Hallo, konnte in der Suchfunktion nichts finden... was muss passieren, wenn alle SL-Mitglieder außer Haus sind, vertritt der Dienstälteste, was darf der dann entscheiden und wo steht das ggf.?
Danke
Hallo, konnte in der Suchfunktion nichts finden... was muss passieren, wenn alle SL-Mitglieder außer Haus sind, vertritt der Dienstälteste, was darf der dann entscheiden und wo steht das ggf.?
Danke
In Nds. bestimmt die SL die Vertretung und meldet sie an die übergeordnete Behörde.
Das kann jede Lehrkraft sein.
Wenn das nicht möglich ist, kann auch die Dezernentin anweisen.
Was der entscheiden darf? Hm.
Offiziell vermutlich alles, weil eine Vertretungsregelung ja auch greifen muss, wenn die SL wirklich ausfällt, z.B. durch einen Unfall.
Wir entscheiden das aktuelle Tagesgeschäft (Suspendierung vom Unterricht), konnten bisher die SL anrufen und uns beraten und schieben alles, was nicht dringend entschieden werden muss, auf.
danke dir, weißt du auch, wo das bei euch geregelt ist? LG und schönen Abend noch
Für RLP:
Vertretungsregelung in Schulgesetzt § 16 Absatz 7d,. Details in der Dienstältestenregelung.
Für NRW:
VBE-Information Dezember 2017.
Bei uns steht auch immer ein Aushang am Eingang auf dem vermerkt ist wer die Schulleitung an dem jeweiligen Tag vertritt. Das ist aber dann wer aus der erweiterten SL.
Die dienstlichen Befugnisse einer Schulleitung haben Schulleitung und ständige Vertretung, schulfachliche Koordinatoren qua Amt nicht. Eine "erweiterte Schulleitung" gibt es rechtlich nicht, auch wenn es umgangssprachlich so genannt wird. Wenn sowohl Schulleitung als auch Vertretung ausfallen, bedarf es einer Weisung der obergeordneten Behörde. Wie diese dann aussieht, entscheidet sie selber.
Geregelt ist der Rechtschaffen in NDS unter anderem im Erlass "Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse an die Schulen"
In Hessen gibt es noch den gewählten Vertreter der Schulleitung
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