Hallo, ich bin über Folgendes gestolpert: "Aufsichtsbefugnisse dürfen nur insoweit zeitweise geeigneten Hilfskräften übertragen werden, als dadurch im Einzelfall eine angemessene Aufsicht gewährleistet bleibt. [...] Geeignete Hilfskräfte bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht können z. B. Eltern und ältere Schülerinnen und Schüler sein, die von der verantwortlichen Lehrkraft ausgewählt werden. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht jedoch fort." q: https://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/erlass_aufsicht.pdf
Dürfen Schüler also z.B. die alleinige Pausenaufsicht übernehmen? Oder muss doch eine Lehrkraft immer dabeistehen?
Danke!