Hallo,
mein Mann ist Angestellter in der freien Wirtschaft(d.h. nicht im öffentlichen Dienst), ich bin verbeamtete Lehrerin. Weiß hier jemand, ob ich den Kinderzuschlag in diesem Fall voll bekommen werde oder - wegen Kindererziehung in Teilzeit - nur anteilig? Ich bin mir etwas unschlüssig, wie folgender Passus (https://lbv.landbw.de/-/familienzuschlag ) zu verstehen ist:
"Kinderbezogener Teil:
Die Zahlung des kinderbezogenen Teils erfolgt an den Elternteil im öffentlichen Dienst, der Kindergeld erhält. Die Zahlung erfolgt auch bei einer Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe, wenn eines der beiden Elternteile vollbeschäftigt oder die Arbeitszeit beider Elternteile zusammen dieRegelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht (z.B. ein Elternteil ist mit 70 v. H. , der andere Elternteil mit 30 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt). Sollte Ihre Arbeitszeit zusammen mit der des anderen Elternteils nicht die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen (z.B. ein Elternteil ist mit 50 v. H. , der andere Elternteil mit 25 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt), erhalten Sie den kinderbezogenen Anteil entsprechend Ihrer Teilzeitbeschäftigung.
Bezieht der andere Elternteil ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)/dem Tarifvertrag Länder (TV-L), einem zu diesen vergleichbaren Tarifvertrag oder ist er nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die Zahlung entsprechend der Teilzeitbeschäftigung."
D.h., mein Mann arbeitet Vollzeit in der freien Wirtschaft, ich (Beamtin) wegen Kindererziehung Teilzeit = wir erhalten den Kinderzuschlag nur anteilig? Ist jemand in der Situation und weiß da mehr?
Thx in advance