Antrag auf Erstausstattung nach Geburt - Wo und wie?

  • Hallo allerseits,


    kann mir jemand erklären, wo und wie ich einen Antrag auf Erstausstattung stelle? Bundesland Baden-Württemberg. Unsere Tochter ist noch nicht auf der Welt (kann aber jederzeit passieren), und ich möchte gerne alles was sich im Vorfeld bereits vorbereiten lässt, sowas fertigmachen.


    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Ich gehe mal vorsichtig davon aus, dass du als Lehrkraft keine Leistungen nach SGB II beziehst, sondern relativ gut verdienst. Abgesehen vom Familienzuschlag und Kindergeldanspruch dürftest du dementsprechend keine weiteren Ansprüche haben. Ansonsten wäre das zuständige Jobcenter der Ansprechpartner.

  • "Für die Säuglings- und Kleinkindausstattung jedes lebend geborenen Kindes und die sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den während der Schwangerschaft und nach der Entbindung üblichen Untersuchungen entstehen, wird eine pauschale Beihilfe von 250 EUR gewährt."


    (Quelle: Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Geburtsfällen des Landes BaWü, ausgegeben vom LBV)


    Ich finde nur nirgends den tatsächlichen Antrag hierfür. Funktioniert das eventuell direkt über das Online Portal?

  • Beihilfeantrag Punkt 6d?


    Gibt's in Niedersachsen nicht, in einigen anderen Ländern (in BW sind's 250€) schon.

    Punkt 6d? Gibt's den im Online Portal auch? Ich reiche Rechnungen ausschließlich online ein und habe leider keine weiteren Dokumente diesbezüglich im Haus. Kannst du das ein bisschen erläutern bitte?

  • Ich kenne das Verfahren nicht aus persönlicher Erfahrung; weder on- noch offline. Mein Wissen stammt nur aus einer etwa 20-sekündigen google-Recherche...

  • Auch wenn Du die Rechnungen online einreichst, musst Du bestimmt einen Beihilfeantrag ausfüllen. Dieser besteht aus zwei Seiten. Auf Seite 2 kreuzt Du (allerdings erst nach der Geburt) "Ich beantrage den Pauschbetrag zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung" an. Dort musst Du dann auch das Geburtsdatum Deines Kindes angeben.

  • Auch wenn Du die Rechnungen online einreichst, musst Du bestimmt einen Beihilfeantrag ausfüllen. Dieser besteht aus zwei Seiten. Auf Seite 2 kreuzt Du (allerdings erst nach der Geburt) "Ich beantrage den Pauschbetrag zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung" an. Dort musst Du dann auch das Geburtsdatum Deines Kindes angeben.

    Klasse, vielen Dank!

Werbung