Dringend! Wer muss für Wandertagskosten aufkommen?

  • Deine Aufsichtspflicht beginnt ja am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Zeit.

    Und da für das Kind an dem Tag Schule angesagt ist, ist der vereinbarte Treffpunkt das Schultor und die vereinbarte Zeit zwischen Beginn der Frühaufsicht und Beginn der 1. Stunde.

  • Und da für das Kind an dem Tag Schule angesagt ist, ist der vereinbarte Treffpunkt das Schultor und die vereinbarte Zeit zwischen Beginn der Frühaufsicht und Beginn der 1. Stunde.

    Das geht ja nur, wenn das mindestens einen Tag vorher vereinbart wurde. Wenn das Kind jetzt aber schon am Bahnhof steht, kann man es nicht mehr zurückschicken.

  • Solche Dinge müssen einen Tag vor Ausflug eine Deadline haben. Besser sogar 3...
    Ich hab hier auch so Eltern, die ihre 11 Jahre alten Kinder nach Konzerten um 23Uhr nicht abholen wollen... Wenn ich drei Tage vorher keine schriftliche Zusage habe, dass die Eltern genau das tun nehme ich die Kinder nicht mehr mit. Fertig. Am Treffpunkt noch Zettel einsammeln und den Stress zu haben dann evtl ein Kind wieder wegschicken zu müssen habe ich nur noch selten.

  • Niemals eigenes Geld für dienstliche Zwecke zahlen, niemals etwas vorstrecken, niemals eigene Konten zur Verfügung stellten, niemals in eigenem Namen Verträge unterschreiben. Im Zweifelsfall ist man als Lehrer immer gekniffen.

    Grundsätzlich richtig, aber im vorliegenden Fall stand Klein-Kevin ja am Treffpunkt außerhalb der Schule und konnte dort nicht alleingelassen werden. Dann greift hier die Aufsichtspflicht, Garantenstellung usw. Hier hat ein Lehrer eigentlich bei MInderjährigen gar keine andere Wahl, als privat vorzuschießen (gleicher Fall übrigens im Ausland, falls eine medizinische Behandlung notwendig ist, und die Ärzte dort Cash sehen wollen). Deshalb auch mein Hinweis auf "Geschäftsführung ohne Auftrag". Problem ist natürlich, wenn die Eltern nicht zahlungsfähig sind...


    Aber ich würde mich in so einem Fall tatsächlich an die Schule wenden: Denn das Mitnehmen des Kindes geschah ja nicht durch die Privatperson Kapa sondern durch die Lehrkraft Kapa. Insofern erst einmal von der Schule den Ersatz der notwendigen Aufwendungen fordern. Dann muss sich die Schule / der Schulleiter um das Eintreiben des Geldes kümmern.


    Gruß !

  • ot: Habt ihr keine Ferien?

    Drei lange Tage ohne die Möglichkeit unser Schulgebäude betreten zu können.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Eine Entscheidung treffen, die das Problem löst. Das ist im Zweifelsfall seine Aufgabe als Behördenleiter.

    darf ich den Satz unterstreichen? liebkosen? gar RAUSSCHREIEN? Wenn es einen Satz gibt, der mir mittlerweile die Galle hochkommen lässt ist es "was soll man/der schon machen".


    On topic: das Problem haben wir immer. Ich sammle Geld bis zum Datum X ein und drücke am Ende noch 3x die Augen zu. Natürlich nicht, ohne ein bisschen sinnlos zu schimpfen. Am Tag selbst gehen die Kids ohne Geld natürlich in eine andere Klasse (wenn sie erscheinen).


    Bei dir war das ja speziell, weil das Kind zum Treffpunkt kam mit irgendeinem Zettel. Da Aufsichtspflicht, kann man niemanden heimschicken. Ich würde vermutlich, wenn kein Chef da, den nächsten Vorgesetzten in der Schulbehörde einschalten, dass die die Mutter anschreiben und das Geld einfordern samt Kopie vom Erlass. Mutter würde ich einladen und ihr die Meinung geigen. Ob man das Geld wiederbekommt steht in den Sternen denke ich.

  • Deine Aufsichtspflicht beginnt ja am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Zeit.

    Da beginnt aber schon das Problem: In NRW legen die Bezirksregierungen eigentlich Wert auf den Umstand, dass Wandertage und Fahrten an der Schule beginnen und enden. Wenn jemand das Geld oder bestimmte Unterschriften nicht dabei hat, kann er oder sie direkt in den Unterricht der Parallelklasse gehen oder ist von der SL anderweitig zu beaufsichtigen. Auch wenn es pädagogisch nicht unbedingt sinnvoll ist, ein Kind aus der Klasse auszuschließen, liegt die Schuld daran dann nicht beim betreunden Kollegen/der betreuenden Kollegin.

  • ...es scheint sich ja eher um eine sehr, sehr tragische gesamtsituation zu handeln - mutter schwerkrank, ältere tochter jetzt für alles verantwortlich und verständlicherweise sehr belastet, kleinere tochter jetzt noch mehr belastet. kurztext: alles scheiße. da ist eine stabile schule für jeden tag für das kind das mindeste, was man menschlich gesehen leisten sollte, finde ich. ich nehme mein a**** von oben zurück. die situation (der familie) wünscht man wohl keinem.

  • @keckks, das hatte ich übersehen. Ich dachte, die Mutter macht Terz am Telefon, aber sie liegt im Sterben. Das ist ja wirklich furchtbar. Nun denn, wenn man das weiß, geht man natürlich anders ran.

  • Die Mutter ist seit mehreren Jahren aufgrund schwerer Krankheit nicht mehr sorgeberechtigt. Das Haus in dem die Schwester+Mann+meine Schülerin+2 eigene Kinder wohnen gehört meiner Schülerin. Die Schwester nutzt sie dahingehend aus und dreht einige krumme Dinger mit ihrer „dummen kleinen Schwester“ um sie gefügig zu halten. Nur kann das JA nichts machen solange die Schülerin jedesmal nen Rückzieher macht wenn es um die Unterbringung von ihr bei wem anderes geht.


    Btw: keine der Klassen war an meinem Wandertag in der Schule. Alle selbst auf Wandertag;)

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  • Heißt es nicht immer, die Kinder sind auch auf dem Schulweg versichert?

    Ja, aber wenn sie bei uns bzw. am Treffpunkt angekommen sind, dann greift die Aufsichtspflicht. Dann kann ich sie nicht mehr einfach so alleine in die Schule zurückschicken. Vor allem, wenn da keiner ist, wie in dem Fall hier.


    @Kapa die Situation ist echt besch... , ich hoffe, dass ihr bald wieder eine Schulleitung habt, kann mich aus nem anderen Thread noch erinnern, dass es bei euch schon seit einiger Zeit drunter und drüber geht.

  • In drei Tagen ist der Drops gelutscht und das Teil, das man Schule nennt, dicht.

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  • BUT greift bei der Familie nicht.

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