Pausenaufsicht - Haftung

  • Hi, ist die Aufsichtspflicht noch gewährleistet? Die Lehrer, welche die Pausenaufsicht übertragen bekommen haben, müssen vor Antreten dieser erst noch ihren Klassenraum abschließen. Die Pause dauert 20 Minuten. Die Lehrer kommen aber erst nach 5 Minuten auf dem Schulhof an. Vorher ist also keine Aufsicht möglich. Generell ist die Schulleitung für die Aufsichtspflicht verantwortlich. Das steht zumindest hier: "Die Verantwortung darüber, dass die Beaufsichtigung der Schüler auch in den Pausen, [...] gewährleistet ist, trägt die Schulleitung." q: https://www.betzold.de/blog/aufsichtspflicht-an-schulen/



    Doch würde nicht jeder Richter den Lehrer verurteilen, der das Spiel einfach so mitspielt?



    Was ist, wenn ein SuS noch eine Frage nach der Unterrichtsstunde hat, dann werden aus 5 Minuten ganz schnell 10 (die Hälfte der Gesamtpausenlänge).



    Danke!

  • 1. Gibt es mehr als eine Aufsichtsperson normalerweise (bei uns sind das in jeder Pause 5-6 KuK). Dazu sind in den ersten 2-3min (länger dauert es bei uns nicht ein Zimmer abzuschließen, Tasche entspannt wegzubringen, zurück zur Aufsicht zu gehen) genügend KuK in den Gängen unterwegs, dass die SuS sich beaufsichtigt fühlen durften (im Rahmen der Abwägung Alter-Reife-Situation stellen Gerichte darauf ab).


    2. Sind längere Gespräche mit SuS bei uns klar auf die nächste Pause zu verschieben, nicht ausgerechnet dann zu führen, wenn man Aufsicht hat.


    3. Konkretes Problem oder hypothetischer Fall?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Danke Dir CDL.


    1. Bei uns sind die KuK jedoch für unterschiedliche Bereiche eingeteilt. Fehlt man die 5 Minuten, ist ein Bereich verwaist. In 3 Minuten kann ein Schüler auch einen anderen Schüler erwürgen. Der Richter wird doch dann einfach sagen: Die Aufsichtspflicht war nicht gegeben. Und zwar für 3 Minuten.


    2. Gut, was ist, wenn man ein dringendes Bedürfnis erfüllen muss? Das dauert ja auch mal länger als 3 Minuten(Weg kostet ja auch Zeit & manch einer wäscht sich auch die Hände davor und danach).


    3. Hypothetischer Fall

  • Alter-Reife-Situation, das ist das zentrale Mantra der Aufsichtspflicht.


    Wenn der hypothetische Schüler X, der seinen Mitschler erwürgt nicht bereits vorab als gewalttätig bekannt war, nicht zu erwarten war, dass er an diesem Tag, in diesem Moment, diesem Mitschüler gegenüber derart ausrastet, wenn das Aufsichtskonzept ausreichend Kräfte vorgesehen hat, an die Schüler sich hilfesuchend wenden konnten (bei uns gibt es auch verschiedenen Bereiche, in großen Bereichen aber immer zwei Aufsichten und sonst überschneiden sich die Sichtzonen, damit man eben auch den Bereich eines Kollegen in der Toilettenpause mit übersehen kann), wenn die Aufsichtskräfte ihren Pflichten ohne schuldhaftes Zögern nachgekommen sind und die SL sichergestellt hat, dass sie ihre diesbezüglichen Pflichten kennen und wahrnehmen, dann gibt es wenig Spielraum Lehrkräften eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ungeachtet der hochdramatischen Folgen. Hellsehen können auch Lehrer nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Aufsichtspflicht handelt es sich um ein so genanntes "vorrangiges Dienstgeschäft", das keinen Aufschub duldet. Wer dennoch aufs Klo muss, sollte im Idealfall KollegInnen ansprechen, ob die für fünf Minuten einspringen können.


    Diskussionen über hypothetische Fälle finde ich in diesem Fall ermüdend, weil man den Fall immer abstruser und die Situation für den ebenso hypothetischen Kollegen noch weniger erfüllbar machen kann.
    Fakt ist, dass das in den meisten Fällen gut geht. In einigen wenigen nicht. Und wenn die Lehrkraft dann schuldhaft gehandelt hat, muss sie leider die Konsequenzen tragen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Auch die Schüler müssen ja ihre Sachen noch zusammenpacken und auf dem Hof ankommen, die sollten ja auch nicht vorher starten, also sind die auch nicht sofort da.


