Gesinnungprüfung / Verfassungstreue vor Verbeamtung als Lehrer

  • Hallo,


    ich hatte hin und wieder davon gehört das die Verbeamtung von Lehrern an einer Prüfung durch den Verfassungsschutz scheitern kann und wollte daher mal fragen ob jemand weiß ob die einfach relativ willkürlich entscheiden können und man dann beispielweise ohne genau zu wissen warum für das Referendariat nicht genommen wird oder ob diesbezüglich Transparenz herrscht und man gegen eine unrechtmäßige negative Einstufung dann auch rechtlich vorgehen kann und zuvor Akteneinsicht erhält damit man weiß woran man ist.


    Gruß


    Darius

  • Ich bin mit dem Verfassungsschutz noch nie persönlich in Berührung gekommen. Vorbestraft sein soll sich aber nicht so gut machen...


  • ob die einfach relativ willkürlich entscheiden können und man dann beispielweise ohne genau zu wissen warum für das Referendariat nicht genommen wird oder ob diesbezüglich Transparenz herrscht und man gegen eine unrechtmäßige negative Einstufung dann auch rechtlich vorgehen kann und zuvor Akteneinsicht erhält damit man weiß woran man ist.

    Ich glaube das kann man nicht pauschal sagen, es kommt auf den jeweiligen Fall bzw. die Landesämter an.
    Bei diesen Fällen, z.B.:


    https://www.sueddeutsche.de/mu…-nicht-gefaellt-1.3899762
    https://www.deutschlandfunkkul…ml?dram:article_id=441565


    kommt es vor allem darauf an, in welchem Umfang Akten geschwärzt sind oder nicht.
    Wie Du schon implizit festgestellt hast: gegen geheime Anklagen kann man sich schlecht wehren.


    Der obere bayrische Fall ging so aus, dass er doch noch verbeamtet wurde und Schadensersatz bekommt:
    https://www.spiegel.de/karrier…verbeamtet-a-1219171.html
    Beim unteren hessischen, wurde die Klage abgewiesen (obwohl es nur darum ging uralte Daten zu löschen).

  • Gemeinschaftskundelehrer sind schon sehr geschwätzig, aber kein Grund ihnen gleich ganz aus dem Weg zu gehen!

    War in eurem Gemeinschaftskundelehrplan die Verbeamtung von links-/ rechtsradikalen Lehrern Thema oder wie soll ich das verstehen?

    Ich kann es mir kaum vorstellen, dass sowas unrechtmäßig ist. Eine "geheime" Akte darf es zwar nicht geben. Wenn einer dem Verfassungsschutz bekannt ist, dann wird es wohl seine Gründe haben.

    So sieht's aus.

  • 1. Wg. "kaum vorstellen": Gerichte haben in manchen Fällen entschieden, dass die "Einstufung" unrechtmäßig war. Ich habe einen Fall verlinkt, wo das Opfer später eben doch verbeamtet wurde und auch Entschädigung gezahlt wurde vom Land.


    2. Von wegen "Wenn einer dem Verfassungsschutz bekannt ist, dann wird es wohl seine Gründe haben" - habt ihr eigentlich die letzten Jahre mal Zeitung gelesen? Oder von diesem "NSU" gehört? Oder Maaßen? Irgendwas?



    Was für eine Einstellung steckt eigentlich hinter einer Aussage wie "...dann wird es wohl seine Gründe haben"? Ist das wirklich ernst gemeint?

  • War in eurem Gemeinschaftskundelehrplan die Verbeamtung von links-/ rechtsradikalen Lehrern Thema oder wie soll ich das verstehen?

    GK-Lehrer leisten neben der Verbeamtung noch einen zusätzlichen Eid, da bei ihrem Unterrichtsstoff naheliegenderweise eine "besondere Verfassungstreue" vorgeschrieben ist. Deshalb kommt zu diesem Akt auch extra ein Mitarbeiter vom Verfassungsschutz ins RP. Die Lehrer sind auch angehalten dementsprechend zu agieren und ggfs. Vorfälle unter Schülern oder Kollegen direkt an das Landesamt zu melden, nicht über die Dienststellenleitung (gesonderter Dienstweg).


