Anfordern von ärztlicher Bescheinigung bei 1-tages Abwesenheit zulässig?

  • Hallo,


    folgender Fall. Beamter in NDS, meldet sich abends per Mail (ist so üblich) für den Folgetag krank.


    SL verschickt am Morgen des Krankheitstages per Mail die Aufforderung, für den Tag eine ärztliche Bescheinigung beizubringen


    a) ohne Begründung
    b) ohne vorherige Ankündigung / Attestauflage.


    Frage: ist das überhaupt zulässig? Zumal, die Mails am gleichen Tag noch zu lesen.


    Das Beamtengesetz NDS sagt:


    "Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:
    Zu § 81 Fernbleiben vom Dienst
    Bleiben Beamtinnen oder Beamte wegen Krankheit dem Dienst fern, haben sie der Dienststelle die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Beruht die Erkrankung auf einem Unfall, ist anzugeben, ob Dritte an dem Unfall beteiligt waren. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, ist im allgemeinen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei längerer Krankheit kann die oder der Dienstvorgesetzte wiederholt eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im Einzelfall kann die Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers als ausreichender Nachweis angesehen werden. Die oder der Dienstvorgesetzte kann die Untersuchung der Beamtin oder des Beamten durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt anordnen. In Dienststellen, die über eigene Ärztinnen oder Ärzte mit der für die Untersuchung notwendigen Einrichtung verfügen, ist eine dieser Ärztinnen oder einer dieser Ärzte mit der Untersuchung zu beauftragen. Beamtinnen und Beamte sind
    verpflichtet, der Anordnung der oder des Dienstvorgesetzten, sich untersuchen zu lassen, Folge zu leisten. Nr.2.6 zu § 8 ist entsprechend anzuwenden."

    (vgl. http://www.besoldung-niedersac…beamtengesetz_paragraf_81)

    Falls nein, wer zahlt mir die Kosten für den - ungerechtfertigten - Arztbesuch?


    Danke.

  • Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt. Dann kann man doch einfach eine AU ausstellen lassen. Wo ist das Problem?


    Ansonsten, nein, darf die SL nicht. Aber was hilft es, sich da groß mit anzulegen? Wenn du dich nun weigerst, eine AU vorzulegen, wird man sich sicher fragen, warum das so ein Problem darstellt, daher misstrauisch werden und dann halt für alle zukünftigen Krankheitstage eine AU verlangen. Hilft dir auch nicht weiter.


    Ich würde zum Arzt gehen, die AU holen und fertig.

  • Wenn du nur den einen Tag gefehlt hast, kann das Attest nach meinem Verständnis nicht verlangt werden. Ich bin aber keine Rechtsexpertin.


    Bei uns an der Schule (in NRW!) gab es mal das Gerücht, dass alle LehrerInnen ab dem ersten Tag einer Krankmeldung eine Krankschreibung vorlegen müsszen. Ich habe unsere Personalratsvertreterin darauf angesprochen und sie meinte, dass es gar nicht so einfach sei, von Beamten zu verlangen, ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorzulegen und dass es dafür schon sehr deutliche Gründe geben müsse.



    Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt. Dann kann man doch einfach eine AU ausstellen lassen. Wo ist das Problem?

    Ich gehe nicht immer zum Arzt wenn ich krank bin. Das kommt immer darauf an, was ich habe. Bei starken Kopfschmerzen z.B. lege ich mich ins Bett und schlafe. Bei Magen-Darm gehe ich auch frühestens am zweiten Tag zum Arzt.

  • Ich gehe fast nie zum Arzt. Wenn ich krank bin ist es meist maximal 3 Tage und Magendarm, Migräne, Erkältung, Halsschmerzen etc. . Dafür setz ich mich nicht ins Wartezimmer.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt. Dann kann man doch einfach eine AU ausstellen lassen.

    Mit einer Migräneattacke, die medikamentös nicht gut genug unter Kontrolle zu bekommen ist, um arbeiten zu gehen, möchte ich auch ungern zum Arzt kriechen. Auch mit einem schönen MD-Infekt möchte ich da ungern von Busch zu Busch hinkriechen.


