Panik im Studium, Psychotherapie, Amtsarzt?

  • Guten Abend allerseits,


    Gibt es im Forum vielleicht jemanden, der im Referendariat oder Studium eine Panikattacke erlebt hat und diesbezüglich in ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung war?


    Aufgrund privater Probleme und Stress im Studium habe ich vor circa zwei Monaten eine Panikattacke im Zug zur Uni erlitten. Ich habe den Hausarzt aufgesucht, der die Diagnose Panikattacke stellte und mich in Psychotherapie (privat) begeben. Durch die psychotherapeutische Behandlung bin ich soweit fit geworden, dass die Angst im Alltag nicht mehr präsent ist und der Panikattacke keine weiteren folgten. :spritze:


    Da die Diagnose allerdings nun in den Akten steht, sorge ich mich, ob ich in Zukunft und nach abgeschlossenem Studium und Referendariat, noch eine Chance habe verbeamtet zu werden.


    Wie läuft das beim Amtsarzt ab, schaut der in jedem Fall in die Akten, was man in der Vergangenheit alles gehabt hat?
    Hat jemand von euch beim Amtsarzt angegeben, in Therapie gewesen zu sein, und wie war die Resonanz?



    Sollte der Beitrag hier im falschen Bereich stehen, bitte ich um Entschuldigung.

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ist kein Grund nicht verbeamtet zu werden.


    Du mußt die Therapie angeben, er schaut in keine Akte rein. Bring mal ein Bericht, wo genau steht, daß die Therapie erfolgreich war.

  • Mehr Gedanken müsste man sich bei der Konstellation um die PKV. Psychische Sachen werden oft bis 10 Jahre abgefragt.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!


    @calmac: ist es nicht so, dass der Amtsarzt den Hausarzt um Einsicht in die Akten bitten kann?


    @Kiggie: was wäre in dem Fall denn das Problem? Erhöhung der Beiträge? :cash:

  • @Kiggie: was wäre in dem Fall denn das Problem? Erhöhung der Beiträge? :cash:


    Das kann dir keiner sagen.
    Aber im schlimmsten Fall können Sie auch eine Aufnahme verweigern.
    Gerade Psyche ist ein solches Ausschlusskriterium. Weiß natürlich nicht, wie es bei abgeschlossener Therapie so aussieht. Und sollte auch kein Grund sein, eine Therapie, wenn nötig, nicht zu machen.
    Erhöhung des Beitrages geht natürlich auch, das fällt aber nicht so sehr ins Gewicht, habe ich auch, wegen anderen "NIchtigkeiten"

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man bereits in der PKV war, fällt das nicht weiter ins Gewicht. Als Referendar in NRW ist man Beamter auf Widerruf uns somit eigentlich privat versichert.


    Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Psychotherapie jedoch für bis zu zehn Jahre ein K.O.-Kriterium.

  • Bei Bedarf Therapie machen, im Studium abschließen (bei Panikattacken/Angsterkrankung durchaus machbar), gesund werden. Dann lange nichts außer einfach nur dein Studium abzuschließen und dir keine Sorgen zu machen ums Weitere und zur amtsärztlichen Untersuchung vor dem Ref dann ein Attest des behandelnden Therapeuten mitbringen, dass du wegen X in Behandlung warst, die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, es seit Y Jahren zu keinem Rückfall mehr gekommen ist und insofern keine Einschränkung für den Zielberuf besteht bzw. mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit infolge von Erkrankung X nicht auszugehen ist.


    Mit einem vernünftigen Versicherungsagenten, der Anfragen an die Kassen ohne Angabe deines Namens senden kann bekommst du auch trotzdem einen vernünftigen PKV-Tarif, auch wenn unter Umständen ein Risikoaufschlag fällig wird. Den zahle ich auch bei meiner PKV aus anderen Gründen. Das macht bei mir ca. 7€ monatlich aus aktuell und das trotz happigen GdBs den ich vorzuweisen habe. Halb so wild also, was das am Ende in Zahlen bedeutet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Durch die psychotherapeutische Behandlung bin ich soweit fit geworden, dass die Angst im Alltag nicht mehr präsent ist und der Panikattacke keine weiteren folgten. :spritze:
    Da die Diagnose allerdings nun in den Akten steht, sorge ich mich, ob ich in Zukunft und nach abgeschlossenem Studium und Referendariat, noch eine Chance habe verbeamtet zu werden.


    Hallo Student96,


    in welchen "Akten" sollte denn deine Diagnose stehen?
    Du solltest das beim "Amtsarzt" (heißt inzwischen glaube ich nicht mehr so) angeben und dazu gleich eine fachärztliche Bescheinigung vorlegen, dass seine Behandlung mit Erfolg zum Abschluss kam und deine Berufsfähigkeit voll hergestellt wurde.


    Heutzutage muss nämlich der Amtsarzt nachweisen, dass du gesundheitlich nicht für den Job geeignet bist und nicht umgekehrt.


    Wie schon gesagt wurde, ist das mit der privaten KV etwas schwieriger. Soweit ich von Bekannten weiß, wird man schon wegen Kleinigkeiten abgelehnt. Aber nach dem Referendariat gibt es eine Sonderregelung, nach der sie einen einmalig aufnehmen müssen, wenn du es beantragst. Zu welchen Konditionen das dann der Fall ist, kann ich dir nicht sagen und ist wahrscheinlich von Kasse zu Kasse verschieden.


    Alles Gute dir weiterhin! :top:


    der Buntflieger

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