Hilfsschüler als Aufsichtsperson?

  • Hallo, ich bin über Folgendes gestolpert: "Aufsichtsbefugnisse dürfen nur insoweit zeitweise geeigneten Hilfskräften übertragen werden, als dadurch im Einzelfall eine angemessene Aufsicht gewährleistet bleibt. [...] Geeignete Hilfskräfte bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht können z. B. Eltern und ältere Schülerinnen und Schüler sein, die von der verantwortlichen Lehrkraft ausgewählt werden. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht jedoch fort." q: https://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/erlass_aufsicht.pdf



    Dürfen Schüler also z.B. die alleinige Pausenaufsicht übernehmen? Oder muss doch eine Lehrkraft immer dabeistehen?



    Danke!

  • Lehrkraft muss dabei sein (nicht immer dabei stehen, aber eben präsent als Ansprechpartner) und sicherstellen, dass die SuS, die bestimmte Teilaufgabe übertragen bekommen haben ihre Grenzen beachten, aber eben auch deren Anweisungen von anderen Schülern umgesetzt werden. Haben wir auch an der Schule, klappt gut. Hast du ja auch selbst zitiert, dass die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen fortbesteht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass das irgendwie nach Kolloquiumsvorbereitung riecht.

    Ich hab mich auch direkt gefragt, ob es in NRW im Ref wohl eine Schulrechtsprüfung zu bestehen gilt. :D Das klingt so fallhaft und wenig nach schulischem Alltag.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt in nrw kein Schulrecht und julia ist schon eine Weile aus dem Ref. Für die Beförderungsstelle ist es aber auch zu früh. @oOjuliaOo ich kann es wirklich verstehen, dass das Gehirn sich jetzt Beschäftigung holt, wenn das Abitur endlich vorbei ist, aber: Aufsichtspflicht ist wirklich eine Dienstaufgabe. Man kann zb in dem Fall einer Gruppe mit erwachsenen SuS einen volljährigen Schüler benennen, der auch Aufgaben übernimmt, die Verantwortung hat aber immer die Lehrkraft.

  • "Hilfsschüler", ts, ts, ts. In meiner Kindheit gab's die noch.
    Das war vor der Erfindung von Euphemismen.

    Ich hatte kürzlich zwei Schüler aus Hessen - von der "Schule für praktisch Bildbare". Fand ich irgendwas zwischen amüsant, bizarr und gruselig.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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