    Außerdem heißt es ja, sie müssen sich beaufsichtigt fühlen und das tun zumindest die Grundschüler sich, weil sie ja damit rechnen, dass jeden Moment eine Tür aufgeht und die Lehrer kommen und sei es nur, um einen Raum über den Hof zu wechseln.

  • Der Schüler, der im Anschluss an den Unterricht noch eine Frage hat, kann auch mit zur Aufsicht kommen & erhält seine Antwort beim Schlendern über den Schulhof.


    Falls dir trotz der vielen richtigen Hinweise in diesem Thread weiterhin unwohl ist bei dem Gedanken, aus dem Unterricht heraus direkt in die Aufsicht zu gehen (mit den drei Minuten Verzögerung, die dabei für SuS und LuL entstehen können), dann kannst du doch deinen Stundenplaner bitten, deine Pausenaufsichten so zu legen, dass du vor der Aufsicht immer eine Freistunde hast. DEr Hinweis wäre insbesondere wichtig, wenn du regelmäßig in der Situation bist, ein dringendes Bedürfnis erfüllen zu müssen.


    Im Übrigen denke ich, dass Schüler der Sekundarstufe II (wie es bei dir der Fall ist) deutlich weniger Aufsicht benötigen als Schüler der Grundschule. Bei dir sind das (fast) erwachsene Menschen, die viele Dinge im Leben bereits ohne Aufsicht oder elterliche Begleitung tun dürfen.

  • Hallo, klang deine Anfrage nicht gestern noch ganz anders? Hattest du konkreten Ärger oder warum so ein hypothetisches Fallbeispiel?


    Wenn du Aufsicht hast, darfst du nicht 10 min später erscheinen. Du darfst die Aufsicht auch nicht auf ein anderes Kind übertragen und Kaffeetrinken gehen.


    Wenn aber 3 Leute auf dem Hof stehen, du sagst: "ich muss mal dringend genau jetzt" dann ist die Aufsicht gewährleistet, weil der Kollege mal in die uneinsehbare Ecke schlendern kann.


    Aufsicht ist eine Sache, die man mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann. Schüler müssen permanent unter Aufsicht sein, wenn man eine Minute verschwindet, müssen sie sich beaufsichtigt fühlen. Und es ist ein Unterschied, ob es Zwölftklässler sind oder verhaltensgestörte Drittklässler.


    Dass also alle Kollegen immer erst gemeinsam 5 min später auf dem Hof eintrudeln, obwohl die Kollegen wissen, dass es wahrscheinlich ist, dass ein Schüler einen anderen erwürgt, da wird ein Richter vermutlich sehr deutlich werden, wenn etwas passiert.

  • Lernst du gerade für deine Schulrechtsprüfung?
    Irgendwie klingen beide Anfragen so.


    Hypothetische Fälle finde ich immer schwer zu beantworten.


    Schließe mich den anderen an, die Schüler müssen sich beaufsichtigt fühlen.


    Wenn etwas passiert, dann wird nachgefragt, wo du warst.
    z.B. Warst du auf dem Pausenhof aber an einer anderen Stelle, dann hast du deine Aufsicht wahrgenommen. Warst du im Lehrerzimmer und hast Kaffee getrunken, dann nicht.

  • Den anderen erwähnten Fall habe ich nicht gelesen, ich beziehe mich jetzt nur auf den Post hier:


    1) Klassenzimmer abschließen: Dauert natürlich etwas, bis der letzte Schüler raus ist. Das lässt sich nur begrenzt abkürzen. Pünktlich Schluss machen, dann sind die Schüler 2 Minuten nach Gong draußen und du dann tatsächlich je nach Aufweg 3-5 Minuten nach Pausenbeginn auf dem Pausenhof.
    Wenn dich diese Zeit beunruhigt, kannst du fragen, ob du offiziell an deinem Aufsichtstag 5 Minuten früher Schluss machen darfst, wenn nicht, remonstrierst du offiziell. Dann bist du aus dem Schneider.


    2) "Was ist, wenn ein SuS noch eine Frage nach der Unterrichtsstunde hat, dann werden aus 5 Minuten ganz schnell 10 (die Hälfte der Gesamtpausenlänge).": Diese Situation kannst du selbst steuern - "Gute Frage. Ich habe jetzt Pausenaufsicht, komm mit den Hof, dann besprechen wir die Frage da"

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