    Und mit einer simplen Erkältung (geht bei mir leider schnell mal 1 bis 3 Tage deutlich auf die Stimme oder den Kreislauf, ist dann aber schnell wieder besser) in der Haupterkältungszeit 2 bis 3 Stunden im vollgesopften Wartezimmer sitzen und die viren- und bakteriengeschwängerte Luft einatmen, gehört jetzt auch nicht zu meinen Hobbys. Mein Arzt empfiehlt mir Ruhe, warmen Tee, Inhalationen und Gelorevoice sowie "Klappe halten". Dafür muss ich nicht unbedingt zum Arzt. Wenn mein Schulleiter es verlangen würde, würde ich es machen (sofern der Arzt an diesem Tag Sprechzeiten hat), nur mein Arzt schreibt dann eben mindestens 3 Tage krank statt der 2, die ich sonst gebraucht hätte.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt. Dann kann man doch einfach eine AU ausstellen lassen. Wo ist das Problem?

    Mit 'nem richtigen Durchfall wäre das ein im wahrsten Sinne des Wortes besch....... Problem.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Urteil des Niedersächsichen OVGIm Landesbeamtengesetz NDS §81 steht: "Die Dienstunfähigkeit wegen Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen."
    Die VwV sagt sinngemäß: Wenn's länger als drei Tage dauert, wird ein Attest verlangt. Dies muss nicht "extra" gefordert werden.
    Sie sagt nicht: Wenn's keine drei Tage dauert, brauchst du nie ein Attest.


    Ich halte die Forderung der SL für zulässig.
    Sie verlangt halt nach für den ersten Tag.


    Zum Problem der Kosten:
    In Beihilferatgeber (keine Rechtsquelle, sondern von einer Versicherung) steht:


    "Wer trägt die Kosten der Dienstunfähigkeitsbescheinigung für Beamte?
    Das Ausstellen eines Attestes lässt sich der Arzt von Ihnen honorieren. Die Kosten können Sie jedoch gegenüber der Festsetzungsstelle (Beihilfestelle) Ihres Dienstherrn in voller Höhe geltend machen."


    Zitat aus einem Urteil des Niedersächsischen OVG:


    "Er hat ausgeführt, dass in Anwendung des § 6 Absatz 1 Nr. 1 BhV Aufwendungen für ärztliche Bescheinigungen grundsätzlich nicht beihilfefähig seien. Hiervon werde ausschließlich für Bescheinigungen zum Nachweis der Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit des Beihilfeberechtigten zugunsten des Beamten abgewichen."


    -> Ich folgere daraus: In NDS zahlt die Beihilfe.
    Ggf. mal bei deiner Beihilfestelle nachfragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nitram () aus folgendem Grund: Nachtrag OVG-Urteil

  • Danke.


    Zwar könnte man auf die Idee kommen, dass mitunter mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird, wenn mal ohne Begründung bei Kollege X gefordert wird und bei Kollege Y nicht. Aber wenn die SL keine Begründung dafür liefern muss...


    Fraglich allerdings, wenn zB die Krankmeldung für einen Freitag geschieht und die Aufforderung für das Attest am Freitagmorgen per Mail kommt.
    Wenn man argumentiert, man habe die Mail erst nach Schließung der Arztpraxis gelesen...

  • Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt.


    Arzt: [freundlich] Soooo Herr Schmidt... Also, es scheint sich um ganz gewöhnliches Kopfweh zu handeln, aber um sicherzugehen machen wir jetzt noch ein paar Tests mit Ihnen!
    [Die Tür wird einen Spalt geöffnet]
    Arzt: Fräulein Meyer was ist denn?
    Frl. Meyer: [Flüstert etwas]
    Arzt: [barsch] Ja ich weiß, dass das Wartezimmer voll ist!
    Hr. Schmidt: Also sooooo schlimm ist es jetzt auch wieder ni...
    Arzt: Wir wollen doch sicher gehen, dass unserem Patient auch die bestmögliche Hilfe zukommt, gell! [Wendet sich von Frl. Meyer zu Hrn. Schmidt - und wieder zurück zu Frln.]
    [seine Lippen formen die Worte "Privatpatient"]
    Frl. Meyer: [rollt kurz mit den Augen und schließt die Tür wieder]
    Arzt: [freundlich] Soooo.... wo waren wir?
    Hr. Schmidt: Also ei...
    Arzt: [freundlich] Ach so, ja, die Tests! Na dann kommen Sie mal mit!

  • Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt. Dann kann man doch einfach eine AU ausstellen lassen. Wo ist das Problem?

    Na ja, wenn ich Husten-Schnupfen-Heiserkeit habe und klar 2-3 Tage nicht in die Schule kann, aber ebenso klar vom Arzt am Ende nur ein Privatrezept für Hustensaft und Erkältungskapseln auf Thymianbasis erhalte samt der Empfehlung lieber einen Tag länger im Bett liegen zu bleiben, als ich das machen wollen würde, dann muss ich dafür wirklich nicht zum Arzt. Dafür rufe ich in der Praxis an- die mich gut genug kennen, um zu wissen, dass ich mich sobald ich kann wieder zur Arbeit schleppe- und bekomme die AU dann postalisch, damit ich einfach nur gesund werden kann und kein größerer Infekt entsteht. Der Vormittag mehr an Ruhe bedeutet nämlich auch, dass ich schneller wieder in der Schule meine Frau stehen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also, jetzt mal nebenbei, der SL ist doch nicht unser Arbeitgeber. Ich bezweifel mal sehr stark dass der Gute eine Attestpflicht für dich verordnen darf. Da würde ich doch mal ganz direkt nach dem Paragraphen fragen.
    Verlangt die Schulbehörde das, sieht es wieder anders aus.

  • ... Beamtinnen und Beamte sind


    verpflichtet, der Anordnung der oder des Dienstvorgesetzten, sich untersuchen zu lassen, Folge zu leisten.

    Ich denke, damit hast du dir die Frage selbst beantwortet.


    Wenn du die Anweisung als Misstrauen empfindest, sprich den Schulleiter an.


    Und ansonsten: der Arzt entscheidet über die Dauer der Genesung. Vielleicht dauert sie ja länger als gedacht...

  • Krabappel den Gesetzestext bitte genau lesen. Der Beamte muss sich auf Anordnung untersuchen lassen, jedoch vom Amtsarzt. Der Dienstvorgestzte ist nicht der SL sondern die Dienststelle. Auch eine Attest Pflicht kann dementsprechend nur von der zuständigen Schulbehörde verhängt werden und zwar für zukünftige Erkrankungsfälle. Für zurückliegende Erkrankungen schon deswegen nicht, weil nach den Krankschreibungsrichtlinien rückwirkend nur im Ausnahmefall bescheinigt werden darf.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der Dienstvorgesetzte ist der Schulleiter und die Antwortmail kam prompt auf die Entschuldigungsmail vom Kollegen. Ich bin mir auch nicht sicher, aber m.E. handelt der SL halbwegs formal korrekt.

  • Sagt wer?

    Also wenn es mir so schlecht geht, dass ich nicht in die Schule kann, muss ich eh zum Arzt. Ich halte nichts davon, irgendwie selbst an mir rumzutherapieren... Und wenn es nicht so schlimm ist und ich nicht zum Arzt müsste, kann ich auch in die Schule gehen. So einfach ist das bei mir.

  • Hast du nie typische Erkältungsymptome? Bzw. wenn du sie hast, gehst du direkt zum Arzt?


    Zum Arzt gehe ich, wenn der Verlauf der Erkältung mir Grund zur Annahme gibt, dass es doch etwas schlimmeres sein könnte (oder wenn ich tatsächlich ab Tag 4 das Attest brauche).


    Bisher hat es der Erholung aber oft gut getan einfach einen Tag im Bett zu bleiben, am Folgetag fühlt man sich doch oft gleich besser.

  • Ist doch müßig, wer wann wie oft warum zum Arzt geht. Die Frage ist doch, was es mit einem macht, wenn der Schulleiter nur dir zutraut, nicht wirklich krank zu sein.

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