Verbeamtung mit chronischer Krankheit?

  • Hallo!
    Hat hier irgendjemand Erfahrungen, wie das mit der Verbeamtung auf Lebenszeit abläuft, wenn man eine chronische Krankheit hat? Bei mir wurde diese erst im Referendariat entdeckt und ich mache mir jetzt Gedanken, ob ich wohl jemals auf Lebenszeit verbeamtet werde.
    Gibt es vielleicht im Internet irgendwelche Listen, auf denen man die Kriterien des Gesundheitsamtes sehen kann?
    Was sollte man beachten, wenn man zum Amtsarzt geht? Sollte man absolut ehrlich sein oder versuchen, soviel wie möglich zu verschweigen?


    Danke für Eure Antworten!


    Gruß,
    Cat :)<br>

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Cat -
    Listen kenne ich keine - aber ein guter Freund hatte und hat Diabetes (recht schwer) und ist verbeamtet auf Lebenszeit.
    Ich weiß nicht, wie es mit anderen Krankheiten aussieht - aber die GEW z.B. gibt Auskunft! Ruf doch mal da an!



    Lieber Gruß
    Heike<br>

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Hallo Cat -
    Listen kenne ich keine - aber ein guter Freund hatte und hat Diabetes (recht schwer) und ist verbeamtet auf Lebenszeit.



    Heike
    Ist er eventuell schwerbehindert? Das gibts bei schwerem Diabetes durchaus und dann sind die Anforderungen beim Amtsarzt viel "lascher" (zu Verbeamtender sollte die nächsten 10 Jahre voraussichtlich noch arbeiten können, las ich mal irgendwo).
    Ansonsten gibts keine einheitlichen Kriterien, wir hatten ja die Sache mit dem Gewicht schon, das regelt ja offenbar auch jeder anders...


    Gruß,
    Conni
    <br>

  • Hallo Cat!
    Einer meiner Kollegen leidet unter einer chronischen Darmkrankheit und wurde nicht verbeamtet! WOran das liegt, kann ich dir leider nicht sagen - arbeiten muss er natürlich ebenso viel wie alle anderen.


    Die Welt ist ungerecht!<br>

    • Offizieller Beitrag

    So, ich nochmal.


    Also für die Verbeamtung auf Lebenszeit sollte der Amtsarzt feststellen, dass der zu Verbeamtende voraussichtlich bis zum Erreichen des Pensionsalters im Dienst bleiben kann.
    D.h. später auftretende Krankheiten kann er nicht voraussehen, logo.
    Aber: Wenn jemand schon etwas hat, was "erfahrungsgemäß" (worauf sich die Erfahrungen beziehen - keine Ahnung) zu vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit führen kann, gibts Probleme. Bsp.: Übergewicht - Risikofaktor für Herz-Kreislaufkrankheiten und Gelenkerkrankungen; alle fortschreitenden Krankheiten; bei manchen Krankheiten (z.B. des Verdauungstraktes) ist das Risiko, Krebs zu bekommen deutlich erhöht; psychische Sachen sind immer schwierig in Bezug auf Verbeamtung. Nun fällt das Ganze noch in das Ermessen des Arztes. Wenn der z.B. sagt: "Ok, Sie waren mal in psychologischer Behandlung, ihr Therapeut hat sie als geheilt entlassen und in den letzten 5 Jahren waren Sie nicht mehr aufgrund psychischer Probleme in Behandlung.", dann kann er das OK für die Verbeamtung geben. (Vermutlich fordert er die Behandlungsunterlagen des Therapeuten an und liest die genau durch.) Eine Bekannte von mir hingegen hatte eine Erkrankung, die die Verbeamtung unmöglich machte, ließ sich operieren (= geheilt) und wollte dann verbeamtet werden. Die Amtsärztin stellte sich quer und meine Bekannte hat sich am Ende durch ein langes Gerichtsverfahren in die Beamtenlaufbahn gebracht.


    Sonderfall: Schwerbehinderte mit mindestens 50% (oder einem Schwerbehinderten vom Arbeitsamt Gleichgestellte mit mindestens 30%): Der Amtsarzt muss feststellen, dass der zu Verbeamtende (seiner Meinung nach, auch hier wieder Ermessenssache des Arztes) noch mindestens 10 Jahre arbeitsfähig ist.


