In Bayern gibt es regelmäßig Dienstanweisungen in Form von KMS, Kultusministerielles Schreiben oder so. Der Oberstufenkoordinator meiner Schule, sonst an sich ein zuverlässiger Kopf, will gehört haben, dass diese KMS automatisch nach 3 oder 4 Jahren ungültig werden. Weiß da wer etwas Genaueres?
Hintergrund: Es gibt kein ordentliches Archiv aller dieser KMS. Die Realschullehrer-Ebene in Bayern sammelt und veröffentlicht diese großzügig, in der Gymnasialstruktur gibt es leider nichts Vergleichbares. Und so ist man oft darauf angewiesen, zuverlässig irgendein altes KMS auf Festplatte zu haben, um eine Entscheidung zu legitimieren. Zuverlässig gesammelt werden allerdings KMBek, Bekanntmachungen des Kultusministeriums, und die sind gültig bis auf Weiteres. - Ich kann's mir ja nicht vorstellen mit der regelmäßigen Ablaufzeit vom KMS, tät mich aber freuen.