  • GK-Lehrer leisten neben der Verbeamtung noch einen zusätzlichen Eid, da bei ihrem Unterrichtsstoff naheliegenderweise eine "besondere Verfassungstreue" vorgeschrieben ist. Deshalb kommt zu diesem Akt auch extra ein Mitarbeiter vom Verfassungsschutz ins RP. Die Lehrer sind auch angehalten dementsprechend zu agieren und ggfs. Vorfälle unter Schülern oder Kollegen direkt an das Landesamt zu melden, nicht über die Dienststellenleitung (gesonderter Dienstweg).

    Gilt das nur in BW? Für NRW hab ich davon noch nie gehört...

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Was für eine Einstellung steckt eigentlich hinter einer Aussage wie "...dann wird es wohl seine Gründe haben"? Ist das wirklich ernst gemeint?

    1. Ja, meine Aussage ich erst gemeint. Der Artikel über Herrn Glasl ist nicht zu entnehmen, dass es eine geheime Akte gab. Bitte gründlicher recherchieren...da hat kein Gericht irgendwas gemacht! Urteil? Nirgendwo zu finden.


    2. Man muss auch in Deutschland berücksichtigen, dass es nicht nur rechtsradikale gibt sondern auch linksradikale, die genau so [füge beliebiges Adjektiv hierhin] sind. Das wird leider immer wieder vergessen. Wäre jemand in der AfD gewesen, würde man auch genau so handeln.


    Eine Aussage der SDS-Satzung (Bayern):


    "Als revolutionäre Sozialist*innen erkennen wir die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Umsturzes als Voraussetzung für die Befreiung der Arbeiter*innenklasse und die Schaffung einer klassenlosen Gesellschaft."

    steht meines Erachtens nach in direktem Widerspruch zu den Prinzipien des Beamtentums. Herr Glasl war nicht so ein popeliges Mitglied, der war Bundesvorstand.

  • Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sich die Geheimdienste für uns Lehrer interessieren, solange wir sie nicht selbst "auf uns aufmerksam machen". Ich glaube auch nicht, dass zu verbeamtende Lehrer ohne Grund nachrichtendienstlich überprüft werden.

  • Was für eine Einstellung steckt eigentlich hinter einer Aussage wie "...dann wird es wohl seine Gründe haben"? Ist das wirklich ernst gemeint?

    also da meldet sich der Darius hier an und will wissen, ob


    ...die einfach relativ willkürlich entscheiden können und man dann beispielweise ohne genau zu wissen warum für das Referendariat nicht genommen wird

    wo ordnest du diese Frage ein? Ich würde sagen, sie ist beim Rechtsanwalt am besten aufgehoben.

  • o man dann stattdessen im Tarifbeschäftigtenverhältnis genommen wird.

    Für Tarifbeschäftigte gelten faktisch hisichtlich Verfassungstreue sogar strengere Maßstäbe als für Beamte...(weli einfach viel, viel leichter 'sanktioniert' werden kann hinsichtlich Entlassung)


    Man kann relativ einfach nach dem Arbeitsrecht gekündigt werden....(es gibts ja arbeitsrechtlich keinerlei Sonderstellung mehr für Tarifbeschäftige im ÖD)


    Richtig ist, das zu Berufsverbotszeiten, den betoffenen Lehrer dann statt der anstehenden Verbeamtung ein TB-Verhältnis angeboten wurde - das liegt aber 30 Jahre zurück und Zeiten wandeln sich...

  • Eine arbeitsrechtliche Kündigung ist alles andere als ein Spaziergang. Das Kündigungsschutzgesetz ist zu beachten. Ab 15 jähriger Beschäftigungszeit ist nur noch eine ausserordentliche Kündigung möglich.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Lehrer sind auch angehalten dementsprechend zu agieren und ggfs. Vorfälle unter Schülern oder Kollegen direkt an das Landesamt zu melden,...