    Wenn du etwas verschweigst, weshalb du in Behandlung bist und wenn es rauskommt (z.B. wenn du mal einen Antrag auf Frühpensionierung stellen solltest) gibst RICHTIG Ärger: Arbeitsgericht, fristlose Kündigung und du kannst deine Pensionsansprüche komplett vergessen.


    Schönen Sonntag noch!
    Constanze<br>

  • Hallo,


    Zitat


    Wenn du etwas verschweigst, weshalb du in Behandlung bist und wenn es rauskommt (z.B. wenn du mal einen Antrag auf Frühpensionierung stellen solltest) gibst RICHTIG Ärger: Arbeitsgericht, fristlose Kündigung und du kannst deine Pensionsansprüche komplett vergessen.


    Das klingt ja gefährlich. Was ist denn, wenn man mal eine Weile körperliche Beschwerden hatte, damit auch bei Ärzten war, nichts Schlimmes gefunden und lediglich Spekulationen in Richtung "muss wohl psychisch sein" geäußert wurde und man das dann beim Amtsarzt nicht angibt?


    Eine Selbstdiagnose oder eine Erwähnung von Vermutungen und nicht 100% sicheren Diagnosen kann ja wohl niemand verlangen, oder?


    Gesetzt dem Fall, man hat diese Probleme dann nicht mehr und erzählt dem Amtsarzt auch nichts von dieser "Vorerkrankung" (die definitiv harmlos gewesen sein wird), muss man dann damit rechnen, dass irgendwann (über Krankenkasse oder sonstige Stellen) doch Einsicht genommen wird in die Krankenakten, wo diese Dinge dann evtl. vermerkt wären und dass man dann (womöglich bei ansonsten voller Gesundheit) wegen dieser berühmten arglistigen Täuschung Ärger kriegt?


    Es ist ja auch gar nicht so abwegig, dass man (wie gesagt) harmlose Beschwerden/Krankheiten schlicht und einfach vergisst, vor allem, wenn sie schon Jahre zurückliegen. Daraus kann einem ja wohl trotz Frage nach Vorerkrankungen keiner einen Strick drehen, oder?


    Oder habt Ihr 100% ehrlich jedes Problem angegeben, das nicht wirklich schwerwiegend (wie chronische Krankheiten, schwere Vorerkrankungen) ist, Euch aber evtl. doch beim Amtsarzt in Misskredit gebracht hätte?


    Ich denke da zum Beispiel auch an (hin und wieder auftretende, harmlose, gut kontrollierbare) psychosomatische Beschwerden. Solche Dinge eben, die man selbst im Griff hat, die aber für die Verbeamtung (Stichwort: psychisch!) zu Problemen führen könnten.


    Oder ist mit solch drakonischen Maßnahmen wie von Connie beschrieben, nur zu rechnen, wenn man zum Beispiel Krebs hatte, das verschweigt und dann zwei Jahre nach der Verbeamtung einen eindeutigen Rückfall (!) erleidet? Oder wenn man eine Erbkrankheit hat, die mit großer Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten Jahrzehnte zur Arbeitsunfähigkeit führt (und eben dann den oben geschilderten Prozess inkl. Kündigung auslöst)?


    Viele Grüße,
    Carla-Emilia
    <br>

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Das klingt ja gefährlich. Was ist denn, wenn man mal eine Weile körperliche Beschwerden hatte, damit auch bei Ärzten war, nichts Schlimmes gefunden und lediglich Spekulationen in Richtung "muss wohl psychisch sein" geäußert wurde und man das dann beim Amtsarzt nicht angibt?


    Die Frage kann ich dir nicht beantworten, sorry.


    Zitat


    Eine Selbstdiagnose oder eine Erwähnung von Vermutungen und nicht 100% sicheren Diagnosen kann ja wohl niemand verlangen, oder?


    Eine Selbstdiagnose ohne ärztliche Bestätigung ist "Spekulation", würd ich sagen. Selbstdiagnosen sind für die meisten Ärzte komplett unerheblich. Und nach Spekulationen wurde auf meinem Bogen nicht gefragt.


    Zitat


    Gesetzt dem Fall, man hat diese Probleme dann nicht mehr und erzählt dem Amtsarzt auch nichts von dieser "Vorerkrankung" (die definitiv harmlos gewesen sein wird), muss man dann damit rechnen, dass irgendwann (über Krankenkasse oder sonstige Stellen) doch Einsicht genommen wird in die Krankenakten, wo diese Dinge dann evtl. vermerkt wären und dass man dann (womöglich bei ansonsten voller Gesundheit) wegen dieser berühmten arglistigen Täuschung Ärger kriegt?


