Ich brauch dringend eine kurze Auskunft, eventuell weiß jemand von euch, wo ich eine Rechtsvorschrift oder so dazu finde.
Bundesland Brandenburg
Unsere Schulleitung ist derzeit nicht verfügbar und die anwesenden Kollegen wissen auch nicht weiter, daher kann ich da sonst niemanden fragen.
Die Erziehungsberechtigte einer meiner Schülerin ist nicht bereit, für einen lange angekündigten Wandertag das Geld zu bezahlen. Nach ihrer Meinung, soll das ihr Kind vom Taschengeld abstottern.
Ich meine mich zu erinnern, dass es irgendwo eine Vorschrift gab, dass die Eltern für Kosten von Wandertagen aufkommen müssen. Weiß einer von euch dazu mehr?
Die Erziehungsberechtigte hat heute nämlich telefonisch im Sekretariat angekündigt, morgen früh aufzuschlagen und uns mal die Meinung zu geigen. Da hätte ich dann gern etwas eindeutigeres als "SIE müssen dafür aufkommen, nicht ihr Kind". Danke schon einmal für eure Hilfe