Hallo,
angenommen jemand würde das Referendariat beginnen, dann wäre er ja beamter auf Widerruf.
Wäre dies bereits hinsichtlich der Altershöchstgrenze für die Verbeamtung relevant?
Oder wäre erst die Verbeamtung auf Probe zum Ende des Referendariat relevant?
Müsste also die Alterhöchsgrenze nur bei der Verbeamtung auf Widerruf nicht erreicht worden sein oder auch noch bei der Verbeamtung auf Probe?
Gruß
Darius