kollegen, deren Unterricht nun ausfällt und die als Sek I Lehrkräfte mit den Abiturienten auch nichts zu tun haben, wollen nun ihre Sachen schnappen, nach hause gehen und dort im heimischen Arbeitszimmer arbeiten.
Die Schulleitung ordnet aber an, dass keine Lehrkraft die Schule verlassen dürfe. Für alle gelte Anwesenheitspflicht wenigstens für die Zeit, in der ihr Unterricht regulär stattgefunden hätte. Jetzt sitzen einige Kollegen im Lehrerzimmer und drehen Däumchen und ärgern sich.
Kann die Schulleitung diese Anwesenheitspflicht überhaupt anordnen? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Könnte sie auch die Teilnahme am Abistreich anordnen?