Hallo,
eine kurze rechtliche Frage: Nehmen wir an, der Dienstherr stellt mir ein mobiles Endgerät zur Verfügung, das ich auch mit nach Hause nehmen darf. Darf die Schulleitung dann von mir verlangen, dass ich um 16.55 Uhr (Ende der Unterrichtszeit ist 17 Uhr) nochmal meine dienstlichen Mails abrufe, selbst wenn ich da schon zuhause bin? Wenn ja, wo steht das? Bundesland ist BaWü.
Danke,
MrsPace