    Bevor jemand in deine Krankenakten Einsicht nehmen darf, musst du den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Das kannst du glaube ich verweigern. (Es wird dir aber wahrscheinlich ungünstig für dich ausgelegt.)


    Zitat


    Es ist ja auch gar nicht so abwegig, dass man (wie gesagt) harmlose Beschwerden/Krankheiten schlicht und einfach vergisst, vor allem, wenn sie schon Jahre zurückliegen. Daraus kann einem ja wohl trotz Frage nach Vorerkrankungen keiner einen Strick drehen, oder?


    Weiß ich nicht. Frag doch am besten bei deiner GEW-Rechtsabteilung nach, vielleicht geht das sogar anonym.
    Bei privaten Krankenkassen muss man alles, weswegen man in Behandlung war wohl meist bis 10 Jahre zurück angeben. Wenn es mehr als 10 Jahre zurückliegt nicht.


    Gruß,
    Conni<br>

  • Hallo!


    Ertsmal danke für Eure Antworten. Klingt ja
    nicht gerade ermutigend :( .


    @ Anouk: Was für eine Erkrankung hat denn Dein Kollege u. in welchem Bundesland ist das?


    Ich werd mal auf jeden Fall noch mit meinem Arzt sprechen. Ich denke, es ist vielleicht sinnvoll, gleich ein Schreiben mitzunehmen.


    Viele Grüße,


    Cat<br>

  • oh weh,
    diesen Beitrag hätte ich nicht lesen sollen. Jetzt mache ich mir wieder richtig Sorgen.
    Hab jetzt zwei Jahre lang Therapie gemacht und diese abgeschlossen. Ist alles aufgrund von sexuellem Missbrauch in meiner Kindheit.
    Soll das also echt heißen, dass ich deswegen jetzt nicht verbeamtet werde, wenn ich es angebe...
    und wenn ich nichts sage, werde ich strafrechtlich verfolgt?
    Das sind ja mal tolle Zukunftsaussichten.
    Sowas macht mich echt traurig und wütend.
    Lara<br>

  • Hallo,


    die Sache mit der psychischen Erkrankung würde mich auch interessieren...ist es so, wie Lara schreibt, also die Wahl zwischen Pest oder Cholera? Wie groß ist denn die Gefahr, dass etwas, was man beim Amtsarzt verschweigt, hinterher rauskommt?


    Schnuppe<br>

  • ich hab noch eine Frage, findet der Amtsarztbesuch schon vor dem Ref. statt? Oder erst bei einer möglichen Verbeamtung?


    liebe Grüße
    Lara<br>

  • Hallo!


    Anouk: Das hab ich fast befürchtet. Genau diese Krankheit hab ich nämlich auch. Tolle Aussichten! :(


    Lara und Schnuppe: Schon vor dem Ref muss man zum Amtsarzt. Hatte damls keine Probleme, weil ich noch nichts von der Krankheit wusste. Aber vor dem ref sind sie auch generell nicht so streng, weil man da ja nur auf Widerruf verbeamtet wird. Später bei der Verbeamtung auf Lebenszeit sind sie strenger.
    Das mit dem Verschweigen ist so eine Sache. Wenn Du Arztrechnungen bei der Beihilfestelle eingereicht hast, weiß Dein Arbeitgeber sowieso was Sache ist, da die keine Schweigepflicht haben. Also musst Du es angeben.
    Auf jeden Fall werde ich um die Verbeamtung kämpfen. Ich werde schon gleich ein Schreiben vom Arzt mitnehmen. Ich finde das alles zum K.... Andere, die nichts haben und 10 Krankenscheine im Jahr wegen Erkältungen haben, werden verbeamtet und ich, die ich nie gefehlt habe, werde nicht verbeamtet!


    Es grüßt Euch eine ziemlich verärgerte Cat X(<br>

  • @ cat...arztrechnungen bei der beihilfestelle? ist das, wenn man schon in der privaten krankenversicherung ist?


    ja, unfair ist das alles ganz schön!


    drücke dir ganz feste die daumen für deine verbeamtung und nicht so schnell aufgeben!
    lara<br>

  • Hallo!