    Ups... lese ich hier gerade die Aufersteheung der IMs? 8)

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • 1. Ja, meine Aussage ich erst gemeint. Der Artikel über Herrn Glasl ist nicht zu entnehmen, dass es eine geheime Akte gab. Bitte gründlicher recherchieren...da hat kein Gericht irgendwas gemacht! Urteil? Nirgendwo zu finden.

    Geheim bzw. geschwärzt waren die Akten des Opfers des Deutschlandfunk-Features. Das sind nur Beispiele um zu zeigen, dass es keine pauschale "ja" oder "nein" Antwort für die Frage des TEs gibt (IMHO).


    Wg. Urteilen: erstbestes Google-Ergebnis:


    "Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist dieser Lehrer verdächtig. Der Konflikt mit dem Geheimdienst zieht sich seit Jahren hin; nach dem Referendariat wollte der Staat Csaszkóczy gar nicht in den Schuldienst lassen. Den Kampf gegen dieses Berufsverbot hat der vermeintliche Staatsfeind am Ende gewonnen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sah 2007 keinen Grund, an der Friedfertigkeit des Mannes zu zweifeln. Die Richter zeigten sich auch verwundert, dass die Behörden die Teilnahme an Veranstaltungen gespeichert hatten, "die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung". Csaszkóczy hatte zum Beispiel gegen den Irak-Krieg protestiert und gegen Angriffe auf Asylbewerber.
    Nach dem Urteil durfte er endlich Lehrer werden und bekam fast 33 000 Euro Schadenersatz. Mittlerweile ist der 43-Jährige verbeamtet."
    (https://www.sueddeutsche.de/bi…der-staatsfeind-1.1878371)



    2. Man muss auch in Deutschland berücksichtigen, dass es nicht nur rechtsradikale gibt sondern auch linksradikale, die genau so [füge beliebiges Adjektiv hierhin] sind. Das wird leider immer wieder vergessen. Wäre jemand in der AfD gewesen, würde man auch genau so handeln.

    Inwiefern ist das relevant, ob die verdächtigte Person links- oder rechtsextrem ist? (Beim TE lese ich da nichts zwischen den Zeilen heraus.)



    Eine Aussage der SDS-Satzung (Bayern):
    "Als revolutionäre Sozialist*innen erkennen wir die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Umsturzes als Voraussetzung für die Befreiung der Arbeiter*innenklasse und die Schaffung einer klassenlosen Gesellschaft."


    steht meines Erachtens nach in direktem Widerspruch zu den Prinzipien des Beamtentums. Herr Glasl war nicht so ein popeliges Mitglied, der war Bundesvorstand.

    Die bayrischen Behörden haben das anders beurteilt. (Ob nun zu recht oder unrecht.)




    Noch ein Kommentar bzgl. der Aussage "[...] dann wird es wohl seine Gründe haben":
    Diese Haltung widerspricht der demokratischen Gewaltenteilung und dem Prinzip des Rechtsstaats.


  • Richtig ist, das zu Berufsverbotszeiten, den betoffenen Lehrer dann statt der anstehenden Verbeamtung ein TB-Verhältnis angeboten wurde - das liegt aber 30 Jahre zurück und Zeiten wandeln sich...


    "Lieber Extremist im Ruhestand,


    besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen! Sicher haben auch Sie schon mal vom Lehrermangel gehört [...]"

  • ...
    Diese Haltung widerspricht der demokratischen Gewaltenteilung und dem Prinzip des Rechtsstaats.

    Dass jemand dort bekannt ist, wird Gründe haben, nicht die Entscheidung am Ende. Und dass jemand so eine Frage auf diese Weise stellt, halte ich persönlich auch nicht für grundlos. Aber interessant ist das schon, auch wo die Infos plötzlich alle herkommen. Ob mein Antistudiengebührenengagement vor 20 Jahren auch irgendwo gespeichert ist? 8|

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