Hallo,
folgender Fall. Beamter in NDS, meldet sich abends per Mail (ist so üblich) für den Folgetag krank.
SL verschickt am Morgen des Krankheitstages per Mail die Aufforderung, für den Tag eine ärztliche Bescheinigung beizubringen
a) ohne Begründung
b) ohne vorherige Ankündigung / Attestauflage.
Frage: ist das überhaupt zulässig? Zumal, die Mails am gleichen Tag noch zu lesen.
Das Beamtengesetz NDS sagt:
"Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:
Zu § 81 Fernbleiben vom Dienst
Bleiben Beamtinnen oder Beamte wegen Krankheit dem Dienst fern, haben sie der Dienststelle die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Beruht die Erkrankung auf einem Unfall, ist anzugeben, ob Dritte an dem Unfall beteiligt waren. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, ist im allgemeinen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei längerer Krankheit kann die oder der Dienstvorgesetzte wiederholt eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im Einzelfall kann die Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers als ausreichender Nachweis angesehen werden. Die oder der Dienstvorgesetzte kann die Untersuchung der Beamtin oder des Beamten durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt anordnen. In Dienststellen, die über eigene Ärztinnen oder Ärzte mit der für die Untersuchung notwendigen Einrichtung verfügen, ist eine dieser Ärztinnen oder einer dieser Ärzte mit der Untersuchung zu beauftragen. Beamtinnen und Beamte sind
verpflichtet, der Anordnung der oder des Dienstvorgesetzten, sich untersuchen zu lassen, Folge zu leisten. Nr.2.6 zu § 8 ist entsprechend anzuwenden."
(vgl. http://www.besoldung-niedersac…beamtengesetz_paragraf_81)
Falls nein, wer zahlt mir die Kosten für den - ungerechtfertigten - Arztbesuch?
Danke.