    Noch mal wegen "Amtsarzt-Besuch" vor dem Ref: das ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW muss man beispielsweise fürs Ref NICHT zum Amtsartzt.
    LG
    RR<br>

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Hallo Cat!
    Ich weiß nicht, was deine Krankheit bedeutet. Aber vielleicht sind die Folgen deiner möglichen Nicht-Verbeamtung doch noch abgemilderter als bei z.B. zu alten Einsteigern.


    Wenn man eine chronische Krankheit hat, bekommt man in der Regel bei einer privaten Versicherung erhebliche Risikozuschläge aufgebrummt. Wenn du nicht verbeamtet bist, kannst du gesetzlich versichert bleiben, der Arbeitgeber zahlt die 50 % und du die anderen. Ich wäre lieber gesetzlich versichert geblieben, es hätte aber für mich ziemlichen Unterschied an Belastung bedeutet und gerade in jungen Jahren benötigt man das Geld.


    Ist zwar nicht tröstlich,
    flip<br>

  • Ich muss noch was ergänzen. Mein Beitrag ist vielleicht missverständlich, ich bin nicht chronisch krank, wäre aber trotzdem gerne gesetzlich versichert geblieben, wenn es nicht so teuer wäre.


    flip<br>

    • Offizieller Beitrag

    Frage an Ronja: Ist das neu, fürs Ref in NRW nicht mehr zum Gesundheitsamt zu müssen?


    Ich musste für die Einstellung ins Ref (1995) zum Amtsarzt. Das ging aber jedem so, weil man dort auf TBC getestet wurde. Ich wurde ohne Begründung ein zweites Mal hinzitiert und mehrfach geröntgt. Anschließend verkündeten mehrere Ärzte mir, dass meine Wirbelsäule krumm sei! Als wenn ich das nicht wüsste! Zum Glück hatte ich in diesem ominösen Bogen sehr viele Sportarten angegeben, die ich selbstverständlich regelmäßig betreibe ...


    Trotzdem fürchte auch ich, nicht verbeamtet zu werden. Da aber, zumindest für den Grundschulbereich, aus Altersgründen demnächst der Zug abgefahren sein wird, möchte ich mir nicht noch zusätzliche dunkle Gedanken machen.
    <br>

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Hab jetzt zwei Jahre lang Therapie gemacht und diese abgeschlossen. Ist alles aufgrund von sexuellem Missbrauch in meiner Kindheit.
    Soll das also echt heißen, dass ich deswegen jetzt nicht verbeamtet werde, wenn ich es angebe...


    Hi Lara,


    ne Freundin von mir hatte Therapie gemacht, nachdem sie kurze Zeit sogar in ner Klinik war. Das ganze war zum Ref. mehrere Jahre her, so dass der Arzt da kein Problem sah. Wenn es um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht, will er die Krankenunterlagen sehen, alle. Und die muss sie selber besorgen. (Und: Es ist ERMESSENSSACHE DES ARZTES, das schrieb ich schon mehrfach.) Strafrechtliche Verfolgung: Wenn es raus kommt.....
    Fragt doch mal unverbindlich (telefonisch,gebt nen falschen Namen an, sagt, dass ihr den Namen nicht sagen wollt, was weiß ich) bei der GEW-Rechtsabteilung.


    <br>

  • Hallöchen alle zusammen!


    @ Lara:

    Zitat

    arztrechnungen bei der beihilfestelle? ist das, wenn man schon in der privaten krankenversicherung ist?


    Ja, das ist, wenn man privat versichert ist. Die Hälfte zahlt dann die Versicherung, die andere Hälfte die Beihilfestelle, also der Staat.


    elefantenflip:


    Zitat

    Wenn man eine chronische Krankheit hat, bekommt man in der Regel bei einer privaten Versicherung erhebliche Risikozuschläge aufgebrummt. Wenn du nicht verbeamtet bist, kannst du gesetzlich versichert bleiben, der Arbeitgeber zahlt die 50 % und du die anderen. Ich wäre lieber gesetzlich versichert geblieben, es hätte aber für mich ziemlichen Unterschied an Belastung bedeutet und gerade in jungen Jahren benötigt man das Geld.


    Wenigstens in der Hinsicht hatte ich Glück ;) . Die Krankheit wurde bei mir im Referendariat entdeckt, d.h. ich war schon privat versichert ohne Zuschläge, da ich ja gesund war (zumindest dachte ich das). Im Nachhinein können die keine Zuschläge mehr erheben. Pech für die Krankenkasse, Glück für mich!


    Gruß,


    Cat<br>

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